3022248 SPD Antragsbuch Inhalt.indd
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Anträge<br />
Empfehlungen<br />
der Antragskommission<br />
• Unternehmer, die andere Unternehmer mit der Erbringung von<br />
Werk- oder Dienstleistungen beauftragen, haben, wenn diese ihren<br />
Verpflichtungen aus dem Arbeitsverträgen nicht oder nicht<br />
vollständig nachkommen, für deren Verpflichtungen so zu haften,<br />
als wären sie ihre eigenen. Die beauftragenden Unternehmer<br />
stehen auch in der Verantwortung für eine ordnungsgemäße Unterbringung<br />
der Arbeitnehmer<br />
• die Bestimmungen über Werksverträge sind zu überarbeiten und<br />
so eng zu fassen, dass Schlupflöcher gestopft und Scheinwerkverträge<br />
früher aufgedeckt und geahndet werden können<br />
• die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte sind so zu verbessern,<br />
dass sie auch bei Abschluss und Ausgestaltung der Werkverträge<br />
gelten. Die §§ 87, 92,99,111 und 112 BetrVG sind in<br />
diesem Sinne entsprechend zu verändern<br />
• ein gesetzlicher branchenübergreifender Mindestlohn von mindestens<br />
8,50 Euro ist einzuführen, der ohne Unterschied für alle<br />
abhängig Beschäftigten gilt, die auf dem Boden der Bundesrepublik<br />
arbeiten.<br />
• die Kontrollen sind auszudehnen und die Strafen bei Missbrauch<br />
zu verschärfen, zu Unrecht erzielter Gewinn ist abzuschöpfen<br />
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Antragsbereich Ar<br />
Antrag 13<br />
Landesverband Baden-Württemberg<br />
Kein Lohndumping und<br />
Verschlechterung von<br />
Arbeitsbedingungen durch Werkverträge<br />
Die <strong>SPD</strong> sieht mit großer Sorge den zunehmenden Trend zu Werkverträgen<br />
mit den Folgen: Lohndumping und Verschlechterung<br />
von Arbeitsbedingungen. Werkverträge werden immer mehr benützt,<br />
um Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten<br />
zu umgehen und schon schlechte Arbeitsbedingungen noch weiter<br />
abzusenken. Leider wurden in der Vergangenheit die minimalen<br />
Schutzeinrichtungen nochmals verwässert. Mit unserer Forderung<br />
nach einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn hat die<br />
<strong>SPD</strong> einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Die<br />
schwarz-gelbe Bundesregierung hat diesen Ansatz bekanntlich abgelehnt,<br />
sie zeigt damit allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern,<br />
was sie von Mindestlöhnen und der Würde des arbeitenden<br />
Menschen hält.<br />
Deshalb fordert die <strong>SPD</strong> als erste Schritte:<br />
1. Die Kampagne zum flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn<br />
nochmals zu verstärken.<br />
2. Scheinselbstständigkeit durch klare und einfach überprüfbare<br />
Regeln zu verhindern und dies durch ein Kontrollsystem sicherzustellen.<br />
3. Die Werkverträge im Rahmen des Schutzes der im Unternehmen<br />
beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 99<br />
des Betriebsverfassungsgesetzes unter die Mitwirkung des Betriebsrates<br />
zu stellen.<br />
4. Werkvertragsfirmen müssen ausgewiesene Fachfirmen der übernommenen<br />
Gewerke sein. Sie müssen eigen- und vollständig das<br />
übernommene Gewerk fertigstellen können. Dies betrifft auch<br />
den Bereich der Qualitätssicherung und der eigenständigen Gewährleistung.<br />
Ar13<br />
Kein Lohndumping und<br />
Verschlechterung von<br />
Arbeitsbedingungen durch Werkverträge<br />
Erledigt durch Regierungsprogramm und Antrag der <strong>SPD</strong>-Bundestagsfraktion,<br />
Drucksache 17/12378<br />
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