3022248 SPD Antragsbuch Inhalt.indd
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Anträge<br />
Empfehlungen<br />
der Antragskommission<br />
politischen Organisation mitzuarbeiten oder selbst Interessenverbände<br />
zu gründen.<br />
Wir fordern:<br />
• Gleiches Recht für alle.<br />
• Keine Diskriminierung von Menschen, die behindert werden.<br />
Dies heißt unter anderem, dass keinem Menschen, der während<br />
seiner Berufszeit eine Beeinträchtigung erleidet, deswegen der<br />
Arbeitsplatz gekündigt werden darf oder dass keinem Kind mit<br />
Handicap der Platz in der örtlichen Krippe oder Schule verweigert<br />
werden darf. Ausnahmen für Kleinbetriebe müssen vereinbart<br />
werden.<br />
• Die Eigenständigkeit von beeinträchtigten Menschen zu fördern<br />
und zu unterstützen, um dies zu gewährleisten, müssen verschiedene<br />
Unterstützungs- und Assistenzleistungen aufgebaut werden.<br />
Dass Wahllokale barrierefrei zu erreichen sein müssen.<br />
Der Wahlvorgang muss barrierefrei durchzuführen sein. Jedes<br />
Wahllokal soll daher bei jeder Wahl die Wahlschablonen für Sehbehinderte<br />
bereithalten.<br />
Wir fordern die Bundesregierung daher auf, in Dialog mit Sehbehinderten<br />
zu treten, um bundeseinheitliche Wahlschablonen herzustellen.<br />
Die dabei entstehenden Kosten muss der Veranlasser weiterhin<br />
tragen.<br />
Keine Barrieren! Weder in den Köpfen noch sonst wo.<br />
Die Konvention definiert die Behinderung eines Menschen nicht<br />
als feststehenden Zustand, sondern als ein sich ständig verändernden<br />
Prozess. Menschen mit Beeinträchtigungen werden nicht durch<br />
ihre Beeinträchtigung behindert, wie z.B. Blindheit, Lernstörungen,<br />
körperliche Einschränkungen und weitere. Sie werden behindert,<br />
da sie auf einstellungs‐ und umweltbedingte Barriere stoßen<br />
und diese Barrieren hindern sie daran vollständig am gesellschaftlichen<br />
Leben teilnehmen zu können. Daher auch die Formulierung<br />
„Menschen, die behindert werden“. Denn sie selbst können nichts<br />
für ihr Schicksal.<br />
Folgerichtig geht die Konvention noch weiter auf die Barrierefreiheit<br />
ein. Die Vertragsstaaten werden dazu verpflichtet Hindernisse<br />
und Zugangsbarrieren zu beseitigen. Dies betrifft nicht nur den öffentlich<br />
Raum, wie Schulen, öffentlicher Nahverkehr, medizinische<br />
Einrichtungen und ähnliches, sondern auch Wohnhäuser und Arbeitsstätten.<br />
Darunter fällt auch der Aspekt des „Universelle[n] Design“.<br />
„Universelles Design“ bedeutet Produkte und Gebäudeteile<br />
möglichst so zu entwerfen, dass sie möglichst ohne große Anpassungsschwierigkeiten<br />
von Menschen, die behindert sind verwendet<br />
werden können.<br />
Ein weiterer wichtiger Punkt der Barrierefreiheit ist das in Artikel<br />
21 festgeschriebene Recht auf freie Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit<br />
und den Zugang zu Information. Dahingehend haben sich<br />
die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, alle Informationen, die für<br />
die Allgemeinheit bestimmt sind, so zu verbreiten, dass sie für alle<br />
Menschen zur Verfügung stehen. Dazu soll im Umgang mit Behörden<br />
die Verwendung von Gebärdensprache, Brailleschrift und<br />
weiteren Kommunikationsform akzeptiert und erleichtert werden.<br />
Wir fordern:<br />
• Alle öffentlichen Gebäude barrierefrei zu gestalten.<br />
• Die allgemeingültigen Normen(DIN) für Gebäude, Geräte und<br />
Dienstleistungen so zu ändern, dass die Barrierefreiheit zum Regelfall<br />
wird.<br />
• Den Umbau von Wohnhäusern und Arbeitsstätten zu barrierefreien<br />
Gebäuden durch öffentliche Mittel zu fördern.<br />
• Die Verwendung von Gebärdensprache, Brailleschrift und anderen<br />
Kommunikationsformen in allen Lebensbereichen zu akzeptieren<br />
und zu fördern.<br />
• Einen barrierefreien Zugang zu (öffentlichen) Webinhalten<br />
• Einen barrierefreien Zugang zu allen öffentlichen Verkehrsmitteln<br />
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