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Anträge<br />

Empfehlungen<br />

der Antragskommission<br />

1<br />

5<br />

10<br />

15<br />

20<br />

25<br />

30<br />

35<br />

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65<br />

Selbst bestimmen, wie man Leben will.<br />

Die Vertragsstaaten müssen gewährleisten, dass Menschen, die<br />

behindert werden, die gleichen Wahlmöglichkeiten haben, wie<br />

Menschen ohne Behinderung. Explizit wird die freie Wahl des<br />

Aufenthaltsortes genannt. Daher soll auf vollstationäre Versorgung<br />

verzichtet werden, außer die betroffene Person wünscht dies ausdrücklich.<br />

Stattdessen sollen gemeindenahe Wohnformen und Unterstützungsdienste<br />

eingerichtet werden.<br />

Wir fordern:<br />

• Menschen, die behindert werden, die gleichen Wahlmöglichkeiten<br />

zu geben wie anderen Menschen (Wohnort, Arbeitsstätte,<br />

etc.)<br />

• Ausbau des gemeindenahen Wohnens<br />

• Ausbau der Unterstützungsdienste<br />

Inklusive Bildung bedeutet: Keine Ausgrenzung!<br />

In Artikel 24 haben sich die Vertragsstaaten dazu verpflichtet ein<br />

inklusives Bildungssystem einzuführen. Das heißt, dass Menschen,<br />

mit Beeinträchtigungen nicht vom allgemeinen Bildungssystem<br />

und besonders Kinder, die behindert werden, nicht vom unentgeltlichen<br />

und obligatorischen Grundschulunterricht oder von der weiterführenden<br />

Schulbildung ausgeschlossen werden dürfen. Dem<br />

gemäß müssen Menschen, die behindert werden, mit anderen Schülern<br />

gemeinsam Zugang zu einer integrativen, hochwertigen und<br />

unentgeltlichen Schulbildung bekommen. Damit Menschen, die<br />

behindert werden, die Möglichkeit besitzen, die volle und gleichberechtigte<br />

Teilhabe an der Gesellschaft zu erlangen, muss gewährleistet<br />

werden, dass sie lebenspraktische Fertigkeiten und soziale<br />

Kompetenzen erlernen. Darunter fallen Kommunikationsfähigkeiten,<br />

wie Gebärdensprache und Brailleschrift, und Orientierungsund<br />

Mobilitätsfertigkeiten.<br />

Des Weiteren müssen die Vertragsstaaten dafür Sorge tragen, dass<br />

Lehrkräfte oder betreuende Kräfte eingestellt werden, die in Gebärdensprache<br />

und Brailleschrift ausgebildet sind. Dazu soll es<br />

noch Schulungen geben, die bei Lehrkräften, anderen Fachkräften<br />

und Angestellten im Bildungswesen das Bewusstsein für Behinderungen<br />

schärfen und ihnen die Verwendung von ergänzenden und<br />

alternativen Formen der Kommunikation beibringen sowie pädagogische<br />

Verfahren und Materialien zur Unterstützung von Menschen,<br />

die behindert werden.<br />

Nicht nur zur schulischen Bildung müssen Menschen, die behindert<br />

werden, gleichberechtigt und ohne Diskriminierung Zugang<br />

haben, sondern auch zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung<br />

und ähnlichem.<br />

Wir fordern:<br />

• Keine Diskriminierung und Ausgrenzung von Menschen, die behindert<br />

werden, im Bildungssystem.<br />

• Bildungseinrichtungen dürfen beeinträchtigten Menschen den<br />

Zugang zur Bildungseinrichtung nicht verweigern.<br />

• Ausbau der Gesamtschulen. Damit keine sozialen Hürden zwischen<br />

Kindern aufgebaut werden.<br />

• Den pädagogischen Schwerpunkt in der Lehrkräfteausbildung<br />

erhöhen.<br />

• Mehr Lehrerinnen und Lehrer einstellen und mehr Räume zur<br />

Verfügung stellen, für kleinere Klassen und bessere Differenzierung,<br />

zur Unterstützung von beeinträchtigten Schülern<br />

• Einstellen von Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeitern, die<br />

in Gebärdensprache und Brailleschrift ausgebildet sind.<br />

• Die Schulung von Betreuerinnen und Betreuern in KiTas im Bereich<br />

der Früherkennung von Behinderungen.<br />

• Landesweite Beratungsstellen für Eltern und Lehrerinnen und<br />

Lehren mit behinderten und auffälligen, zum Beispiel autistischen<br />

Kindern/Schüler_Innen.<br />

• hochwertige und flächendeckende Handreichungen für Lehrpersonal,<br />

wie mit Nachteilausgleich bei behinderten Schülerinnen<br />

und Schülern zu verfahren sei.<br />

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