3022248 SPD Antragsbuch Inhalt.indd
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Anträge<br />
Empfehlungen<br />
der Antragskommission<br />
1<br />
5<br />
10<br />
15<br />
20<br />
25<br />
30<br />
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50<br />
55<br />
Antragsbereich M<br />
Antrag 8<br />
Unterbezirk Frankfurt (Bezirk Hessen-Süd)<br />
ACTA Abkommen<br />
1. Wir fordern alle Gliederungen der <strong>SPD</strong> auf, sich aktiv gegen die<br />
eine Unterzeichnung des ACTA Abkommens einzusetzen, insbesondere:<br />
• <strong>SPD</strong> Bundestagsfraktion<br />
• Group of the progressive Alliance of the Socialist & Democrats<br />
in the European Parliament<br />
2. Zugleich fordern wir dass eine differenzierte und zeitgemäße<br />
Regelung der Verwertungsrechte für Computerprogramme, Literatur,<br />
technische Erfindungen und Arzneimittel vorausschauend<br />
diskutiert und dann verabschiedet wird.<br />
• Dabei sind sämtliche betroffenen Interessengruppen, auch die<br />
Konsumenten, einzubeziehen.<br />
• Und es ist für einen fairen Ausgleich zwischen Urhebern,<br />
Schriftstellern, Journalisten und Konsumenten zu sorgen, der<br />
die Interessen ALLER Seiten berücksichtigt.<br />
3. Zur Konkretisierung der Punkte 2 und 3 sollen insbesondere folgende<br />
Gesichtspunkte berücksichtigt werden:<br />
1. Internetdienstleister dürfen im Zusammenhang mit ACTA<br />
nicht zu Maßnahmen der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet<br />
werden. wie der Protokollierung und Überwachung des Datenverkehrs<br />
im Internet. Hierzu gehören auch weitergehende<br />
Maßnahmen wie die Abschaltung von Internetzugängen.<br />
2. Schriftsteller, Autoren, Journalisten, Künstler, Erfinder und<br />
Ingenieure und müssen auch in einer offenen und freien Informationsgesellschaft<br />
eine sichere und verlässlich Erwerbsgrundlage<br />
besitzen.<br />
3. Wer ein künstlerisches Werk erwirbt, der erwirbt damit auch<br />
das Recht dieses Werk uneingeschränkt zu konsumieren. Maßnahmen,<br />
die Werke in verschlüsselter Form anbieten, um dadurch<br />
den Konsum eines Werkes in Dauer oder Umfang einzuschränken,<br />
sind vom Gesetzgeber zu verbieten.<br />
4. Das Verwertungs- und Patentrecht muss so angepasst werden,<br />
dass auch im Internetzeitalter ein angemessener Schutz von<br />
riskanten und teueren Entwicklungsinvestitionen gesichert ist.<br />
5. Das Urheberrecht ist so anzupassen, dass Innovationen nicht<br />
gehemmt werden. Hierzu ist ein Ausgleich zu schaffen zwischen<br />
der notwendigen Offenlegung von Wissen zu Förderungen<br />
von weiteren Innovationen und dem Schutz von neuen<br />
Erfindungen.<br />
6. Die Entstehung neuer, kostengünstiger Vertriebswege über das<br />
Internet muss gefördert werden und Rechtssicherheit erhalten.<br />
7. Das Verwertungsrecht muss sich vorrangig an den Interessen<br />
der Autoren, und weniger an den Interessen der Verwertungsindustrie<br />
orientieren.<br />
8. Die Gesetzgebung muss dafür sorgen, dass im Urheberrechtsgesetz<br />
eine Klausel enthalten ist, die den Gebrauch künstlerischer<br />
Werke zu nichtkommerziellen Zwecken oder solchen<br />
mit geringem Wirtschaftlichkeitsgrad großzügig ermöglicht<br />
(Fair Use-Regelungen/Bagatellklausel).<br />
M8<br />
ACTA Abkommen<br />
Erledigt durch Ablauf EU-Ebene<br />
60<br />
65<br />
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