3022248 SPD Antragsbuch Inhalt.indd
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Anträge<br />
Empfehlungen<br />
der Antragskommission<br />
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führung von sog. „versicherungsmathematischen Abschlägen“ von<br />
bis zu 10,8 Prozent bei einem Bezug der Erwerbsminderungsrente<br />
vor Vollendung des 63. Lebensjahres wurde die Lohnersatzfunktion<br />
dieser Rente massiv beeinträchtigt. Trotz verlängerter Zurechnungszeit<br />
liegt der durchschnittliche Zahlbetrag einer vollen Erwerbsminderungsrente<br />
spürbar unter dem der Altersrenten. Die im<br />
Jahr 2000 eingeführten Abschläge bei einer eintretenden Erwerbsminderung<br />
sind systematisch jedoch nicht zu rechtfertigen, da die<br />
Erwerbsgeminderten über keine individuelle Wahlmöglichkeit<br />
hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Einschränkungen und der daran<br />
anknüpfenden Rente verfügen. Weil sich jedoch viele Erwerbsgeminderte<br />
eine Erwerbsminderungsrente auf dem heutigen Niveau<br />
buchstäblich nicht leisten können, wird oftmals – trotz eindeutiger<br />
Diagnosen - auf Kosten der eigenen Gesundheit weitergearbeitet.<br />
Um diese problematischen Entwicklungen einzudämmen, sind<br />
Renten wegen voller Erwerbsminderung künftig in jedem Falle<br />
wieder ohne Abschläge zu gewähren (entspricht zur Finanzierung<br />
einem zusätzlichen Beitragsvolumen von ca. 0,4 Prozentpunkten<br />
im Jahr 2030 nach internen Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung<br />
Bund).<br />
Zurechnungszeiten müssen bis zum 62. Lebensjahr angehoben<br />
werden. Arbeitslose ab 60 Jahre mit Leistungsminderung, aber<br />
ohne Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, sollen einen<br />
Anspruch auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung<br />
bekommen. Das Erwerbsminderungsrisiko ist auch in der zweiten<br />
und dritten Säule der Alterssicherung zu einheitlichen Konditionen<br />
für die Versicherten abzusichern.<br />
Lebensarbeitszeit mit sozialem Augenmaß und flexibel gestaltbar<br />
Angesichts des sich verschiebenden Altersaufbaus der bundesdeutschen<br />
Bevölkerung sowie verlängerter Rentenlaufzeiten ist es<br />
grundsätzlich richtig, den Menschen eine längere Erwerbsphase<br />
zu ermöglichen. Kein Beschäftigter kann und soll daran gehindert<br />
werden, freiwillig auch über das 65. Lebensjahr hinaus zu arbeiten.<br />
Das ist schon jetzt neben einem Rentenbezug oder mit Zuschlägen<br />
von 0,5% pro Monat möglich. Das deutsche Rentenrecht ist damit<br />
bereits jetzt flexibler als in der öffentlichen Debatte oft behauptet<br />
wird.<br />
Weitreichende Veränderungen der Lebensarbeitszeit können jedoch<br />
nicht vorgenommen werden, ohne die Wirkungen auf Gesundheit<br />
und Arbeitsfähigkeit sowie auf die realen Beschäftigungschancen<br />
der Menschen im Alter zu berücksichtigen. So bestätigen die vorliegenden<br />
Daten der Bundesregierung die schmerzhafte Alltagserfahrung<br />
der älteren Beschäftigten: nur etwa 10 Prozent der 64jährigen<br />
Arbeitnehmer befinden sich in einem sozialversicherungspflichtigen<br />
Arbeitsverhältnis.<br />
Nur sozialversicherte Arbeitsplätze dürfen in die Bewertung einbezogen<br />
werden, denn mit ungeschützten Arbeitsverhältnissen können<br />
keine oder nur sehr geringe Rentenanwartschaften erworben<br />
werden. Damit ist klar: Für eine Mehrheit der über 65-Jährigen<br />
entpuppen sich die regierungsamtlich unterstellten Beschäftigungschancen<br />
als bloßes Trugbild. Die Behauptungen der Bundesregierung<br />
gehen an der Realität des Arbeitsmarktes vorbei. Dies gilt insbesondere<br />
auch vor dem Hintergrund eines permanent steigenden<br />
Leistungs- und Arbeitsdrucks in den Unternehmen.<br />
Mit der „Rente mit 67“ soll der Beitragssatzanstieg begrenzt werden.<br />
Die langfristige Stabilisierung der Beitragssätze ist beschäftigungspolitisch<br />
sinnvoll. Der Beitragssatzeffekt der Altersgrenzenanhebung<br />
auf das 67. Lebensjahr ist allerdings selbst in der<br />
langfristigen Perspektive höchst begrenzt. Der Beitragssatz der<br />
gesetzlichen Rentenversicherung wird nur um etwa 0,3 bis 0,5<br />
Punkte niedriger ausfallen als ohne Anhebung der Altersgrenzen.<br />
Die Auswirkungen auf die persönlich-individuelle Lebensplanung<br />
von Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie<br />
auf das Versorgungsniveau jener Menschen, die nicht bis zum 67.<br />
Lebensjahr arbeiten können, sind dagegen nicht akzeptabel. Gerade<br />
gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitnehmer, die formal dem<br />
Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehen, verfügen wegen ihrer<br />
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