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Anträge<br />

Empfehlungen<br />

der Antragskommission<br />

geringfügigen Beschäftigung hat zu einer skandalösen Ausweitung<br />

des Niedriglohnsektors und der prekären Beschäftigung geführt.<br />

In der Arbeitsmarktpolitik wurde kurzfristigen Vermittlungserfolge<br />

ohne nachhaltige Wirkung Priorität eingeräumt. Diese besorgniserregende<br />

Entwicklung benachteiligt vor allem Frauen.<br />

1. Die Verhinderung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit ist die<br />

wichtigste arbeitsmarktpolitische Aufgabe.<br />

• Wir fordern daher vom Gesetzgeber, jede Maßnahme zu unterlassen,<br />

die zu einer direkten oder indirekten Aufweichung des<br />

Kündigungsschutzes führt. Es muss wieder einen effektiven<br />

Kündigungsschutz geben, damit mehr Beschäftigungsstabilität<br />

für diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht<br />

wird, die besonderen Benachteiligungen am Arbeitsmarkt ausgesetzt<br />

sind.<br />

• Die Ausweitung der Befristungsmöglichkeiten von Arbeitsverhältnissen<br />

ist daher abzulehnen. Erforderlich ist eine Abschaffung<br />

der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen.<br />

Die erfolgte Ausweitung der Befristungsmöglichkeiten für Arbeitsverhältnisse<br />

ist eine indirekte Form der Aushöhlung des<br />

Kündigungsschutzes. Sie hat nachweislich nicht zu einer Verbesserung<br />

der Arbeitsmarktchancen geführt. Das gleiche gilt für den<br />

Ersatz von Arbeitsverträgen durch Werkverträge (Scheinselbstständigkeit).<br />

• Mit dem Auslaufen der Förderung der Alterteilzeit besteht die<br />

Gefahr, dass die Altersteilzeit verstärkt als Instrument zum Stellenabbau<br />

missbraucht wird. Damit die Altersteilzeit wieder stärker<br />

als Beschäftigungsbrücke genutzt und vor allem Ausbildungund<br />

Arbeitsuchende Beschäftigungsperspektiven eröffnet werden<br />

können, muss mit einer neuen Förderung ein Anreiz dafür<br />

geschaffen werden, dass freiwerdende (Teilzeit-)Arbeitsplätze<br />

mit Ausbildung- oder Arbeitssuchenden wiederbesetzt werden.<br />

• Neben der Altersteilzeit bedarf es mittel- und langfristig einer<br />

zielgerichteten Förderung des gleitenden Übergangs vom Erwerbsleben<br />

in den Ruhestand. Hierzu müssen die im Rentenrecht<br />

bereits vorgesehenen Teilrenten zu einem Alternativmodell für<br />

den gleitenden Ausstieg aus dem Erwerbsleben fortentwickelt<br />

werden.<br />

2. Als Folge der Reformen der Sozialgesetzbücher SGB II und III<br />

hat der Niedriglohnsektor in besorgniserregendem Maß zugenommen.<br />

Nahezu ein Viertel der abhängig Beschäftigten ist im<br />

Niedriglohnsektor tätig. Ein besonders hohes Niedriglohnrisiko<br />

tragen Frauen. Der ausufernde Niedriglohnsektor ist nicht mehr<br />

länger zu verantworten.<br />

• Die Einführung eines bundeseinheitlichen gesetzlichen Mindestlohns<br />

mindestens in der von Deutschen Gewerkschaftsbund<br />

geforderten Höhe als unterste Lohngrenze ist dringend erforderlich.<br />

• Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ hat auch bei<br />

der Leiharbeit ausnahmslos zu gelten.<br />

• Darüber hinaus muss durch die Wiedereinführung des Synchronisationsverbots<br />

bei der Leiharbeit sichergestellt werden, dass<br />

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht nur für die Verleihdauer<br />

eingestellt werden. Es kann nicht hingenommen werden,<br />

dass das Beschäftigungsrisiko der Verleihbetriebe vollumfänglich<br />

auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgewälzt<br />

wird. Das Synchronisationsverbot muss wieder eingeführt werden.<br />

Verleihagenturen müssen gesetzlich verpflichtet werden,<br />

ihre Arbeitgeberpflichten zu erfüllen.<br />

• Die Umgehung der strengeren Regelungen für Leiharbeit durch<br />

die Vergabe von „Werkverträgen“ muß verhindert werden.<br />

• Die Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro Einkommen<br />

muss eingeführt werden. Die Liberalisierung der Mini- und Midijobs<br />

durch die Reformen der Sozialgesetzbücher SGB II und<br />

III hat die Ausdehnung des Niedriglohnsektors erheblich beschleunigt.<br />

Zwei Drittel der geringfügig beschäftigten sind Frauen.<br />

Daher ist sowohl aus arbeitsmarktpolitischen als auch aus<br />

alterssicherungs- und frauenpolitischen Gründen geboten. Der<br />

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