3022248 SPD Antragsbuch Inhalt.indd
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Anträge<br />
Empfehlungen<br />
der Antragskommission<br />
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15<br />
20<br />
25<br />
30<br />
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merhaushalte. Vier Prozent des Bruttoeinkommens müssen alleine<br />
vom Arbeitnehmer aufgebracht werden, um die Kürzung der<br />
gesetzlichen Rente wenigstens zum Teil zu kompensieren (eine<br />
4-prozentige Kapitalverzinsung bis 2030 einmal unhinterfragt unterstellt).<br />
Für eine volle Kompensation der Niveauabsenkung wäre<br />
der Einsatz von ca. 6 Prozent des Bruttoeinkommens bis zum Jahr<br />
2030 erforderlich. Durch die Teilprivatisierung kann somit mitnichten<br />
eine Senkung des finanziellen Gesamtaufwandes für eine<br />
lebensstandardsichernde Altersvorsorge erreicht werden.<br />
Wenn nun aber die Lebensstandardsicherung wieder im Rahmen<br />
des gesetzlichen Rentensystems organisiert wird, muss der erforderliche<br />
Finanzbedarf grundsätzlich mit Beitragsmitteln und mit<br />
dem aus Steueraufkommen finanzierten Bundeszuschuss gedeckt<br />
werden.<br />
Für eine finanzielle Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
ist ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn und eine Neuordnung<br />
des Arbeitsmarktes („Gute Arbeit“) nötig. Dabei ist ein<br />
besonderes Augenmerk auf deutliche Verbesserungen zugunsten<br />
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Leiharbeit, der<br />
Befristung von Arbeitsverhältnissen und der Eingrenzung von Minijobs<br />
und anderen prekären Arbeitsformen zu legen. Alle Beschäftigungsverhältnisse<br />
müssen sozialversicherungspflichtig werden.<br />
Die Schwarzarbeit ist wirkungsvoller zu bekämpfen. Wir streben<br />
die Anhebung der Grundlohnsumme und der Lohnquote durch<br />
gesetzlich flankierte höhere Tarifabschlüsse und wirksame Anti-<br />
Lohndumping-Maßnahmen an. Dies schließt das Vergaberecht und<br />
die Regelungen für Werkverträge und Praktika ein. Darüber hinaus<br />
ist zu prüfen, ob Arbeitgeber mit überdurchschnittlich gesundheitlich<br />
bedingten Frühverrentungsquoten zu einem zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag<br />
herangezogen werden.<br />
Die heute für die Subventionierung privater Altersvorsorge eingesetzten<br />
Steuermittel müssen in die gesetzliche Rentenversicherung<br />
umgeleitet werden. Dabei gilt ein Vertrauensschutz für bestehende<br />
Verträge. Der Bundeszuschuss ist so zu erhöhen, dass wirklich alle<br />
versicherungsfremden Leistungen von allen Steuerzahlern finanziert<br />
werden. Zur Refinanzierung von z. B. der Anerkennung von<br />
Pflege- und Kindererziehungszeiten gehört auch eine gerechtere<br />
Besteuerung insgesamt, vor allem bei Kapitalerträgen und hohen<br />
Vermögen.<br />
Die bisherige Pflichtversicherungsgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze<br />
sind abzuschaffen. Bei sehr hohen Einkommen setzen<br />
wir uns für eine verfassungskonforme Abflachung des Äquivalenzprinzips<br />
ein, also eine geringere Bewertung von Entgeltpunkten<br />
ab einer bestimmten Höhe. Das Bundesverfassungsgericht<br />
(BVerfGE 53, 257) hat die Rahmenbedingungen dafür aufgezeigt<br />
und darauf hingewiesen, dass das Rentenversicherungsverhältnis<br />
im Unterschied zum Privatversicherungsverhältnis von Anfang an<br />
eben nicht auf dem reinen Versicherungsprinzip, sondern wesentlich<br />
auch auf dem Gedanken der Solidarität und des sozialen Ausgleichs<br />
beruht.<br />
Ziel Erwerbstätigenversicherung<br />
Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ist seit Ende<br />
des 19. Jahrhunderts als Pflichtversicherung der Arbeiter bzw.<br />
der Angestellten organisiert, die lediglich mit ihren Entgelten bis<br />
zur Beitragsbemessungsgrenze der Versicherungspflicht unterliegen.<br />
Daneben existieren verschiedene Sonderversorgungssysteme<br />
der Alterssicherung, wie die Alterssicherung der Landwirte, die<br />
Beamtenpensionen oder die zahlreichen berufsständischen Versorgungseinrichtungen<br />
(obligatorische Alterssicherungssysteme).<br />
Auch diese sind über Generationen historisch gewachsen. Finanzierungsmodalitäten<br />
und vor allem die jeweiligen Leistungsniveaus<br />
der verschiedenen Sicherungssysteme unterscheiden sich dabei in<br />
signifikanter Weise.<br />
Im Rahmen dieser Zersplitterung der Altersversorgung werden<br />
gleiche soziale Tatbestände ungleich behandelt und auf unterschiedlichen<br />
Niveaus abgesichert. Auf der anderen Seite wird<br />
der soziale Sicherungsbedarf bestimmter Personengruppen nicht<br />
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