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Die private Überschuldung im internationalen Vergleich

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INTERNATIONALER VERGLEICH E | I | 2 | 3<br />

Land<br />

In der zurückhaltenden Akzeptanz des außergerichtlichen Entschuldungsverfahrens drückt sich das<br />

größere Vertrauen der Gläubiger in die Sicherheit und – vermeintlich – höhere ökonomische Effizienz<br />

eines gerichtlichen Verfahrens aus. Zugleich bietet das Gerichtsverfahren den Gläubigern ein kostengünstiges<br />

staatliches Inkasso. So lange außergerichtliche Verfahren weniger Anreize bieten als<br />

Gerichtsverfahren, ist der Trend kaum aufzuhalten, dass sie häufig nur formale Vorläufer des judiziellen<br />

Entschuldungsverfahrens sind.<br />

3. Entschuldungsdauer und Entschuldungsumfang<br />

<strong>Die</strong> Mehrheit der Verfahrensordnungen sieht eine Entschuldung nach drei bis fünf Jahren vor.<br />

<strong>Die</strong>s beruht auf der Erkenntnis, dass die Wiedererlangung der ökonomischen Handlungsfähigkeit<br />

gefährdet ist, wenn der Sanierungszeitraum für den Schuldner unabsehbar ist. Denn die<br />

Leistungsmotivation eines Schuldners, der schon vor dem Sanierungsverfahren viele Jahre an der<br />

Pfändungsfreigrenze lebte, ist weitgehend aufgebraucht.<br />

190<br />

Außergerichtliche Einigungsquoten<br />

Finnland Da es für den Nachweis des Scheiterns der außergerichtlichen Einigung ausreicht, wenn ein Gläubiger<br />

die Verhandlungsbereitschaft ablehnt, ist das vorgerichtliche Verfahren häufig bloße formale Vorstufe<br />

des gerichtlichen Insolvenzverfahrens.<br />

Frankreich Bis zur Gesetzesreform 1998:<br />

74% der <strong>Vergleich</strong>e beließen den Schuldnern einen frei verfügbaren Einkommensteil unterhalb des<br />

Existenzmin<strong>im</strong>ums. 50% dieser <strong>Vergleich</strong>e scheiterten vorzeitig. Von den <strong>Vergleich</strong>en, die den<br />

Schuldnern das Existenzmin<strong>im</strong>um beließen, scheiterten 30%.<br />

Niederlande<br />

Deutschland<br />

235<br />

Seit der Gesetzesreform 1998 (dem Schuldner muss das Existenzmin<strong>im</strong>um belassen werden):<br />

2/3 der von den Kommissionen unterbreiteten Sanierungsvorschläge werden angenommen. Das<br />

Durchhaltevermögen ist durch den Schutz des Existenzmin<strong>im</strong>ums stabiler. Durch die Möglichkeit, den<br />

Zahlungsplan auf 8 Jahre zu strecken, hat sich die monatliche Ratenbelastung reduziert. Es liegen noch<br />

keine empirischen Daten vor, ob die Schuldner die gesamten 8 Jahre bewältigen. Seit dem 2.8.2003<br />

kann sich der Zahlungsplan über 10 erstrecken; auch hierzu liegen noch keine Erkenntnisse vor.<br />

Bis zur Einführung des gerichtlichen Sanierungsverfahrens (1.12.1998):<br />

1992: Einigungsquote bei ca. 50% von ca. 40.000 Anträgen; 1996: Einigungsquote bei ca. 40% von<br />

ca. 55.000 Anträgen; 1998 (bis 30.11.): Einigungsquote bei ca. 35%. 236 237 Ca. 50% der Schuldner<br />

konnten allerdings den festgelegten Max<strong>im</strong>albetrag nicht in der vorgeschriebenen Zeit aufbringen und<br />

mussten den <strong>Vergleich</strong> nachverhandeln. 238<br />

Seit dem 1.12.1998:<br />

2000: Einigungsquote bei ca. 28% von ca. 60.000 Anträgen239 ; Tendenz weiter fallend. 240<br />

Vor Einführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens: ca. 36%. 241<br />

Seit InsOÄndG 2001: ca. 30% 242<br />

Tabelle 15: Außergerichtliche Einigungsquoten (Beispielhafte Auswahl)

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