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Anträge<br />

Empfehlungen<br />

der Antragskommission<br />

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15<br />

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merhaushalte. Vier Prozent des Bruttoeinkommens müssen alleine<br />

vom Arbeitnehmer aufgebracht werden, um die Kürzung der<br />

gesetzlichen Rente wenigstens zum Teil zu kompensieren (eine<br />

4-prozentige Kapitalverzinsung bis 2030 einmal unhinterfragt unterstellt).<br />

Für eine volle Kompensation der Niveauabsenkung wäre<br />

der Einsatz von ca. 6 Prozent des Bruttoeinkommens bis zum Jahr<br />

2030 erforderlich. Durch die Teilprivatisierung kann somit mitnichten<br />

eine Senkung des finanziellen Gesamtaufwandes für eine<br />

lebensstandardsichernde Altersvorsorge erreicht werden.<br />

Wenn nun aber die Lebensstandardsicherung wieder im Rahmen<br />

des gesetzlichen Rentensystems organisiert wird, muss der erforderliche<br />

Finanzbedarf grundsätzlich mit Beitragsmitteln und mit<br />

dem aus Steueraufkommen finanzierten Bundeszuschuss gedeckt<br />

werden.<br />

Für eine finanzielle Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

ist ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn und eine Neuordnung<br />

des Arbeitsmarktes („Gute Arbeit“) nötig. Dabei ist ein<br />

besonderes Augenmerk auf deutliche Verbesserungen zugunsten<br />

der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Leiharbeit, der<br />

Befristung von Arbeitsverhältnissen und der Eingrenzung von Minijobs<br />

und anderen prekären Arbeitsformen zu legen. Alle Beschäftigungsverhältnisse<br />

müssen sozialversicherungspflichtig werden.<br />

Die Schwarzarbeit ist wirkungsvoller zu bekämpfen. Wir streben<br />

die Anhebung der Grundlohnsumme und der Lohnquote durch<br />

gesetzlich flankierte höhere Tarifabschlüsse und wirksame Anti-<br />

Lohndumping-Maßnahmen an. Dies schließt das Vergaberecht und<br />

die Regelungen für Werkverträge und Praktika ein. Darüber hinaus<br />

ist zu prüfen, ob Arbeitgeber mit überdurchschnittlich gesundheitlich<br />

bedingten Frühverrentungsquoten zu einem zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag<br />

herangezogen werden.<br />

Die heute für die Subventionierung privater Altersvorsorge eingesetzten<br />

Steuermittel müssen in die gesetzliche Rentenversicherung<br />

umgeleitet werden. Dabei gilt ein Vertrauensschutz für bestehende<br />

Verträge. Der Bundeszuschuss ist so zu erhöhen, dass wirklich alle<br />

versicherungsfremden Leistungen von allen Steuerzahlern finanziert<br />

werden. Zur Refinanzierung von z. B. der Anerkennung von<br />

Pflege- und Kindererziehungszeiten gehört auch eine gerechtere<br />

Besteuerung insgesamt, vor allem bei Kapitalerträgen und hohen<br />

Vermögen.<br />

Die bisherige Pflichtversicherungsgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze<br />

sind abzuschaffen. Bei sehr hohen Einkommen setzen<br />

wir uns für eine verfassungskonforme Abflachung des Äquivalenzprinzips<br />

ein, also eine geringere Bewertung von Entgeltpunkten<br />

ab einer bestimmten Höhe. Das Bundesverfassungsgericht<br />

(BVerfGE 53, 257) hat die Rahmenbedingungen dafür aufgezeigt<br />

und darauf hingewiesen, dass das Rentenversicherungsverhältnis<br />

im Unterschied zum Privatversicherungsverhältnis von Anfang an<br />

eben nicht auf dem reinen Versicherungsprinzip, sondern wesentlich<br />

auch auf dem Gedanken der Solidarität und des sozialen Ausgleichs<br />

beruht.<br />

Ziel Erwerbstätigenversicherung<br />

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ist seit Ende<br />

des 19. Jahrhunderts als Pflichtversicherung der Arbeiter bzw.<br />

der Angestellten organisiert, die lediglich mit ihren Entgelten bis<br />

zur Beitragsbemessungsgrenze der Versicherungspflicht unterliegen.<br />

Daneben existieren verschiedene Sonderversorgungssysteme<br />

der Alterssicherung, wie die Alterssicherung der Landwirte, die<br />

Beamtenpensionen oder die zahlreichen berufsständischen Versorgungseinrichtungen<br />

(obligatorische Alterssicherungssysteme).<br />

Auch diese sind über Generationen historisch gewachsen. Finanzierungsmodalitäten<br />

und vor allem die jeweiligen Leistungsniveaus<br />

der verschiedenen Sicherungssysteme unterscheiden sich dabei in<br />

signifikanter Weise.<br />

Im Rahmen dieser Zersplitterung der Altersversorgung werden<br />

gleiche soziale Tatbestände ungleich behandelt und auf unterschiedlichen<br />

Niveaus abgesichert. Auf der anderen Seite wird<br />

der soziale Sicherungsbedarf bestimmter Personengruppen nicht<br />

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