3022248 SPD Antragsbuch Inhalt.indd
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Anträge<br />
Empfehlungen<br />
der Antragskommission<br />
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5<br />
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15<br />
20<br />
25<br />
30<br />
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Selbst bestimmen, wie man Leben will.<br />
Die Vertragsstaaten müssen gewährleisten, dass Menschen, die<br />
behindert werden, die gleichen Wahlmöglichkeiten haben, wie<br />
Menschen ohne Behinderung. Explizit wird die freie Wahl des<br />
Aufenthaltsortes genannt. Daher soll auf vollstationäre Versorgung<br />
verzichtet werden, außer die betroffene Person wünscht dies ausdrücklich.<br />
Stattdessen sollen gemeindenahe Wohnformen und Unterstützungsdienste<br />
eingerichtet werden.<br />
Wir fordern:<br />
• Menschen, die behindert werden, die gleichen Wahlmöglichkeiten<br />
zu geben wie anderen Menschen (Wohnort, Arbeitsstätte,<br />
etc.)<br />
• Ausbau des gemeindenahen Wohnens<br />
• Ausbau der Unterstützungsdienste<br />
Inklusive Bildung bedeutet: Keine Ausgrenzung!<br />
In Artikel 24 haben sich die Vertragsstaaten dazu verpflichtet ein<br />
inklusives Bildungssystem einzuführen. Das heißt, dass Menschen,<br />
mit Beeinträchtigungen nicht vom allgemeinen Bildungssystem<br />
und besonders Kinder, die behindert werden, nicht vom unentgeltlichen<br />
und obligatorischen Grundschulunterricht oder von der weiterführenden<br />
Schulbildung ausgeschlossen werden dürfen. Dem<br />
gemäß müssen Menschen, die behindert werden, mit anderen Schülern<br />
gemeinsam Zugang zu einer integrativen, hochwertigen und<br />
unentgeltlichen Schulbildung bekommen. Damit Menschen, die<br />
behindert werden, die Möglichkeit besitzen, die volle und gleichberechtigte<br />
Teilhabe an der Gesellschaft zu erlangen, muss gewährleistet<br />
werden, dass sie lebenspraktische Fertigkeiten und soziale<br />
Kompetenzen erlernen. Darunter fallen Kommunikationsfähigkeiten,<br />
wie Gebärdensprache und Brailleschrift, und Orientierungsund<br />
Mobilitätsfertigkeiten.<br />
Des Weiteren müssen die Vertragsstaaten dafür Sorge tragen, dass<br />
Lehrkräfte oder betreuende Kräfte eingestellt werden, die in Gebärdensprache<br />
und Brailleschrift ausgebildet sind. Dazu soll es<br />
noch Schulungen geben, die bei Lehrkräften, anderen Fachkräften<br />
und Angestellten im Bildungswesen das Bewusstsein für Behinderungen<br />
schärfen und ihnen die Verwendung von ergänzenden und<br />
alternativen Formen der Kommunikation beibringen sowie pädagogische<br />
Verfahren und Materialien zur Unterstützung von Menschen,<br />
die behindert werden.<br />
Nicht nur zur schulischen Bildung müssen Menschen, die behindert<br />
werden, gleichberechtigt und ohne Diskriminierung Zugang<br />
haben, sondern auch zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung<br />
und ähnlichem.<br />
Wir fordern:<br />
• Keine Diskriminierung und Ausgrenzung von Menschen, die behindert<br />
werden, im Bildungssystem.<br />
• Bildungseinrichtungen dürfen beeinträchtigten Menschen den<br />
Zugang zur Bildungseinrichtung nicht verweigern.<br />
• Ausbau der Gesamtschulen. Damit keine sozialen Hürden zwischen<br />
Kindern aufgebaut werden.<br />
• Den pädagogischen Schwerpunkt in der Lehrkräfteausbildung<br />
erhöhen.<br />
• Mehr Lehrerinnen und Lehrer einstellen und mehr Räume zur<br />
Verfügung stellen, für kleinere Klassen und bessere Differenzierung,<br />
zur Unterstützung von beeinträchtigten Schülern<br />
• Einstellen von Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeitern, die<br />
in Gebärdensprache und Brailleschrift ausgebildet sind.<br />
• Die Schulung von Betreuerinnen und Betreuern in KiTas im Bereich<br />
der Früherkennung von Behinderungen.<br />
• Landesweite Beratungsstellen für Eltern und Lehrerinnen und<br />
Lehren mit behinderten und auffälligen, zum Beispiel autistischen<br />
Kindern/Schüler_Innen.<br />
• hochwertige und flächendeckende Handreichungen für Lehrpersonal,<br />
wie mit Nachteilausgleich bei behinderten Schülerinnen<br />
und Schülern zu verfahren sei.<br />
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