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Anträge<br />

Empfehlungen<br />

der Antragskommission<br />

Notwendig ist eine klarere gesetzliche Regelung, um Werkverträge,<br />

Leiharbeit und reguläre Beschäftigung gegeneinander abzugrenzen<br />

und Missbrauch auszuschließen. Es muss unterbunden werden,<br />

dass reguläre Beschäftigung durch Schein-Werkverträge zu Dumpinglöhnen<br />

ersetzt wird. Die Betriebsräte brauchen mehr Mitbestimmungsrechte.<br />

Heute müssen sie bei Abschluss eines Werkvertrages<br />

nicht gefragt werden. Arbeitnehmervertretungen in den<br />

Betrieben und Verwaltungen, das heißt den Betriebs- und Personalräten,<br />

brauchen ein Instrument zur Zustimmungsverweigerung (Ergänzung<br />

der §§99 und 92 BetrVG und analoger Regelungen) bei<br />

der Vergabe von Werkverträgen bzw. Dienstleistungsverträgen die<br />

zur Deckung von originären Personalbedarfen geschlossen werden.<br />

Vor allem lehnen wir solche Verträge zum Zwecke des Lohndumpings<br />

ab. Es darf nicht sein, dass damit tarifliche oder arbeitsrechtliche<br />

Standards unterschritten werden. Die Kontrollen müssen<br />

verstärkt werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit braucht eine<br />

bessere personelle Ausstattung.<br />

Befristete Beschäftigung zurückdrängen<br />

Jedes zweite neue Arbeitsverhältnis wird nur noch befristet abgeschlossen.<br />

Betroffen sind insbesondere junge Menschen. Den gleichen<br />

jungen Menschen wird aber nahe gelegt, eine Familie zu gründen,<br />

für das Alter zusätzlich vorzusorgen und sich ehrenamtlich zu<br />

engagieren. Diesen Ansprüchen können sie nicht gerecht werden,<br />

wenn sich befristete Arbeitsverträge oft über Jahre aneinanderreihen.<br />

Die 1985 gesetzlich eingeführte Möglichkeit, Arbeitsverträge<br />

ohne Sachgrund zu befristen hat nicht zu mehr Beschäftigung<br />

geführt, sondern zu mehr atypischer und prekärer Beschäftigung.<br />

In vielen Fällen werden sogar auf Dauer angelegte „Standardtätigkeiten“<br />

sachgrundlos befristet. Die Möglichkeit sachgrundloser<br />

Befristung muss deshalb endlich wieder abgeschafft werden.<br />

Den Missbrauch geringfügiger Beschäftigung beenden<br />

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse haben seit der Neuregelung,<br />

die auf Druck der Union im Rahmen der Hartz-Gesetzgebung<br />

im Vermittlungsausschuss erfolgte, rasant zugenommen.<br />

Derzeit gibt es rund 7,4 Millionen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse.<br />

Davon entfallen auf ausschließlich geringfügige Beschäftigungsverhältnisse<br />

rund 4,8 Millionen und auf geringfügige<br />

Nebenerwerbstätigkeiten rund 2,6 Millionen. Insbesondere geringfügige<br />

Nebenerwerbstätigkeiten neben einer Hauptbeschäftigung<br />

haben seit ihrer erneuten Privilegierung im Jahre 2003 massiv<br />

zugenommen.<br />

Geringfügige Beschäftigung ist in mehrfacher Hinsicht oftmals<br />

prekäre Beschäftigung. Die Stundenlöhne liegen seit dem Wegfall<br />

der Stundenbegrenzung bei Mini-Jobs überproportional im Niedrigstlohnbereich.<br />

Obwohl auch für geringfügige Arbeitsverhältnisse<br />

das Arbeitsrecht gilt, werden den Beschäftigten häufig arbeitsund<br />

sozialrechtliche Ansprüche wie Urlaub und Entgeltfortzahlung<br />

im Krankheitsfall vorenthalten. Mini-Jobs sind in der Regel nicht<br />

der erste Schritt in eine reguläre Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung,<br />

tatsächlich bleiben die Betroffenen in dieser Beschäftigungsform<br />

gefangen.<br />

Die Bundesratsinitiative des Landes NRW ist deshalb zu begrüßen,<br />

für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse wieder eine Stundenbegrenzung<br />

von 12 Stunden/Woche einzuführen und Regelungen<br />

zu schaffen, die eine Durchsetzung der gleichen Arbeitsbedingungen<br />

fördern.<br />

Darüber hinaus sehen wir aber Handlungsbedarf, um dem zunehmenden<br />

Missbrauch geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse<br />

durch Arbeitgeber zu begegnen. Ein zentrales Problem ist neben<br />

der Umgehung von Arbeitsrecht und Tarifverträgen die Umwandlung<br />

regulärer in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Die<br />

AfA wird im engen Dialog mit den Gewerkschaften nach Lösungen<br />

suchen, die diesen arbeitgeberseitigen Missbrauch abstellen<br />

und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung fördern.<br />

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