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Anträge<br />

Empfehlungen<br />

der Antragskommission<br />

• die Entleihunternehmen verpflichten, ihre Angebote zur Weiterbildung<br />

auch für Leiharbeitnehmer zu öffnen, damit sie ihre<br />

Chancen auf eine Festanstellung erhöhen können.<br />

• den Leiharbeitnehmer und –nehmerinnen ab dem ersten Tag ihrer<br />

Beschäftigung ein aktives Wahlrecht für die Betriebsratswahlen<br />

im Entleihunternehmen einräumen.<br />

• die (Neu-)Regelungen durch Strafbestimmungen ergänzen, die<br />

wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen vorsehen<br />

und auf diese Weise den Schutz der Leiharbeitnehmer und<br />

–nehmerinnen flankieren.<br />

1<br />

5<br />

10<br />

Antragsbereich Ar<br />

Antrag 3<br />

Unterbezirk Frankfurt (Bezirk Hessen-Süd)<br />

Keine Vermittlungsprovision für<br />

Zeitarbeitsfirmen<br />

Die <strong>SPD</strong> fordert die <strong>SPD</strong> –Fraktion im Bundestag auf, sich dafür<br />

einzusetzen, dass eine Vermittlungsprovision nicht mehr erhoben<br />

werden darf und zusätzlich verweisen wir auf unsere Beschlüsse<br />

zur Zeitarbeit.<br />

Ar3<br />

Keine Vermittlungsprovision für<br />

Zeitarbeitsfirmen<br />

Überweisung an <strong>SPD</strong>-Bundestagsfraktion<br />

15<br />

20<br />

25<br />

Antragsbereich Ar<br />

Antrag 4<br />

Unterbezirk Duisburg (Landesverband Nordrhein-Westfalen)<br />

Mindestlöhne und Werkverträge /<br />

Leiharbeit<br />

1. Ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 - 10,- € muss eingeführt<br />

werden auf Vorschlag einer neu zu gründenden unabhängigen<br />

Sachverständigenkommission - der sich in den darauffolgenden<br />

Jahren dann dem Prozentsatz der durchschnittlichen Lohnund<br />

Gehaltserhöhungen entsprechend erhöhen soll.<br />

2. Bei Einsätzen in Betrieben mit Tarifbindung unterliegen die über<br />

Werk- oder Dienstleistungsvertrag Beschäftigten mindestens den<br />

dort geltenden tariflichen Regelungen.<br />

3. Falls keine eigenen Mitbestimmungsorgane vorhanden sind,<br />

werden die Arbeiter/innen von dem ansässigen Betriebsrat mit<br />

allen Rechten und Pflichten vertreten und gelten bei der Zusammensetzung<br />

der Betriebsräte als eigenes Personal.<br />

4. Die Weitergabe von Dienstleistungs- und Werkverträge an andere<br />

Unternehmen ist nicht zulässig.<br />

5. Für Minijobs gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von höchstens<br />

12 Stunden.<br />

Ar4<br />

Mindestlöhne und Werkverträge /<br />

Leiharbeit<br />

Erledigt durch Regierungsprogramm<br />

30<br />

35<br />

40<br />

45<br />

50<br />

Antragsbereich Ar<br />

Antrag 5<br />

Ortsverein Marienburger Höhe/Itzum (Bezirk Hannover)<br />

Keine Personalverlagerung in<br />

unternehmenseigene<br />

Beschäftigungsfirmen<br />

Das Unterlaufen von tariflich geregelten Beschäftigungsverhältnissen<br />

durch die Einrichtung von unternehmenseigenen Arbeitsüberlassungsgesellschaften<br />

und die Schaffung künstlicher Leiharbeitsverhältnisse<br />

ist gesetzlich zu untersagen.<br />

Ar5<br />

Keine Personalverlagerung in<br />

unternehmenseigene<br />

Beschäftigungsfirmen<br />

Erledigt durch Regierungsprogramm<br />

55<br />

60<br />

65<br />

9

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