3022248 SPD Antragsbuch Inhalt.indd
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Anträge<br />
Empfehlungen<br />
der Antragskommission<br />
Antragsbereich Ar<br />
Antrag 43<br />
Unterbezirk Hochtaunus (Bezirk Hessen-Süd)<br />
Rechtsbehelfsbelehrung auch bei<br />
Kündigung von Arbeitsverhältnissen<br />
Durch Änderung des Kündigungsschutzgesetzes bzw. des Arbeitsgerichtsgesetzes<br />
sollen Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, bei<br />
Kündigung von Arbeitsverhältnissen die betroffenen Beschäftigten<br />
schriftlich darüber zu belehren, dass innerhalb von drei Wochen<br />
beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erhoben<br />
werden kann.<br />
Unterbleibt eine solche Belehrung, soll sich die Klagefrist auf ein<br />
Jahr verlängern.<br />
Ar43<br />
Rechtsbehelfsbelehrung auch bei<br />
Kündigung von Arbeitsverhältnissen<br />
Überweisung an <strong>SPD</strong>-Bundestagsfraktion<br />
1<br />
5<br />
10<br />
15<br />
Antragsbereich Ar<br />
Antrag 44<br />
Arbeitsgemeinschaft Lesben und Schwule in der <strong>SPD</strong><br />
HIV-Positiv ein Kündigungsgrund? II<br />
Alle Gliederungen der <strong>SPD</strong> werden aufgefordert sich dafür einzusetzen,<br />
dass das AGG dahingehend überprüft und geändert wird,<br />
dass es nicht aufgrund eines HIV-positiven Status zu weiteren Umgehungen<br />
der bestehenden Rechtsgrundlagen kommen kann. Dazu<br />
soll §2 Abs. 4 des AGG gestrichen werden.<br />
Ar44<br />
HIV-Positiv ein Kündigungsgrund? II<br />
Überweisung an <strong>SPD</strong>-Bundestagsfraktion<br />
20<br />
25<br />
30<br />
Antragsbereich Ar<br />
Antrag 45<br />
Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen<br />
Schutz ausländischer Beschäftigter in der<br />
häuslichen Pflege<br />
Besonders die in Privathaushalten beschäftigten Pflege- und Betreuungskräfte<br />
aus Osteuropa sind häufig Arbeitsbedingungen<br />
ausgesetzt, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen: Sie<br />
müssen rund um die Uhr zur Verfügung stehen und besitzen keine<br />
in Deutschland gültige Krankenversicherung. Von rund 120.000<br />
osteuropäischen Betreuungskräften in Deutschland sind nur etwa<br />
1000 über die Zentrale Vermittlungsstelle der Agentur für Arbeit<br />
(ZAV) angemeldet und damit zu vollkommen legalen Bedingungen<br />
hier. Die Freizügigkeit seit dem 01.05.2011 erleichtert die legale<br />
Beschäftigung, verhindert jedoch nicht illegale Arbeitsverhältnisse.<br />
Legale Arbeitsverhältnisse für die Betroffenen gibt es auch durch<br />
private „Betreuungsagenturen“.<br />
Daher fordern wir Kontrollmechanismen, die die gesetzlichen Vorgaben<br />
bei der Vermittlung von ausländischen Pflege- und Betreuungskräften<br />
sicherstellen. Darüber hinaus fordern wir Maßnahmen<br />
zu ergreifen, um der fortschreitenden Absenkung der Standards im<br />
Arbeit- und Sozialschutz von Pflege- und Betreuungskräften Einhalt<br />
zu gebieten.<br />
Ar45<br />
Schutz ausländischer Beschäftigter in der<br />
häuslichen Pflege<br />
Überweisung an <strong>SPD</strong>-Bundestagsfraktion<br />
35<br />
40<br />
45<br />
50<br />
55<br />
60<br />
65<br />
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