3022248 SPD Antragsbuch Inhalt.indd
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Anträge<br />
Empfehlungen<br />
der Antragskommission<br />
Antragsbereich G<br />
Antrag 19<br />
Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten<br />
im Gesundheitswesen<br />
Kollektive und individuelle Rechte von<br />
Patientinnen und Patienten stärken<br />
In der sozialdemokratischen Gesundheitspolitik haben die Rechte<br />
von Patientinnen und Patienten große Bedeutung. Die <strong>SPD</strong> hat deshalb<br />
in ihrer Regierungszeit verstärkt Patientenrechte im Gesundheitssystem<br />
verankert, insbesondere die Einrichtung des Institutes<br />
für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG),<br />
die Einführung von qualitätsgesicherten Früherkennungsuntersuchungen,<br />
beginnend mit dem Mammografiescreening, Mitberatungs-<br />
und Antragsrechte für Patientenvertreter im gemeinsamen<br />
Bundesausschuss, die Installierung einer unabhängigen Patientenberatung,<br />
die rechtliche Verbindlichkeit von Patientenverfügungen,<br />
sowie die Schaffung des Amtes der oder des Patientenbeauftragten<br />
der Bundesregierung.<br />
Patientinnen und Patienten fühlen sich dennoch häufig als Bittsteller<br />
im Gesundheitssystem und sind im Konfliktfall gegenüber den<br />
Leistungserbringern und den Krankenkassen häufig unterlegen.<br />
Die Mitbestimmungsmöglichkeiten von Patienten auf individueller<br />
und kollektiver Ebene im Gesundheitssystem sind nicht ausreichend.<br />
Ein modernes Patientenrechtegesetz muss deswegen nicht nur das<br />
bisher bestehende Recht zusammenführen und auf Vollzugsdefizite<br />
reagieren. Die Patientenrechte sind weiter zu entwickeln. Es sind<br />
z.B. die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Rechtsanspruch<br />
der Patientinnen und Patienten auf zeitnahe, qualitativ gute<br />
und sichere Behandlung tatsächlich erfüllt wird.<br />
Patientinnen und Patienten sollen dabei von Betroffenen zu Beteiligten<br />
werden. Das setzt auf individueller Ebene eine umfassende<br />
Aufklärung der Patientinnen und Patienten durch die behandelnden<br />
Ärzte voraus, einschließlich diagnostischer und therapeutischer Alternativen.<br />
Partnerschaftliche Entscheidungen von Arzt und Patient<br />
über die durchzuführende Diagnostik und Therapie führen außerdem<br />
zu einer aktiven Krankheitsbewältigung und zu nachweislich<br />
besseren Behandlungsergebnissen. Das führt auch zu einer höheren<br />
Berufszufriedenheit für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte.<br />
Im Falle eines Behandlungsfehlers ist es notwendig, Patientinnen<br />
und Patienten besser zu unterstützen und ihre Rechtsposition zu<br />
stärken. Die Kompetenz und die Erfahrungen von Patientinnen und<br />
Patienten sind über ihre Vereine und Verbände für die Gestaltung<br />
und Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems stärker zu<br />
nutzen. Hierfür kann die Einrichtung einer „Nationalen Patientenstiftung“,<br />
die die Aufgaben der Patientenberatung, Interessenvertretung<br />
und Herstellung der Qualitätstransparenz bündelt, dienen.<br />
Wir wollen folgende konkreten Grundsätze und Vorhaben umsetzen:<br />
Verbesserung der Patientenberatung und der medizinischen<br />
Behandlung<br />
1. Patientinnen und Patienten haben ein Recht auf fachgerechte<br />
Behandlung nach dem wissenschaftlich anerkannten<br />
und gesicherten Qualitätsstandard für die jeweiligen Heilund<br />
Gesundheitsfachberufe.<br />
Diese Forderung setzen ein Qualitätsmanagement und Qualitätssicherungsinstrumente,<br />
die der Patientensicherheit dienen, bei<br />
allen Leistungserbringern voraus. Insbesondere bei chronischen<br />
und schweren Erkrankungen sollen Behandlungsziele vereinbart<br />
werden.<br />
Das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten endet<br />
nicht an der Grenze der Einwilligungsfähigkeit. Der mutmaßliche<br />
Wille sowie sprachliche und nichtsprachliche Äußerungen,<br />
G19<br />
Kollektive und individuelle Rechte von<br />
Patientinnen und Patienten stärken<br />
Erledigt durch Regierungsprogramm<br />
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