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Anträge<br />

Empfehlungen<br />

der Antragskommission<br />

• Unternehmer, die andere Unternehmer mit der Erbringung von<br />

Werk- oder Dienstleistungen beauftragen, haben, wenn diese ihren<br />

Verpflichtungen aus dem Arbeitsverträgen nicht oder nicht<br />

vollständig nachkommen, für deren Verpflichtungen so zu haften,<br />

als wären sie ihre eigenen. Die beauftragenden Unternehmer<br />

stehen auch in der Verantwortung für eine ordnungsgemäße Unterbringung<br />

der Arbeitnehmer<br />

• die Bestimmungen über Werksverträge sind zu überarbeiten und<br />

so eng zu fassen, dass Schlupflöcher gestopft und Scheinwerkverträge<br />

früher aufgedeckt und geahndet werden können<br />

• die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte sind so zu verbessern,<br />

dass sie auch bei Abschluss und Ausgestaltung der Werkverträge<br />

gelten. Die §§ 87, 92,99,111 und 112 BetrVG sind in<br />

diesem Sinne entsprechend zu verändern<br />

• ein gesetzlicher branchenübergreifender Mindestlohn von mindestens<br />

8,50 Euro ist einzuführen, der ohne Unterschied für alle<br />

abhängig Beschäftigten gilt, die auf dem Boden der Bundesrepublik<br />

arbeiten.<br />

• die Kontrollen sind auszudehnen und die Strafen bei Missbrauch<br />

zu verschärfen, zu Unrecht erzielter Gewinn ist abzuschöpfen<br />

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Antragsbereich Ar<br />

Antrag 13<br />

Landesverband Baden-Württemberg<br />

Kein Lohndumping und<br />

Verschlechterung von<br />

Arbeitsbedingungen durch Werkverträge<br />

Die <strong>SPD</strong> sieht mit großer Sorge den zunehmenden Trend zu Werkverträgen<br />

mit den Folgen: Lohndumping und Verschlechterung<br />

von Arbeitsbedingungen. Werkverträge werden immer mehr benützt,<br />

um Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten<br />

zu umgehen und schon schlechte Arbeitsbedingungen noch weiter<br />

abzusenken. Leider wurden in der Vergangenheit die minimalen<br />

Schutzeinrichtungen nochmals verwässert. Mit unserer Forderung<br />

nach einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn hat die<br />

<strong>SPD</strong> einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Die<br />

schwarz-gelbe Bundesregierung hat diesen Ansatz bekanntlich abgelehnt,<br />

sie zeigt damit allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern,<br />

was sie von Mindestlöhnen und der Würde des arbeitenden<br />

Menschen hält.<br />

Deshalb fordert die <strong>SPD</strong> als erste Schritte:<br />

1. Die Kampagne zum flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn<br />

nochmals zu verstärken.<br />

2. Scheinselbstständigkeit durch klare und einfach überprüfbare<br />

Regeln zu verhindern und dies durch ein Kontrollsystem sicherzustellen.<br />

3. Die Werkverträge im Rahmen des Schutzes der im Unternehmen<br />

beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 99<br />

des Betriebsverfassungsgesetzes unter die Mitwirkung des Betriebsrates<br />

zu stellen.<br />

4. Werkvertragsfirmen müssen ausgewiesene Fachfirmen der übernommenen<br />

Gewerke sein. Sie müssen eigen- und vollständig das<br />

übernommene Gewerk fertigstellen können. Dies betrifft auch<br />

den Bereich der Qualitätssicherung und der eigenständigen Gewährleistung.<br />

Ar13<br />

Kein Lohndumping und<br />

Verschlechterung von<br />

Arbeitsbedingungen durch Werkverträge<br />

Erledigt durch Regierungsprogramm und Antrag der <strong>SPD</strong>-Bundestagsfraktion,<br />

Drucksache 17/12378<br />

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