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Anträge<br />

Empfehlungen<br />

der Antragskommission<br />

ßerlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge. Ihre Organisation wird<br />

von Körperschaften öffentlichen Rechts (Krankenkassen, Kassenärztlichen<br />

Vereinigungen und Heilberufekammern) als mittelbare<br />

staatliche Aufgabenwahrnehmung oder in der Krankenhausplanung<br />

und –Versorgung öffentlich gewährleistet. Neue Steuerungen haben<br />

diesen öffentlichen Auftrag weniger erkennbar werden lassen.<br />

Gesundheitspolitik zwischen Versorgung und Effizienz<br />

Gesundheitspolitik befindet sich immer im Spannungsfeld zwischen<br />

Versorgungsoptimierung und Kostenentwicklung. Die Nachfragedefinition<br />

durch die Anbieter führt in einem marktlichen System<br />

notwendig zu Überversorgung und resultierenden hohen Kontroll-<br />

und Regulierungsaufwand. Gleichzeitig entsteht Unter- und<br />

Fehlversorgung, vor allem dort, wo Leistungen sich vordergründig<br />

nicht “rechnen“. Die Kostenfrage dominiert seit den achtziger Jahren<br />

die Gesundheitspolitik, während Versorgungs- und Strukturfragen<br />

lange zurückgetreten sind.<br />

Für uns gilt: der Pflichtbeitrag der Beschäftigten muss sparsam verwendet<br />

werden. Überversorgung, z. B. aus finanziellen Interessen<br />

von Leistungserbringern, bedeutet sowohl Verschwendung als auch<br />

einen Qualitätsmangel und eine unnötige Gefährdung. Die Solidarität<br />

der Beitragszahler kann nur durch rationale Mittelverwendung<br />

gesichert werden.<br />

Die mit dem Kompromiss von Lahnstein begonnene marktorientierte<br />

Wende der Gesundheitspolitik hat auch erhebliche Erfolge<br />

gezeigt: durch die Begrenzung der Honorarsteigerung auf die Lohnentwicklung<br />

konnten die ambulanten Ausgaben gedämpft werden.<br />

Durch den Wettbewerb der Krankenkassen kam es zu einer deutlichen<br />

Effizienzsteigerung und Neuaufstellung. Fallpauschen haben<br />

zu einer deutlichen Verkürzung von Liegezeiten im Krankenhaus<br />

und Stärkung ambulanter Versorgung geführt. Kosten-Nutzen Prüfungen<br />

und Arzneimittelrabattverträge konnten erhebliche Summen<br />

einsparen.<br />

Grenzen der Effizienzverbesserung in vielen Bereichen erreicht<br />

oder überschritten<br />

Inzwischen sind viele dieser Potentiale gehoben und die vorrangig<br />

kostenorientierten, am Produktionssektor orientierten Methoden<br />

stoßen zusehends an Grenzen. Die Stärkung der betriebswirtschaftlichen<br />

Steuerung führte notwendig zu einer Verbreiterung<br />

ökonomischer Kategorien und Denkmuster in der Alltagspraxis<br />

der Akteure. Was im makro-Maßstab wünschenswertes Konzept<br />

ist (Beitragssatzstabilität, sparsamer Ressourcenverbrauch, wettbewerbliche<br />

Allokation wie z. B. beim Arzneimittelhandel), kann<br />

auf der mikro-Ebene der therapeutischen Beziehung zu unerträglichen<br />

Ergebnissen führen: denn hier muss immer die Versorgung<br />

des konkreten Patienten vorgehen.<br />

Im ambulanten Bereich haben Kostensenkungsverfahren zu erheblichen<br />

Ausweichreaktionen bis hin zur regelmäßigen Verletzung<br />

elementarer Regeln der ärztlichen Ethik geführt. Behandlungs- und<br />

Verordnungsverweigerungen trotz Behandlungsbedarf scheinen an<br />

der Tagesordnung. Mit sog. IGeL Leistungen wird regelmäßig ärztliche<br />

Autorität zu gewerblichen Zwecken missbraucht. Die Versorgung<br />

in benachteiligten Regionen und auf dem Land wird zunehmend<br />

schwieriger, während Wohlstandsviertel überversorgt sind.<br />

Die marktmäßige Orientierung und der Versuch, das Handeln der<br />

Heilberufsangehörigen durch externe, monetäre Anreize zu steuern,<br />

verdrängt die unverzichtbare intrinsische Motivation der Heilberufe:<br />

wer ständig auf den eigenen Geldvorteil schauen soll, der<br />

passt sich an und verliert stückweise die Motivation aus dem „Helfersyndrom“<br />

– mit allen beschriebenen schädlichen Folgen von<br />

Qualitätsverlust und Kostensteigerung. Das Ende ökonomisierten<br />

Denkens ist „Missfeldertum“: Versorgung nur für die, bei denen es<br />

sich wirtschaftlich lohnt.<br />

Festbetragsregelungen im Heilmittelbereich führen offenbar zu regelmäßiger<br />

Übervorteilung der Betroffenen. Arzneimittelwechsel<br />

durch Rabattverträge werden teilweise als belasten erlebt und können<br />

zu Complianceproblemen führen. Im Wettbewerb der Kran-<br />

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