23.02.2014 Aufrufe

3022248 SPD Antragsbuch Inhalt.indd

3022248 SPD Antragsbuch Inhalt.indd

3022248 SPD Antragsbuch Inhalt.indd

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Anträge<br />

Empfehlungen<br />

der Antragskommission<br />

tagenden Kontrollgremien Auskünfte und Akteneinsicht weitestgehend<br />

verwehrt bleiben. Eine Bewertung der Arbeit dieser Behörden<br />

ist daher praktisch nicht möglich.<br />

Die mangelnde Transparenz, die mangelhaften Kontrollmöglichkeiten<br />

und die stetige Wiederholung des Glaubenssatzes ihrer<br />

Notwendigkeit ermöglichte es diesen Behörden ein Eigenleben zu<br />

entwickeln, das oft sogar zu einer Konkurrenz mit anderen Sicherheitsbehörden<br />

führte. Daher wäre es auch nicht ausreichend, lediglich<br />

einzelne Beamte oder die Führungsriege auszutauschen, während<br />

die grundlegenden Strukturen unangetastet blieben. Auch für<br />

die Annahme, dass unter Aufsicht eines sozialdemokratisch geführten<br />

Innenministeriums die Situation grundlegend anders darstellen<br />

würde, sind keine Belege zu finden. Ebenso wenig überzeugend<br />

sind Überlegungen der <strong>SPD</strong>-Bundestagsfraktion zu einem Umzug<br />

der Geheimdienste nach Berlin, einem „Mentalitätswechsel“ mit<br />

besserer Öffentlichkeitsarbeit und die Verpflichtung zu einem verbesserten<br />

Informationsaustausch. Diese Schlussfolgerungen zeigen<br />

drastisch, dass die bisherige Analysetiefe nicht ausreichend ist.<br />

Diese minimalen Reformen wären lediglich Augenwischerei zur<br />

Beruhigung der Öffentlichkeit.<br />

„V-Leute“<br />

In den Untersuchungsausschüssen und den Medien, kommen immer<br />

wieder BeamtInnen der Inlandsgeheimdienste und konservative<br />

PolitikerInnen zu Wort, die, behaupten dass ein Verzicht<br />

auf V-Leute nicht möglich ist. Wirkliche Argumente für V-Leute<br />

bzw. Belege für den Wert ihrer Arbeit bleiben diese „Sicherheits-<br />

“politikerInnen und „VerfassungsschützerInnen“ schuldig, denn es<br />

handelt sich auch hierbei um einen Glaubensgrundsatz, der weder<br />

belegbar noch angreifbar ist .<br />

Die Hintergründe der zahlreichen bislang im Umfeld des NSU bekannt<br />

gewordenen V-Leute, die das „Trio“ und seine UnterstützerInnen<br />

quasi umzingelten, legen den Verdacht nahe, dass die Bezahlung<br />

aktiver Nazis als V-Leute in der rechten Szene dem Kampf<br />

gegen die extreme Rechte mehr schadet, als sie ihm nützt. Für<br />

Informationen zweifelhafter Qualität wurde erhielten V-Leute Finanzmittel,<br />

Ausrüstung und Informationen, die es ihnen ermöglichten<br />

die rechte Netzwerke und Organisationen mit staatlichen Mitteln<br />

auf- und auszubauen. In einigen Fällen besteht der begründete<br />

Verdacht, dass die V-Leute sogar vor Strafverfolgung geschützt<br />

wurden. Dies legt die Vermutung nahe, dass die V-Leute das Prinzip<br />

wohl teilweise besser durchschaut haben als so einige BeamtInnen<br />

in den Geheimdiensten.<br />

Der Einsatz von V-Leuten ist also grundsätzlich in Frage zu stellen<br />

und ebenso ist zu überprüfen, ob die Notwendigkeit und Erfolgsaussicht<br />

dieser Methode in anderen Sicherheitsbereichen nicht<br />

ebenfalls anzuzweifeln ist. Während der Einsatz von Abhörmaßnahmen<br />

eine richterliche Genehmigung erfordert ist, ist dies beim<br />

Einsatz von V-Leuten nicht der Fall. Eine umfassende unabhängige<br />

wissenschaftliche Evaluation der Instrumente der verdeckten Ermittlung<br />

ist dringend erforderlich.<br />

Extremismustheorie/Diffamierung und Diskreditierung<br />

Die sogenannte „Extremismustheorie“ ist das dogmatische Leitbild<br />

der Inlandsgeheimdienste. Sie wird über dem Verfassungsschutz<br />

nahestehende WissenschaftlerInnen und die eigene Öffentlichkeitsarbeit<br />

offensiv nach „außen“ getragen. Mit dieser Unterstützung<br />

hielt diese wissenschaftlich äußerst umstrittene Theorie Einzug in<br />

gesellschaftliche Debatten. Sie prägt die Arbeit des polizeilichen<br />

Staatsschutzes, der seine fachlichen Kenntnisse primär von den<br />

Inlandsgeheimdiensten bezieht, bestimmt die Förderrichtlinien<br />

staatlicher und staatlich-geförderter Programme gegen „Extremismus“<br />

und findet Verbreitung in der politischen Bildung und sogar<br />

in Schulen. Innerhalb der staatlichen Behörden findet bisher kein<br />

kritischer Diskurs über diese Theorie statt, obwohl bis heute keine<br />

juristische Definition von „Extremismus“ vorliegt. Lediglich<br />

einige engagierte WissenschaftlerInnen und Teile der Zivilgesellschaft<br />

versuchen mittlerweile vermehrt die Extremismustheorie zu<br />

1<br />

5<br />

10<br />

15<br />

20<br />

25<br />

30<br />

35<br />

40<br />

45<br />

50<br />

55<br />

60<br />

65<br />

133

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!