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Anträge<br />

Empfehlungen<br />

der Antragskommission<br />

politischen Organisation mitzuarbeiten oder selbst Interessenverbände<br />

zu gründen.<br />

Wir fordern:<br />

• Gleiches Recht für alle.<br />

• Keine Diskriminierung von Menschen, die behindert werden.<br />

Dies heißt unter anderem, dass keinem Menschen, der während<br />

seiner Berufszeit eine Beeinträchtigung erleidet, deswegen der<br />

Arbeitsplatz gekündigt werden darf oder dass keinem Kind mit<br />

Handicap der Platz in der örtlichen Krippe oder Schule verweigert<br />

werden darf. Ausnahmen für Kleinbetriebe müssen vereinbart<br />

werden.<br />

• Die Eigenständigkeit von beeinträchtigten Menschen zu fördern<br />

und zu unterstützen, um dies zu gewährleisten, müssen verschiedene<br />

Unterstützungs- und Assistenzleistungen aufgebaut werden.<br />

Dass Wahllokale barrierefrei zu erreichen sein müssen.<br />

Der Wahlvorgang muss barrierefrei durchzuführen sein. Jedes<br />

Wahllokal soll daher bei jeder Wahl die Wahlschablonen für Sehbehinderte<br />

bereithalten.<br />

Wir fordern die Bundesregierung daher auf, in Dialog mit Sehbehinderten<br />

zu treten, um bundeseinheitliche Wahlschablonen herzustellen.<br />

Die dabei entstehenden Kosten muss der Veranlasser weiterhin<br />

tragen.<br />

Keine Barrieren! Weder in den Köpfen noch sonst wo.<br />

Die Konvention definiert die Behinderung eines Menschen nicht<br />

als feststehenden Zustand, sondern als ein sich ständig verändernden<br />

Prozess. Menschen mit Beeinträchtigungen werden nicht durch<br />

ihre Beeinträchtigung behindert, wie z.B. Blindheit, Lernstörungen,<br />

körperliche Einschränkungen und weitere. Sie werden behindert,<br />

da sie auf einstellungs‐ und umweltbedingte Barriere stoßen<br />

und diese Barrieren hindern sie daran vollständig am gesellschaftlichen<br />

Leben teilnehmen zu können. Daher auch die Formulierung<br />

„Menschen, die behindert werden“. Denn sie selbst können nichts<br />

für ihr Schicksal.<br />

Folgerichtig geht die Konvention noch weiter auf die Barrierefreiheit<br />

ein. Die Vertragsstaaten werden dazu verpflichtet Hindernisse<br />

und Zugangsbarrieren zu beseitigen. Dies betrifft nicht nur den öffentlich<br />

Raum, wie Schulen, öffentlicher Nahverkehr, medizinische<br />

Einrichtungen und ähnliches, sondern auch Wohnhäuser und Arbeitsstätten.<br />

Darunter fällt auch der Aspekt des „Universelle[n] Design“.<br />

„Universelles Design“ bedeutet Produkte und Gebäudeteile<br />

möglichst so zu entwerfen, dass sie möglichst ohne große Anpassungsschwierigkeiten<br />

von Menschen, die behindert sind verwendet<br />

werden können.<br />

Ein weiterer wichtiger Punkt der Barrierefreiheit ist das in Artikel<br />

21 festgeschriebene Recht auf freie Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit<br />

und den Zugang zu Information. Dahingehend haben sich<br />

die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, alle Informationen, die für<br />

die Allgemeinheit bestimmt sind, so zu verbreiten, dass sie für alle<br />

Menschen zur Verfügung stehen. Dazu soll im Umgang mit Behörden<br />

die Verwendung von Gebärdensprache, Brailleschrift und<br />

weiteren Kommunikationsform akzeptiert und erleichtert werden.<br />

Wir fordern:<br />

• Alle öffentlichen Gebäude barrierefrei zu gestalten.<br />

• Die allgemeingültigen Normen(DIN) für Gebäude, Geräte und<br />

Dienstleistungen so zu ändern, dass die Barrierefreiheit zum Regelfall<br />

wird.<br />

• Den Umbau von Wohnhäusern und Arbeitsstätten zu barrierefreien<br />

Gebäuden durch öffentliche Mittel zu fördern.<br />

• Die Verwendung von Gebärdensprache, Brailleschrift und anderen<br />

Kommunikationsformen in allen Lebensbereichen zu akzeptieren<br />

und zu fördern.<br />

• Einen barrierefreien Zugang zu (öffentlichen) Webinhalten<br />

• Einen barrierefreien Zugang zu allen öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

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