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Anträge<br />

Empfehlungen<br />

der Antragskommission<br />

Antragsbereich Ar<br />

Antrag 24<br />

Unterbezirk Rheinisch-Bergischer-Kreis (Landesverband<br />

Nordrhein-Westfalen)<br />

Gleiche Rechte für alle Arbeitnehmer<br />

und Arbeitnehmerinnen in der BRD<br />

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die entsprechenden Gesetze<br />

– insbesondere das Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG § 118,<br />

Abs. 2: „Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Religionsgemeinschaften<br />

und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen<br />

..“) so weit zu ändern bzw. aufzuheben, dass Beschäftigte in<br />

Einrichtungen, die unter religiöser Trägerschaft stehen, die gleichen<br />

Rechte haben wie Beschäftigte in jedem anderen Unternehmen.<br />

Ar24<br />

Gleiche Rechte für alle Arbeitnehmer<br />

und Arbeitnehmerinnen in der BRD<br />

Erledigt durch Beschluss des Parteikonvents vom November 2012<br />

1<br />

5<br />

10<br />

15<br />

Antragsbereich Ar<br />

Antrag 25<br />

Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen<br />

Neuordnung und Stärkung der<br />

Arbeitnehmerrechte von Beschäftigten<br />

in den kirchlichen Einrichtungen -<br />

Abschaffung von kirchlichen Privilegien<br />

Der Bundesparteitag der <strong>SPD</strong> fordert eine Neuordnung und Stärkung<br />

der Arbeitnehmerrechte von Beschäftigten in den kirchlichen Einrichtungen.<br />

Weiter fordert selbige eine Abschaffung/Neuordnung der<br />

durch Gesetz basierenden kirchlichen Privilegien gem. den Artikeln<br />

137 Abs. 3 WRV u. Artikel 140 GG, welche ferner durch entsprechenden<br />

Gesetzeserlass neuzuordnen bzw. abzuschaffen sind.<br />

Es müssen die gleichen Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />

der kirchlichen Organisationen wie für die in den weltlichen<br />

Beschäftigungsverhältnissen gelten.<br />

Das als „Dritter Weg“ bezeichnete Arbeitsrecht ist abzuschaffen,<br />

den kirchlichen Beschäftigten sind die vollen gewerkschaftlichen<br />

Rechte, wie in weltlichen Betrieben zuzugestehen.<br />

Für alle Beschäftigten der kirchlichen Einrichtungen ist ein Streikrecht<br />

als ein Teil der Tarifautonomie zu gewährleisten. Nur durch<br />

die näher vorbezeichnete Vorgehensweise könne die Löhne und die<br />

Arbeitsbedingungen gleichgewichtig ausgehandelt werden.<br />

Wir fordern die Anerkennung des Betriebsverfassungsgesetz und<br />

der Gesetze der Unternehmensmitbestimmung in allen kirchlichen<br />

Einrichtungen.<br />

Der Ausschluss von 1,3 Millionen Menschen in Deutschland von<br />

grundlegenden Arbeitnehmerrechten ist kein „zivilisatorischer<br />

Fortschritt“, wie der Diakonie – Arbeitgeberverband VdDD propagiert,<br />

sondern vielmehr ein unserer Demokratie und den Sozialstaat<br />

maßgeblich beeinträchtigter Missstand!<br />

Ar25<br />

Neuordnung und Stärkung der<br />

Arbeitnehmerrechte von Beschäftigten<br />

in den kirchlichen Einrichtungen -<br />

Abschaffung von kirchlichen Privilegien<br />

Erledigt durch Beschluss des Parteikonvents vom November 2012<br />

20<br />

25<br />

30<br />

35<br />

40<br />

45<br />

50<br />

55<br />

Antragsbereich A<br />

Antrag 26<br />

Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen<br />

Arbeitnehmerrechte in kirchlichen<br />

Einrichtungen<br />

Die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland sind mit ihren<br />

Einrichtungen eine tragende Säule im Sozial- und Gesundheits-<br />

Ar26<br />

Arbeitnehmerrechte in kirchlichen<br />

Einrichtungen<br />

Erledigt durch Beschluss des Parteikonvents November 2012<br />

60<br />

65<br />

19

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