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Die private Überschuldung im internationalen Vergleich

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PROJEKTBEIRAT | DISKUSSIONSBEITRÄGE<br />

Girokonto für jedermann<br />

In der öffentlichen Diskussion Mitte der neunziger Jahre wurde auf die Notsituation von Menschen<br />

hingewiesen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und deshalb nur unter erschwerten<br />

Bedingungen Zugang zu Bankdienstleistungen erhalten. <strong>Die</strong> <strong>im</strong> Zentralen Kreditausschuss (ZKA)<br />

zusammengeschlossenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft haben deshalb gemeinsam<br />

<strong>im</strong> Jahr 1995 eine Empfehlung zum „Girokonto für jedermann“ erarbeitet. Jedem Verbraucher<br />

sollte hiernach grundsätzlich – sofern nicht <strong>im</strong> Einzelfall schwer wiegende Gründe dagegen sprechen<br />

– auf Wunsch ein Girokonto zur Verfügung gestellt werden, das zumindest die Entgegennahme von<br />

Gutschriften, Barein- und -auszahlungen sowie die Teilnahme am Überweisungsverkehr ermöglicht.<br />

Eintragungen bei der SCHUFA, die auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse hindeuten, sind alleine<br />

kein Grund, die Führung eines solchen Kontos zu verweigern. Überziehungen braucht das<br />

Kreditinstitut nicht zuzulassen.<br />

Wird einem Kunden die Eröffnung eines „Girokontos für jedermann“ durch eine <strong>private</strong> Bank<br />

verwehrt, kann er sich an den Ombudsmann der <strong>private</strong>n Banken wenden, der darüber befindet, ob<br />

eine Mitgliedsbank die Empfehlung beachtet hat. Im Jahr 2003 beschwerten sich 103 Personen<br />

wegen der Versagung eines „Girokontos für jedermann“ (Gesamtzahl der Beschwerden <strong>im</strong> Jahr<br />

2003: 2470). 60 Beschwerdeverfahren konnten bereits <strong>im</strong> Vorfeld kurzfristig <strong>im</strong> Interesse des<br />

Kunden geregelt werden, ohne dass der Ombudsmann selbst eine Entscheidung treffen musste. Von<br />

den übrigen 43 Fällen gingen 24 Verfahren zu Gunsten des Kunden und 13 Verfahren zu Gunsten<br />

der Bank aus. In drei Fällen regte der Ombudsmann einen <strong>Vergleich</strong> an. Drei Beschwerden waren<br />

unzulässig (siehe hierzu www.bankenombudsmann.de).<br />

<strong>Die</strong> Kreditwirtschaft erkennt mit ihrer Empfehlung „Girokonto für jedermann“ die soziale Bedeutung<br />

des Girokontos an, das eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme am Wirtschaftsleben darstellt,<br />

und trägt auf unbürokratische Weise dazu bei, die Probleme sozial schwächerer Bevölkerungskreise<br />

bei der Führung von Bankkonten zu vermeiden.<br />

*Dr. Ibrah<strong>im</strong> Karasu, Jahrgang 1963, studierte Sozial-, Sprach- und Wirtschaftswissenschaften an den Universitäten<br />

Eskisehir/TR, Heidelberg, Hamburg und Bielefeld. Von 1994 bis 1999 war er in der Dresdner Bank AG in Mannhe<strong>im</strong> und<br />

Frankfurt am Main in den Bereichen Firmenkundenkreditgeschäft, Internationales Geschäft und zuletzt als Consultant bei der<br />

Tochtergesellschaft der Dresdner Bank AG, DMC Dresdner Management Consult GmbH tätig. Nach seiner daran anschließenden<br />

Tätigkeit als Direktor Globale Banken <strong>im</strong> Geschäftsbereich Financial Services des IT-Unternehmens Unisys Deutschland<br />

GmbH wechselte er Anfang Oktober 2001 zum Bundesverband deutscher Banken (BdB). Dort ist er Mitglied der<br />

Geschäftsführung des Bundesverbands deutscher Banken und für den Geschäftsbereich Retail Banking, Zahlungssysteme,<br />

Informationstechnologie verantwortlich.<br />

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