23.02.2014 Aufrufe

3022248 SPD Antragsbuch Inhalt.indd

3022248 SPD Antragsbuch Inhalt.indd

3022248 SPD Antragsbuch Inhalt.indd

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Anträge<br />

Empfehlungen<br />

der Antragskommission<br />

Antragsbereich Ar<br />

Antrag 43<br />

Unterbezirk Hochtaunus (Bezirk Hessen-Süd)<br />

Rechtsbehelfsbelehrung auch bei<br />

Kündigung von Arbeitsverhältnissen<br />

Durch Änderung des Kündigungsschutzgesetzes bzw. des Arbeitsgerichtsgesetzes<br />

sollen Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, bei<br />

Kündigung von Arbeitsverhältnissen die betroffenen Beschäftigten<br />

schriftlich darüber zu belehren, dass innerhalb von drei Wochen<br />

beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erhoben<br />

werden kann.<br />

Unterbleibt eine solche Belehrung, soll sich die Klagefrist auf ein<br />

Jahr verlängern.<br />

Ar43<br />

Rechtsbehelfsbelehrung auch bei<br />

Kündigung von Arbeitsverhältnissen<br />

Überweisung an <strong>SPD</strong>-Bundestagsfraktion<br />

1<br />

5<br />

10<br />

15<br />

Antragsbereich Ar<br />

Antrag 44<br />

Arbeitsgemeinschaft Lesben und Schwule in der <strong>SPD</strong><br />

HIV-Positiv ein Kündigungsgrund? II<br />

Alle Gliederungen der <strong>SPD</strong> werden aufgefordert sich dafür einzusetzen,<br />

dass das AGG dahingehend überprüft und geändert wird,<br />

dass es nicht aufgrund eines HIV-positiven Status zu weiteren Umgehungen<br />

der bestehenden Rechtsgrundlagen kommen kann. Dazu<br />

soll §2 Abs. 4 des AGG gestrichen werden.<br />

Ar44<br />

HIV-Positiv ein Kündigungsgrund? II<br />

Überweisung an <strong>SPD</strong>-Bundestagsfraktion<br />

20<br />

25<br />

30<br />

Antragsbereich Ar<br />

Antrag 45<br />

Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen<br />

Schutz ausländischer Beschäftigter in der<br />

häuslichen Pflege<br />

Besonders die in Privathaushalten beschäftigten Pflege- und Betreuungskräfte<br />

aus Osteuropa sind häufig Arbeitsbedingungen<br />

ausgesetzt, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen: Sie<br />

müssen rund um die Uhr zur Verfügung stehen und besitzen keine<br />

in Deutschland gültige Krankenversicherung. Von rund 120.000<br />

osteuropäischen Betreuungskräften in Deutschland sind nur etwa<br />

1000 über die Zentrale Vermittlungsstelle der Agentur für Arbeit<br />

(ZAV) angemeldet und damit zu vollkommen legalen Bedingungen<br />

hier. Die Freizügigkeit seit dem 01.05.2011 erleichtert die legale<br />

Beschäftigung, verhindert jedoch nicht illegale Arbeitsverhältnisse.<br />

Legale Arbeitsverhältnisse für die Betroffenen gibt es auch durch<br />

private „Betreuungsagenturen“.<br />

Daher fordern wir Kontrollmechanismen, die die gesetzlichen Vorgaben<br />

bei der Vermittlung von ausländischen Pflege- und Betreuungskräften<br />

sicherstellen. Darüber hinaus fordern wir Maßnahmen<br />

zu ergreifen, um der fortschreitenden Absenkung der Standards im<br />

Arbeit- und Sozialschutz von Pflege- und Betreuungskräften Einhalt<br />

zu gebieten.<br />

Ar45<br />

Schutz ausländischer Beschäftigter in der<br />

häuslichen Pflege<br />

Überweisung an <strong>SPD</strong>-Bundestagsfraktion<br />

35<br />

40<br />

45<br />

50<br />

55<br />

60<br />

65<br />

29

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!