3022248 SPD Antragsbuch Inhalt.indd
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Anträge<br />
Empfehlungen<br />
der Antragskommission<br />
Wir fordern eine starke internationale Zusammenarbeit zur Harmonisierung<br />
des UrheberInnenrechts, um für VerbraucherInnen und<br />
KünstlerInnen die Rechtssicherheit zu erhöhen und klare Rahmenbedingungen<br />
für den Vertrieb und die Verteilung von Werken zu<br />
schaffen. VerwerterInnen und KünstlerInnen sollen stärker dafür<br />
Sorge tragen, dass auch digitale Werke legal zur Verfügung gestellt<br />
werden.<br />
Zudem kritisieren wir eine pauschale Ablehnung der Kulturflatrate<br />
sowie ähnlicher Systeme und fordern stattdessen eine politische<br />
Diskussion auf Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen.<br />
Vergleichend können hierfür die Arbeitsweisen der GEMA oder der<br />
VG Wort herangezogen werden.<br />
UrheberInnenrecht und Journalismus<br />
Wir wollen den Standpunkt der JournalistInnen gegenüber den Verlagen<br />
stärken und wirksame Sanktionen gegen Verlage bei Nichteinhaltung<br />
von Verträgen einführen. Ein sogenannter „Total-Buy-<br />
Out“ von UrheberInnenrechten muss verhindert werden.<br />
Die Freiheit der Presse gebietet es, dass JournalistInnen über die<br />
gleichen Möglichkeiten des Informationszugangs verfügen. Deshalb<br />
soll das Recht, Informationen exklusiv zu verbreiten, nur noch<br />
mit festgelegtem, kurzfristigem Zeitrahmen abgeschlossen werden<br />
dürfen. Für die Verfolgung einer unerlaubten Verwendung von Werken<br />
sind bereits ausreichend Mittel vorhanden.<br />
Wir lehnen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage ab. Es muss<br />
auch in Zukunft die Möglichkeit gewahrt bleiben, im Netz auf Presse-Artikel<br />
zu verweisen und dazu Anrisse und Überschriften aus<br />
den Artikeln zu verwenden. Es ist bereits heute technisch möglich,<br />
News-Aggregatoren den Zugriff auf eine Website zu verwehren.<br />
UrheberInnenrecht und Gesetz<br />
Die Maßnahmen zur Wahrung der UrheberInnenrechte oder der<br />
Verfolgung von UrheberInnenrechtsverletzungen dürfen nicht in<br />
die Grundrechte der Menschen eingreifen. Eine <strong>Inhalt</strong>sfilterung des<br />
Internets darf nicht vorgenommen werden. Die StörerInnenhaftung<br />
muss abgeschafft werden. Sie ist ein massives Hindernis bei der<br />
Entwicklung von offenen Netzwerken in Städten und öffentlichen<br />
Gebäuden.<br />
Wir fordern, wo es möglich, das Löschen von illegalen <strong>Inhalt</strong>en,<br />
statt sie zu sperren. Es gibt bereits genügend Möglichkeiten, illegale<br />
<strong>Inhalt</strong>e zu löschen. Der Aufbau einer Sperrinfrastruktur ist nicht<br />
zielführend, sondern Vorwand für die Ermöglichung von Zensurmaßnahmen.<br />
Wir wollen über Ländergrenzen hinweg das Löschen<br />
von illegalen <strong>Inhalt</strong>en erleichtern.<br />
UrheberInnenrecht und Forschung<br />
Im Bereich der Forschung und Wissenschaft fordern wir eine Stärkung<br />
der UrheberInnen. Hierzu bedarf es eines klar garantierten<br />
Zweitverwertungsrechts für AutorInnen. Grundsätzlich bekennen<br />
wir uns zum Prinzip von Open Access. Wissenschaftliche Werke,<br />
die von der Öffentlichkeit (teil-)finanziert wurden, müssen dieser<br />
frei zur Verfügung gestellt werden.<br />
UrheberInnenrecht und verwaiste Werke bzw. vergriffene Werke<br />
Hat für ein verwaistes Werk eine sorgfältige Suche ergeben, dass<br />
ein/e UrheberIn nicht feststellbar ist, wird das Werk gemeinfrei. Für<br />
die Suche sollen die Nationalbibliotheken oder andere vergleichbare<br />
wissenschaftliche Einrichtungen verantwortlich sein. Sie können<br />
nach eigenem Interesse den Suchauftrag an Verwertungsgesellschaften<br />
erteilen. Dabei ist zu beachten, dass die „sorgfältige Suche“<br />
nicht durch unüberwindbare Reglementierungen verhindert<br />
wird. Eine Definition der „sorgfältige Suche“ muss daher im Einzelfall<br />
erfolgen. Im Umgang mit vergriffenen Werken sprechen wir<br />
uns für eine Regelung auf nationaler Ebene aus, die unabhängig<br />
vom Ausgang des Richtlinienverfahrens für verwaiste Werke auf<br />
europäischer Ebene erfolgt. Ziel muss es sein, dass auch vergriffene<br />
Werke mit bestehendem UrheberInnenrecht digitalisiert für<br />
die Bibliotheken zur Verfügung stehen. Hierzu empfehlen wir die<br />
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50<br />
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