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Anträge<br />

Empfehlungen<br />

der Antragskommission<br />

1<br />

5<br />

10<br />

15<br />

20<br />

25<br />

Antragsbereich F<br />

Antrag 8<br />

Unterbezirk München-Stadt (Landesverband Bayern)<br />

Gleichstellungsgesetz für die<br />

Privatwirtschaft<br />

Ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft ist erforderlich.<br />

Folgende Punkte sollte dieses Gesetz berücksichtigen:<br />

• eine Zielvereinbarungen zur Erhöhung der Frauenanteile in Bereichen,<br />

in denen Frauen unterrepräsentiert sind<br />

• die Aufnahme des Gender-Mainstreaming-Prinzips, d.h. die<br />

grundsätzliche Einbeziehung geschlechtsspezifischer Belange<br />

in alle Bereiche, als durchgängiges Leitprinzip im Unternehmen<br />

• Vorschläge zur betrieblichen Umsetzung des Lohngleichheitsgebotes<br />

• konkrete betriebliche Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung<br />

am Arbeitsplatz.<br />

Über diesen Komplex hinaus sollen die Unternehmen weitere Maßnahmen<br />

- je nach Größe in der Anzahl unterschiedlich - zu den<br />

Bereichen „Gleichstellung von Frauen und Männern“ und „Vereinbarkeit<br />

von Familie und Erwerbstätigkeit“ einleiten und in die<br />

Vereinbarung aufnehmen. Durch die Auswahlmöglichkeiten soll<br />

sichergestellt werden, dass gerade auch kleinere und mittlere Betriebe<br />

unternehmens- und branchenspezifische Maßnahmen vereinbaren<br />

können.<br />

F8<br />

Gleichstellungsgesetz für die<br />

Privatwirtschaft<br />

Überweisung an <strong>SPD</strong>-Bundestagsfraktion<br />

30<br />

35<br />

40<br />

Antragsbereich F<br />

Antrag 9<br />

Unterbezirk München-Stadt (Landesverband Bayern)<br />

Aufwertung frauentypischer Berufe<br />

Das Ansehen der Berufe, die zu den so genannten Frauenberufen<br />

zählen, muss eine gesellschaftliche und finanzielle Aufwertung erfahren.<br />

Auch über weitere Dualisierungen von Ausbildungsberufen<br />

statt schulischer Ausbildungssysteme sollte nachgedacht werden.<br />

F9<br />

Aufwertung frauentypischer Berufe<br />

Erledigt durch Regierungsprogramm<br />

45<br />

50<br />

55<br />

60<br />

Antragsbereich F<br />

Antrag 10<br />

Landesverband Sachsen-Anhalt<br />

Erhöhung des Frauenanteils und<br />

gesetzliche Mindestquote für die<br />

Aufsichtsräte und Vorstände<br />

Die <strong>SPD</strong>-Bundestagsfraktion möge sich dafür einsetzen, dass der<br />

Deutsche Bundestag der Aufforderung in Artikel 3 Abs. 2 des<br />

Grundgesetzes nachkommt und ein Gesetz beschließt, das – gegebenenfalls<br />

durch paritätische Nachbesetzung – eine nachhaltige<br />

Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten und Vorständen bewirkt,<br />

und insbesondere eine nach einer angemessenen und absehbaren<br />

Übergangsfrist zu erreichende gesetzliche Mindestquote für<br />

die Aufsichtsräte und Vorstände aller Unternehmen mit mehr als<br />

500 Mitarbeiter_innen vorsieht. Dabei gelte aber, dass jede Quote<br />

letztlich immer auf ihre Abschaffung hin arbeitet.<br />

F10<br />

Erhöhung des Frauenanteils und<br />

gesetzliche Mindestquote für die<br />

Aufsichtsräte und Vorstände<br />

Erledigt durch den Gesetzentwurf der <strong>SPD</strong>-Bundestagsfraktion zur<br />

„Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in Wir<br />

tschaftsunternehmen(ChGlFöG)“ - Drucksache 17/8878<br />

65<br />

96

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