3022248 SPD Antragsbuch Inhalt.indd
3022248 SPD Antragsbuch Inhalt.indd
3022248 SPD Antragsbuch Inhalt.indd
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Anträge<br />
Empfehlungen<br />
der Antragskommission<br />
1<br />
5<br />
10<br />
15<br />
20<br />
25<br />
30<br />
35<br />
schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig<br />
auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten<br />
mehr begehen wird. Dabei sind namentlich die Persönlichkeit<br />
des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein<br />
Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen<br />
zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu<br />
erwarten sind.<br />
(2) Das Gericht kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1<br />
auch die Vollstreckung einer höheren Freiheitsstrafe, die zwei<br />
Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aussetzen, wenn nach<br />
der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten<br />
besondere Umstände vorliegen. Bei der Entscheidung<br />
ist namentlich auch das Bemühen des Verurteilten, den durch<br />
die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen, zu berücksichtigen.<br />
(3) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von mindestens sechs<br />
Monaten wird die Vollstreckung nicht ausgesetzt, wenn die<br />
Verteidigung der Rechtsordnung sie gebietet.<br />
Die Verteidigung der Rechtsordnung gebietet in aller Regel<br />
die Vollstreckung der Freiheitsstrafe, wenn die Tat aus rassistischen<br />
Motiven oder gezielt aus Verachtung gegen eine<br />
bestimmte Bevölkerungsgruppe begangen wurde oder sich<br />
gezielt gegen die freiheitlich, demokratischen Grundordnung<br />
richtete oder dazu dienen sollte, die Bevölkerung einzuschüchtern<br />
und ihr Vertrauen in die Durchsetzbarkeit staatlichen<br />
Rechts zu erschüttern. Entgegen Satz 2 kann eine Strafaussetzung<br />
zur Bewährung dann erfolgen, wenn die Voraussetzungen<br />
des §46 b Abs. 1, Nr.1 oder Nr.2 mit der Maßgabe,<br />
dass es sich nicht um Straftat im Sinne des § 100 a Abs. 2 der<br />
Strafprozessordnung zu handeln braucht, in Verbindung mit §<br />
46 b Abs. 2 und Abs. 3 in entsprechender Anwendung gegeben<br />
sind.<br />
(4) Die Strafaussetzung kann nicht auf einen Teil der Strafe beschränkt<br />
werden. Sie wird durch eine Anrechnung von Untersuchungshaft<br />
oder einer anderen Freiheitsentziehung nicht<br />
ausgeschlossen.<br />
40<br />
45<br />
50<br />
55<br />
60<br />
65<br />
Antragsbereich I<br />
Antrag 44<br />
Ortsverein Winsen (Bezirk Hannover)<br />
Schaffung einer neuer Verfahrensart<br />
vor dem Bundesverfassungsgericht zur<br />
Überprüfung von Rechtsakten der EU<br />
1. Als neue Verfahrensart vor dem Bundesverfassungsgericht wird<br />
ein Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4 d. Grundgesetz eingefügt, damit das<br />
Bundesverfassungsgericht entscheidet: „bei Meinungsverschiedenheiten<br />
oder Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit<br />
von Rechtsakten der Europäischen Union mit diesem<br />
Grundgesetze, insbesondere hinsichtlich des Umfangs der übertragenen<br />
Hoheitsrechte und der Wahrung der Verfassungsidentität,<br />
auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder<br />
eines Viertels der Mitglieder des Bundestages;“<br />
2. Nähere Verfahrensbestimmungen werden in das Bundesverfassungsgerichtsgesetz<br />
aufgenommen. Das Verfahren wird als Verfahren<br />
der objektiven Rechtskontrolle ausgestaltet, vergleichbar<br />
mit der abstrakten Normenkontrolle. Eine Klagefrist wird nicht<br />
vorgesehen. Klagegegenstand soll jeder Rechtsakt der Europäischen<br />
Union und ihrer Organe sein können, unabhängig davon,<br />
welchen Mitgliedstaat er konkret betrifft.<br />
3. Für den Fall, dass derartige Regelungen geschaffen sind, werden<br />
die <strong>SPD</strong>-Bundestagsabgeordneten und die Landesregierungen<br />
mit <strong>SPD</strong>-Beteiligung aufgefordert, gegen das Urteil des EuGH in<br />
der Rechtssache C-617/10 ein Verfahren anzustrengen, um eine<br />
I44<br />
Schaffung einer neuer Verfahrensart<br />
vor dem Bundesverfassungsgericht zur<br />
Überprüfung von Rechtsakten der EU<br />
Überweisung an <strong>SPD</strong>-Bundestagsfraktion<br />
156