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Anträge<br />

Empfehlungen<br />

der Antragskommission<br />

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Produktionsverlagerungen ins Ausland, ersatzlos streichen.<br />

Anlass: Mit diesen bestehenden steuerlichen Abzugsmöglichkeiten<br />

subventioniert der Staat u.a. die Verlagerung von Unternehmen<br />

ins Ausland. Hier werden falsche finanzielle Anreize geboten.<br />

So mindern die Kosten für den Umzug in Deutschland die<br />

Steuerlast und die Gewinne fallen am neuen Standort an.<br />

c) Die sogenannte steuerliche Organschaft ist aufzuheben und die<br />

damit verbundene Verlustrechnung zwischen Konzerngesellschaften<br />

bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer ist abzuschaffen.<br />

Anlass: Die Regeln zur Gewinn- und Verlustrechnung<br />

im Konzern erlauben es Unternehmen, die Erträge profitabler<br />

Betriebe gegen die Verluste anderer Betriebe im Unternehmensverbund<br />

aufzurechnen. Im Ergebnis vermindert sich das Steueraufkommen.<br />

Konzerne haben einen Steuervorteil gegenüber<br />

kleineren Unternehmen und viele Kommunen nehmen kaum<br />

Gewerbesteuern ein – obwohl die örtliche Niederlassung eines<br />

großen Konzerns hohe Überschüsse erwirtschaftet.<br />

d) Die Verlustvorträge sind, wie es in vielen EU-Ländern üblich ist,<br />

nach wenigen Jahren abzuschmelzen. Anlass: Verlustvorträge<br />

eröffnen Unternehmen die Möglichkeit, einmal angefallene Verluste<br />

beliebig lange vor sich her zu schieben und sie in guten<br />

Jahren gegen einen Teil der Gewinne aufzurechnen. So hatten<br />

die Kapitalgesellschaften in 2006 in Deutschland 576 Milliarden<br />

Euro zur Steuer mindernden Verrechnung mit kommenden Gewinnen<br />

aufgetürmt.<br />

e) Die schrittweise Einführung bzw. Annäherung der Buchwerte<br />

an die Verkehrswerte von Vermögensgegenständen – vor allem<br />

Grundstücke und Immobilien –, um deren Wertzuwächse jährlich<br />

als steuerpflichtigen Gewinn gesetzlich anrechnen zu lassen.<br />

Anlass: Erst bei Verkauf von Vermögensgegenständen werden<br />

die Wertzuwächse steuerlich erfasst. Gibt es keinen Besitzerwechsel,<br />

bleiben Wertsteigerungen von Vermögensgegenständen<br />

unversteuert. Beispielsweise stehen vor langer Zeit für 100.00<br />

D-Mark gekaufte Grundstücke noch heute mit diesem Wert in<br />

der Bilanz, auch wenn der Marktpreis inzwischen bei einer Millionen<br />

Euro liegt.<br />

f) Die Gewerbesteuer zu einer „kommunalen Betriebs- bzw. Wirtschaftssteuer“<br />

auszubauen, in der alle im Betrieb erwirtschafteten<br />

Kapitalentgelte als Bemessungsgrundlage steuerrechtlich<br />

vollumfänglich einbezogen werden. Anlass: Die Gewerbesteuer<br />

wurde zwischen 1980 und 2008 ausgehöhlt. Sie war ursprünglich<br />

eine Steuer, die alle auf die Kapitalgeber entfallenden Erträge<br />

erfasste – beim Fremdkapital die Zinsen, beim Eigenkapital<br />

die Gewinne. Übrig blieb am Ende nur eine „Extra-Gewinnsteuer<br />

für Großunternehmen“. Seit 2008 wird zumindest ein Teil der<br />

gezahlten Schuldzinsen und Lizenzgebühren, die an Mutter- oder<br />

Finanzierungsgesellschaften fließen, wieder besteuert. Der 2008<br />

eingeschlagene Kurs soll nun fortgesetzt werden.<br />

g) Kapitalerträge sind wieder in der Einkommensteuererklärung<br />

auszuweisen und mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu<br />

besteuern. Anlass: Die Abgeltungssteuer entlastet die Bezieher<br />

hoher Einkommen sehr stark, da auf Kapitalerträge nicht mehr<br />

der persönliche Einkommensteuersatz, sondern nur noch pauschal<br />

25 Prozent erhoben werden. Durch die anonyme Erhebung<br />

der Steuer bei der kontoführenden Bank hat der Fiskus kaum einen<br />

Überblick, welcher Steuerpflichtige welche Kapitaleinkünfte<br />

hat. Dies begünstigt die Steuerhinterziehung und muss abgestellt<br />

werden.<br />

h) Die Einnahmen aus alledem (Maßnahmen von a – g) sollen nach<br />

folgendem Schlüsselverteilt werden: Bund 15%, Länder 42,5 %<br />

und Kommunen 42,5%. Anlass: Nachdem jahrzehntelang den<br />

Kommunen vom Bund und den Ländern Aufgaben ohne finanzielle<br />

Ressourcen übertragen worden sind, ist es an der Zeit den<br />

o.g. Verteilungsschlüssel zu verwirklichen.<br />

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