3022248 SPD Antragsbuch Inhalt.indd
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Anträge<br />
Empfehlungen<br />
der Antragskommission<br />
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Produktionsverlagerungen ins Ausland, ersatzlos streichen.<br />
Anlass: Mit diesen bestehenden steuerlichen Abzugsmöglichkeiten<br />
subventioniert der Staat u.a. die Verlagerung von Unternehmen<br />
ins Ausland. Hier werden falsche finanzielle Anreize geboten.<br />
So mindern die Kosten für den Umzug in Deutschland die<br />
Steuerlast und die Gewinne fallen am neuen Standort an.<br />
c) Die sogenannte steuerliche Organschaft ist aufzuheben und die<br />
damit verbundene Verlustrechnung zwischen Konzerngesellschaften<br />
bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer ist abzuschaffen.<br />
Anlass: Die Regeln zur Gewinn- und Verlustrechnung<br />
im Konzern erlauben es Unternehmen, die Erträge profitabler<br />
Betriebe gegen die Verluste anderer Betriebe im Unternehmensverbund<br />
aufzurechnen. Im Ergebnis vermindert sich das Steueraufkommen.<br />
Konzerne haben einen Steuervorteil gegenüber<br />
kleineren Unternehmen und viele Kommunen nehmen kaum<br />
Gewerbesteuern ein – obwohl die örtliche Niederlassung eines<br />
großen Konzerns hohe Überschüsse erwirtschaftet.<br />
d) Die Verlustvorträge sind, wie es in vielen EU-Ländern üblich ist,<br />
nach wenigen Jahren abzuschmelzen. Anlass: Verlustvorträge<br />
eröffnen Unternehmen die Möglichkeit, einmal angefallene Verluste<br />
beliebig lange vor sich her zu schieben und sie in guten<br />
Jahren gegen einen Teil der Gewinne aufzurechnen. So hatten<br />
die Kapitalgesellschaften in 2006 in Deutschland 576 Milliarden<br />
Euro zur Steuer mindernden Verrechnung mit kommenden Gewinnen<br />
aufgetürmt.<br />
e) Die schrittweise Einführung bzw. Annäherung der Buchwerte<br />
an die Verkehrswerte von Vermögensgegenständen – vor allem<br />
Grundstücke und Immobilien –, um deren Wertzuwächse jährlich<br />
als steuerpflichtigen Gewinn gesetzlich anrechnen zu lassen.<br />
Anlass: Erst bei Verkauf von Vermögensgegenständen werden<br />
die Wertzuwächse steuerlich erfasst. Gibt es keinen Besitzerwechsel,<br />
bleiben Wertsteigerungen von Vermögensgegenständen<br />
unversteuert. Beispielsweise stehen vor langer Zeit für 100.00<br />
D-Mark gekaufte Grundstücke noch heute mit diesem Wert in<br />
der Bilanz, auch wenn der Marktpreis inzwischen bei einer Millionen<br />
Euro liegt.<br />
f) Die Gewerbesteuer zu einer „kommunalen Betriebs- bzw. Wirtschaftssteuer“<br />
auszubauen, in der alle im Betrieb erwirtschafteten<br />
Kapitalentgelte als Bemessungsgrundlage steuerrechtlich<br />
vollumfänglich einbezogen werden. Anlass: Die Gewerbesteuer<br />
wurde zwischen 1980 und 2008 ausgehöhlt. Sie war ursprünglich<br />
eine Steuer, die alle auf die Kapitalgeber entfallenden Erträge<br />
erfasste – beim Fremdkapital die Zinsen, beim Eigenkapital<br />
die Gewinne. Übrig blieb am Ende nur eine „Extra-Gewinnsteuer<br />
für Großunternehmen“. Seit 2008 wird zumindest ein Teil der<br />
gezahlten Schuldzinsen und Lizenzgebühren, die an Mutter- oder<br />
Finanzierungsgesellschaften fließen, wieder besteuert. Der 2008<br />
eingeschlagene Kurs soll nun fortgesetzt werden.<br />
g) Kapitalerträge sind wieder in der Einkommensteuererklärung<br />
auszuweisen und mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu<br />
besteuern. Anlass: Die Abgeltungssteuer entlastet die Bezieher<br />
hoher Einkommen sehr stark, da auf Kapitalerträge nicht mehr<br />
der persönliche Einkommensteuersatz, sondern nur noch pauschal<br />
25 Prozent erhoben werden. Durch die anonyme Erhebung<br />
der Steuer bei der kontoführenden Bank hat der Fiskus kaum einen<br />
Überblick, welcher Steuerpflichtige welche Kapitaleinkünfte<br />
hat. Dies begünstigt die Steuerhinterziehung und muss abgestellt<br />
werden.<br />
h) Die Einnahmen aus alledem (Maßnahmen von a – g) sollen nach<br />
folgendem Schlüsselverteilt werden: Bund 15%, Länder 42,5 %<br />
und Kommunen 42,5%. Anlass: Nachdem jahrzehntelang den<br />
Kommunen vom Bund und den Ländern Aufgaben ohne finanzielle<br />
Ressourcen übertragen worden sind, ist es an der Zeit den<br />
o.g. Verteilungsschlüssel zu verwirklichen.<br />
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