3022248 SPD Antragsbuch Inhalt.indd
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Anträge<br />
Empfehlungen<br />
der Antragskommission<br />
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20<br />
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• Annahme der kompletten Lohn- und Gehaltstabelle in das Arbeitnehmerentsendegesetz,<br />
nicht ein Mindestentgelt und Ausdehnung<br />
auf alle Branchen.<br />
• Unterstützung des Kampfes der Gewerkschaften gegen Beschäftigung<br />
und die Rückeroberung von Tarifverträgen bzw. Flächentarifverträge,<br />
Lohndumping, prekarisierte Arbeit, Spartenabtrennung<br />
und Ausgliederung. Tarifvertragsfreie Zonen müssen überwunden<br />
werden.<br />
• Gesetzliches Verbot der Tarifflucht<br />
Gesetzlicher Mindestlohn<br />
23 Prozent der Beschäftigten arbeiten im Niedriglohnsektor. Deutlich<br />
mehr als sechs Millionen Menschen arbeiten für weniger als<br />
8,50 Euro brutto pro Stunde. Rund 11 Milliarden Euro werden pro<br />
Jahr aufgewendet, weil Menschen trotz Arbeit arm sind und ergänzende<br />
Unterstützungsleistungen brauchen um einigermaßen menschenwürdig<br />
leben zu können. Das ist ein Skandal in einem reichen<br />
Land wie der Bundesrepublik; es ist ein grundlegender Verstoß<br />
gegen ein wesentliches Grundprinzip der sozialen Marktwirtschaft,<br />
dass über Jahrzehnte galt: „Allen arbeitenden Menschen soll nach<br />
Maßgabe der steigenden Produktivität ein ständig wachsender<br />
Lohn zukommen“ formulierte Ludwig Erhard in „Wohlstand für<br />
alle“. Die Realität heute zeigt: Niedriglöhne sind nicht mehr ein<br />
Problem von Geringqualifizierten. 80 Prozent der Niedriglöhner<br />
haben eine abgeschlossene Ausbildung. Die Chancen auf Aufstieg<br />
durch eigene Anstrengung werden immer geringer.<br />
Ein gesetzlicher Mindestlohn von mindestens 10 Euro, der jährlich<br />
an die allgemeine Lohnentwicklung und das Wirtschaftswachstum<br />
anzupassen ist, ist deshalb überfällig. Arbeit ist die Quelle gesellschaftlichen<br />
Reichtums. Und weil das so ist, müssen die Menschen,<br />
die den Reichtum dieser Gesellschaft erarbeiten, geachtet werden.<br />
Bei der Diskussion um den Mindestlohn geht es zuallererst um die<br />
Würde der Menschen und ihrer Arbeit.<br />
Missbrauch der Leiharbeit beenden<br />
Die Deregulierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes hat zu<br />
einem sprunghaften Anstieg der Leiharbeit seit 2003 geführt. Die<br />
offiziellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit weisen für Juni<br />
2011 einen vorläufigen Höchststand von über 900.000 Leiharbeitsverhältnissen<br />
aus. Leiharbeit dient in den meisten Fällen nicht<br />
mehr als Mittel zur Abdeckung von Auftragsspitzen in den Unternehmen.<br />
Tatsächlich wird Leiharbeit zur Implementierung einer<br />
zweiten Tarifstruktur in den Betrieben genutzt. Lohndumping, die<br />
Aufweichung des Kündigungsschutzes und die Umgehung von Tarifverträgen<br />
ist das Ziel.<br />
Deshalb ist es notwendig, den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche<br />
Arbeit“ endlich ohne Ausnahme durchzusetzen. Das Synchronisationsverbot<br />
und das besondere Befristungsverbot müssen wieder<br />
eingeführt werden. Der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher<br />
muss verboten werden. Die Betriebsräte in den Einsatzbetrieben<br />
brauchen endlich echte Mitbestimmungsrechte hinsichtlich<br />
Einsatz, Dauer und Umfang von Leiharbeitern im Betrieb.<br />
Wirksame Maßnahmet n gegen Schein-Werkverträge<br />
Unternehmen gehen zunehmend dazu über, durch Scheinwerkverträge<br />
Beschäftigte anzuheuern, die Arbeiten verrichten, bei denen<br />
es sich tatsächlich um abhängige und weisungsgebundene Beschäftigung<br />
handelt. Im Baugewerbe und insbesondere auf Schlachthöfen<br />
sind die Praktiken schon länger bekannt. Dadurch wird reguläre<br />
Beschäftigung verdrängt. Ziel ist, Tarifverträge und Mindestlöhne<br />
zu umgehen und sich um die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen<br />
zu drücken. Mit diesem Lohndumping verschaffen sich diese<br />
Unternehmen Wettbewerbsvorteile gegenüber Unternehmen, die<br />
sich an Tarifverträge und das Arbeitsrecht halten. Offensichtlich ist<br />
die Beschäftigung über Werkverträge die neue Masche mancher<br />
Arbeitgeber, um der langsam begonnenen Regulierung der Leiharbeit<br />
(Lohnuntergrenze) auszuweichen.<br />
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