3022248 SPD Antragsbuch Inhalt.indd
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Anträge<br />
Empfehlungen<br />
der Antragskommission<br />
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Aufgabenträger und Planungsstrukturen sind aber für eine Sicherstellungsplanung<br />
wenig geeignet, während öffentliche Planungsverantwortliche,<br />
z. B. im Bereich des Rettungsdienstes, Versorgungsorganisation<br />
sehr erfolgreich bestreiten. Deshalb muss für die ambulante<br />
Versorgung die regionale Kompetenz gestärkt werden. Regionale<br />
Gesundheitskonferenzen unter Kommunalem Vorsitz und<br />
Letztentscheidung und unter Beteiligung aller relevanten Akteure<br />
(Leistungserbringer, Kostenträger, Patienten, Träger öffentlicher<br />
Belange) müssen, mit einem entscheidungsrelevanten Anteil des<br />
Budgets von bis zu fünfzig Prozent, die regionale bedarfsgerechte<br />
Versorgung konzipieren und vereinbaren. Insbesondere Standortentscheidungen<br />
und Notdienstversorgung sind hier zu klären.<br />
• Dazu ist – wie in allen Bereich der Daseinsvorsorge – eine<br />
deutliche Aufgabenverlagerung auf die Länder erforderlich mit<br />
einem umfassenden Aufsichts- und Weisungsrecht gegenüber<br />
Selbstverwaltungsorganen, wenn Zweifel an der angemessenen<br />
Aufgabenerfüllung bestehen. Auf Grundlage bundeseinheitlicher<br />
Versorgungsstandards regeln die Länder die Strukturen der Versorgungsplanung<br />
und Sicherstellung in eigener Zuständigkeit.<br />
• Wir wollen ein Stärkung der Krankenhausplanung. Vorrang hat<br />
die gute, bedarfsgerechte, flächendeckende Versorgung. Nachdem<br />
die wettbewerbliche Krankenhaussteuerung kaum Überkapazitäten<br />
abgebaut hat, müssen Krankenhausstrukturen in öffentlicher,<br />
überregionaler Organisation nach Bedarfs- und Qualitätsorientierten<br />
Standards organisiert werden. Bundeseinheitlich<br />
vereinbarte Vorgaben zum Beispiel zu Mindestgrößen und Mindestfallzahlen<br />
spezialisierter Abteilungen und regionale Strukturierung<br />
und Anpassung an regionale Besonderheiten schaffen<br />
eine hochwertige, flächendeckende und möglichst wohnortnahe<br />
Versorgung.<br />
• Öffentliche Verantwortung heißt auch Wahrnehmung der öffentlichen<br />
Pflichten. Die Länder müssen korrespondierend zur Planungsverantwortung<br />
auch ihre Finanzverantwortung zur Finanzierung<br />
der Investitionen wahrnehmen.<br />
• Kommunale MVZ, mit oder ohne Verbindung mit öffentlichen<br />
Krankenhäusern ermöglichen dort, wo es sinnvoll und erforderlich<br />
ist, die Zusammenführung von medizinischen, pflegerischen<br />
und anderen sozialen Einrichtungen. So können in ländlichen<br />
Räumen erhebliche Synergieeffekte erreicht werden, wenn<br />
die medizinische Versorgung gemeinsam mit der notwendigen<br />
Pflegeinfrastruktur und gegebenenfalls auch anderen Einrichtungen<br />
der sozialen Arbeit verbunden werden. Das gleiche gilt in<br />
den schon heute massiv unterversorgten sozialen Brennpunkten.<br />
• Wir wollen die Weiterentwicklung der allgemeinmedizinischen<br />
Versorgung zu einem Primärarztsystem, in dem Ärztinnen und<br />
Ärzte im Team zusammenarbeiten.<br />
• Durch die Stärkung der Kooperation im Bereich der fachärztlichen<br />
Versorgung durch Krankenhaus-MVZ, Belegärzte und andere<br />
Kooperationsformen wollen wir die doppelte Facharztschiene<br />
endlich überwinden.<br />
• Um eine sinnvolle, bedarfsorientierte Versorgung zu entwickeln,<br />
zu planen und zu sichern, ist entsprechend qualifiziertes Personal<br />
erforderlich Wir wollen die Ausbildung medizinisch versierter<br />
Regionalplaner, Gesundheitsgeographen, Medizinsoziologen<br />
etc. voranbringen und entsprechende Ausbildungskapazitäten<br />
schaffen, damit für alle Ebenen der Gesundheitsorganisation<br />
entsprechend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Damit<br />
wird insbesondere die kommunale Ebene in die Lage versetzt,<br />
die anstehenden Aufgaben erfolgreich zu meistern.<br />
Die Instrumente als Instrumente sehen<br />
Nötig ist eines neues Gleichgewicht zwischen öffentlicher Planung<br />
und marktwirtschaftlichen Instrumenten. Marktwirtschaftliche Instrumente<br />
und privatwirtschaftlich organisierte Strukturen müssen<br />
auf ihre Tauglichkeit überprüft und der damit verbundene Regulierungsaufwand<br />
ins Verhältnis gesetzt werden.<br />
• Deshalb wollen wir, dass Einrichtungen der medizinischen Versorgung<br />
wie Krankenhäuser und ambulante Versorgungsein-<br />
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