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Anträge<br />

Empfehlungen<br />

der Antragskommission<br />

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• Annahme der kompletten Lohn- und Gehaltstabelle in das Arbeitnehmerentsendegesetz,<br />

nicht ein Mindestentgelt und Ausdehnung<br />

auf alle Branchen.<br />

• Unterstützung des Kampfes der Gewerkschaften gegen Beschäftigung<br />

und die Rückeroberung von Tarifverträgen bzw. Flächentarifverträge,<br />

Lohndumping, prekarisierte Arbeit, Spartenabtrennung<br />

und Ausgliederung. Tarifvertragsfreie Zonen müssen überwunden<br />

werden.<br />

• Gesetzliches Verbot der Tarifflucht<br />

Gesetzlicher Mindestlohn<br />

23 Prozent der Beschäftigten arbeiten im Niedriglohnsektor. Deutlich<br />

mehr als sechs Millionen Menschen arbeiten für weniger als<br />

8,50 Euro brutto pro Stunde. Rund 11 Milliarden Euro werden pro<br />

Jahr aufgewendet, weil Menschen trotz Arbeit arm sind und ergänzende<br />

Unterstützungsleistungen brauchen um einigermaßen menschenwürdig<br />

leben zu können. Das ist ein Skandal in einem reichen<br />

Land wie der Bundesrepublik; es ist ein grundlegender Verstoß<br />

gegen ein wesentliches Grundprinzip der sozialen Marktwirtschaft,<br />

dass über Jahrzehnte galt: „Allen arbeitenden Menschen soll nach<br />

Maßgabe der steigenden Produktivität ein ständig wachsender<br />

Lohn zukommen“ formulierte Ludwig Erhard in „Wohlstand für<br />

alle“. Die Realität heute zeigt: Niedriglöhne sind nicht mehr ein<br />

Problem von Geringqualifizierten. 80 Prozent der Niedriglöhner<br />

haben eine abgeschlossene Ausbildung. Die Chancen auf Aufstieg<br />

durch eigene Anstrengung werden immer geringer.<br />

Ein gesetzlicher Mindestlohn von mindestens 10 Euro, der jährlich<br />

an die allgemeine Lohnentwicklung und das Wirtschaftswachstum<br />

anzupassen ist, ist deshalb überfällig. Arbeit ist die Quelle gesellschaftlichen<br />

Reichtums. Und weil das so ist, müssen die Menschen,<br />

die den Reichtum dieser Gesellschaft erarbeiten, geachtet werden.<br />

Bei der Diskussion um den Mindestlohn geht es zuallererst um die<br />

Würde der Menschen und ihrer Arbeit.<br />

Missbrauch der Leiharbeit beenden<br />

Die Deregulierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes hat zu<br />

einem sprunghaften Anstieg der Leiharbeit seit 2003 geführt. Die<br />

offiziellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit weisen für Juni<br />

2011 einen vorläufigen Höchststand von über 900.000 Leiharbeitsverhältnissen<br />

aus. Leiharbeit dient in den meisten Fällen nicht<br />

mehr als Mittel zur Abdeckung von Auftragsspitzen in den Unternehmen.<br />

Tatsächlich wird Leiharbeit zur Implementierung einer<br />

zweiten Tarifstruktur in den Betrieben genutzt. Lohndumping, die<br />

Aufweichung des Kündigungsschutzes und die Umgehung von Tarifverträgen<br />

ist das Ziel.<br />

Deshalb ist es notwendig, den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche<br />

Arbeit“ endlich ohne Ausnahme durchzusetzen. Das Synchronisationsverbot<br />

und das besondere Befristungsverbot müssen wieder<br />

eingeführt werden. Der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher<br />

muss verboten werden. Die Betriebsräte in den Einsatzbetrieben<br />

brauchen endlich echte Mitbestimmungsrechte hinsichtlich<br />

Einsatz, Dauer und Umfang von Leiharbeitern im Betrieb.<br />

Wirksame Maßnahmet n gegen Schein-Werkverträge<br />

Unternehmen gehen zunehmend dazu über, durch Scheinwerkverträge<br />

Beschäftigte anzuheuern, die Arbeiten verrichten, bei denen<br />

es sich tatsächlich um abhängige und weisungsgebundene Beschäftigung<br />

handelt. Im Baugewerbe und insbesondere auf Schlachthöfen<br />

sind die Praktiken schon länger bekannt. Dadurch wird reguläre<br />

Beschäftigung verdrängt. Ziel ist, Tarifverträge und Mindestlöhne<br />

zu umgehen und sich um die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen<br />

zu drücken. Mit diesem Lohndumping verschaffen sich diese<br />

Unternehmen Wettbewerbsvorteile gegenüber Unternehmen, die<br />

sich an Tarifverträge und das Arbeitsrecht halten. Offensichtlich ist<br />

die Beschäftigung über Werkverträge die neue Masche mancher<br />

Arbeitgeber, um der langsam begonnenen Regulierung der Leiharbeit<br />

(Lohnuntergrenze) auszuweichen.<br />

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