3022248 SPD Antragsbuch Inhalt.indd
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Anträge<br />
Empfehlungen<br />
der Antragskommission<br />
Antragsbereich Ar<br />
Antrag 24<br />
Unterbezirk Rheinisch-Bergischer-Kreis (Landesverband<br />
Nordrhein-Westfalen)<br />
Gleiche Rechte für alle Arbeitnehmer<br />
und Arbeitnehmerinnen in der BRD<br />
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die entsprechenden Gesetze<br />
– insbesondere das Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG § 118,<br />
Abs. 2: „Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Religionsgemeinschaften<br />
und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen<br />
..“) so weit zu ändern bzw. aufzuheben, dass Beschäftigte in<br />
Einrichtungen, die unter religiöser Trägerschaft stehen, die gleichen<br />
Rechte haben wie Beschäftigte in jedem anderen Unternehmen.<br />
Ar24<br />
Gleiche Rechte für alle Arbeitnehmer<br />
und Arbeitnehmerinnen in der BRD<br />
Erledigt durch Beschluss des Parteikonvents vom November 2012<br />
1<br />
5<br />
10<br />
15<br />
Antragsbereich Ar<br />
Antrag 25<br />
Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen<br />
Neuordnung und Stärkung der<br />
Arbeitnehmerrechte von Beschäftigten<br />
in den kirchlichen Einrichtungen -<br />
Abschaffung von kirchlichen Privilegien<br />
Der Bundesparteitag der <strong>SPD</strong> fordert eine Neuordnung und Stärkung<br />
der Arbeitnehmerrechte von Beschäftigten in den kirchlichen Einrichtungen.<br />
Weiter fordert selbige eine Abschaffung/Neuordnung der<br />
durch Gesetz basierenden kirchlichen Privilegien gem. den Artikeln<br />
137 Abs. 3 WRV u. Artikel 140 GG, welche ferner durch entsprechenden<br />
Gesetzeserlass neuzuordnen bzw. abzuschaffen sind.<br />
Es müssen die gleichen Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />
der kirchlichen Organisationen wie für die in den weltlichen<br />
Beschäftigungsverhältnissen gelten.<br />
Das als „Dritter Weg“ bezeichnete Arbeitsrecht ist abzuschaffen,<br />
den kirchlichen Beschäftigten sind die vollen gewerkschaftlichen<br />
Rechte, wie in weltlichen Betrieben zuzugestehen.<br />
Für alle Beschäftigten der kirchlichen Einrichtungen ist ein Streikrecht<br />
als ein Teil der Tarifautonomie zu gewährleisten. Nur durch<br />
die näher vorbezeichnete Vorgehensweise könne die Löhne und die<br />
Arbeitsbedingungen gleichgewichtig ausgehandelt werden.<br />
Wir fordern die Anerkennung des Betriebsverfassungsgesetz und<br />
der Gesetze der Unternehmensmitbestimmung in allen kirchlichen<br />
Einrichtungen.<br />
Der Ausschluss von 1,3 Millionen Menschen in Deutschland von<br />
grundlegenden Arbeitnehmerrechten ist kein „zivilisatorischer<br />
Fortschritt“, wie der Diakonie – Arbeitgeberverband VdDD propagiert,<br />
sondern vielmehr ein unserer Demokratie und den Sozialstaat<br />
maßgeblich beeinträchtigter Missstand!<br />
Ar25<br />
Neuordnung und Stärkung der<br />
Arbeitnehmerrechte von Beschäftigten<br />
in den kirchlichen Einrichtungen -<br />
Abschaffung von kirchlichen Privilegien<br />
Erledigt durch Beschluss des Parteikonvents vom November 2012<br />
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25<br />
30<br />
35<br />
40<br />
45<br />
50<br />
55<br />
Antragsbereich A<br />
Antrag 26<br />
Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen<br />
Arbeitnehmerrechte in kirchlichen<br />
Einrichtungen<br />
Die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland sind mit ihren<br />
Einrichtungen eine tragende Säule im Sozial- und Gesundheits-<br />
Ar26<br />
Arbeitnehmerrechte in kirchlichen<br />
Einrichtungen<br />
Erledigt durch Beschluss des Parteikonvents November 2012<br />
60<br />
65<br />
19