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Anträge<br />

Empfehlungen<br />

der Antragskommission<br />

1<br />

5<br />

10<br />

15<br />

20<br />

25<br />

30<br />

35<br />

40<br />

45<br />

50<br />

55<br />

Antragsbereich M<br />

Antrag 8<br />

Unterbezirk Frankfurt (Bezirk Hessen-Süd)<br />

ACTA Abkommen<br />

1. Wir fordern alle Gliederungen der <strong>SPD</strong> auf, sich aktiv gegen die<br />

eine Unterzeichnung des ACTA Abkommens einzusetzen, insbesondere:<br />

• <strong>SPD</strong> Bundestagsfraktion<br />

• Group of the progressive Alliance of the Socialist & Democrats<br />

in the European Parliament<br />

2. Zugleich fordern wir dass eine differenzierte und zeitgemäße<br />

Regelung der Verwertungsrechte für Computerprogramme, Literatur,<br />

technische Erfindungen und Arzneimittel vorausschauend<br />

diskutiert und dann verabschiedet wird.<br />

• Dabei sind sämtliche betroffenen Interessengruppen, auch die<br />

Konsumenten, einzubeziehen.<br />

• Und es ist für einen fairen Ausgleich zwischen Urhebern,<br />

Schriftstellern, Journalisten und Konsumenten zu sorgen, der<br />

die Interessen ALLER Seiten berücksichtigt.<br />

3. Zur Konkretisierung der Punkte 2 und 3 sollen insbesondere folgende<br />

Gesichtspunkte berücksichtigt werden:<br />

1. Internetdienstleister dürfen im Zusammenhang mit ACTA<br />

nicht zu Maßnahmen der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet<br />

werden. wie der Protokollierung und Überwachung des Datenverkehrs<br />

im Internet. Hierzu gehören auch weitergehende<br />

Maßnahmen wie die Abschaltung von Internetzugängen.<br />

2. Schriftsteller, Autoren, Journalisten, Künstler, Erfinder und<br />

Ingenieure und müssen auch in einer offenen und freien Informationsgesellschaft<br />

eine sichere und verlässlich Erwerbsgrundlage<br />

besitzen.<br />

3. Wer ein künstlerisches Werk erwirbt, der erwirbt damit auch<br />

das Recht dieses Werk uneingeschränkt zu konsumieren. Maßnahmen,<br />

die Werke in verschlüsselter Form anbieten, um dadurch<br />

den Konsum eines Werkes in Dauer oder Umfang einzuschränken,<br />

sind vom Gesetzgeber zu verbieten.<br />

4. Das Verwertungs- und Patentrecht muss so angepasst werden,<br />

dass auch im Internetzeitalter ein angemessener Schutz von<br />

riskanten und teueren Entwicklungsinvestitionen gesichert ist.<br />

5. Das Urheberrecht ist so anzupassen, dass Innovationen nicht<br />

gehemmt werden. Hierzu ist ein Ausgleich zu schaffen zwischen<br />

der notwendigen Offenlegung von Wissen zu Förderungen<br />

von weiteren Innovationen und dem Schutz von neuen<br />

Erfindungen.<br />

6. Die Entstehung neuer, kostengünstiger Vertriebswege über das<br />

Internet muss gefördert werden und Rechtssicherheit erhalten.<br />

7. Das Verwertungsrecht muss sich vorrangig an den Interessen<br />

der Autoren, und weniger an den Interessen der Verwertungsindustrie<br />

orientieren.<br />

8. Die Gesetzgebung muss dafür sorgen, dass im Urheberrechtsgesetz<br />

eine Klausel enthalten ist, die den Gebrauch künstlerischer<br />

Werke zu nichtkommerziellen Zwecken oder solchen<br />

mit geringem Wirtschaftlichkeitsgrad großzügig ermöglicht<br />

(Fair Use-Regelungen/Bagatellklausel).<br />

M8<br />

ACTA Abkommen<br />

Erledigt durch Ablauf EU-Ebene<br />

60<br />

65<br />

166

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