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Verkehrsentwicklungsplanung Stadt Willich - prr.de

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PLANUNGSBÜRO RICHTER-RICHARD<br />

<strong>Verkehrsentwicklungsplanung</strong> <strong>Willich</strong><br />

mündungen eine hohe objektive Sicherheit gewährleistet wird. Zur nachträglichen<br />

Errichtung von Radfahrstreifen wird die Fahrbahnfläche zu lasten <strong>de</strong>s fließen<strong>de</strong>n<br />

und ruhen<strong>de</strong>n Kfz-Verkehrs umverteilt. Radfahrstreifen besitzen eine Regelbreite<br />

von 1,85 m und eine Min<strong>de</strong>stbreite von 1,50 m. Für <strong>de</strong>n Kfz-Verkehr sollte je Fahrtrichtung<br />

eine Fahrstreifenbreite von 3,00 m verbleiben. Bei Längsparkstän<strong>de</strong>n ist ein<br />

Schutzstreifen von 0,50 m vorzusehen. Um Radfahrstreifen vor "wil<strong>de</strong>m Parken" zu<br />

schützen, ist parallel zu <strong>de</strong>ren Realisierung auch eine Ordnung <strong>de</strong>s ruhen<strong>de</strong>n Verkehrs<br />

vorzusehen. Radfahrstreifen können kostengünstig und schnell realisiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Diese Maßnahme bietet sich für folgen<strong>de</strong> Strecken an:<br />

" Hauptstraße (Ortseingang Neersen - Rothweg),<br />

" Parkstraße (Krefel<strong>de</strong>r Straße - Am Park).<br />

# Markierung von Schutzstreifen<br />

Zum Schließen von Netzlücken können auch Schutzstreifen zur Anwendung kommen.<br />

Diese wer<strong>de</strong>n ebenfalls auf <strong>de</strong>r Fahrbahn markiert und sind aber nicht ausschließlich<br />

<strong>de</strong>m Radverkehr vorbehalten. Der Kfz-Verkehr orientiert sich zur Fahrbahnmitte<br />

und befährt <strong>de</strong>n Schutzstreifen im Regelfall nicht. In Begegnungsfällen<br />

mit Lkw und Bussen darf <strong>de</strong>r Schutzstreifen jedoch befahren wer<strong>de</strong>n. Dieser wird<br />

damit nur ausnahmsweise und dann nur auf kurzen Abschnitten von Kfz befahren.<br />

Schutzstreifen wer<strong>de</strong>n mit einen unterbrochenen Schmalstrich abgegrenzt und die<br />

Zweckbestimmung durch Radfahrerpiktogramme § 39 (4) StVO (nicht Radwegepiktogramme<br />

Z 237) gekennzeichnet. Die Breite sollte im Regelfall 1,60 m, min<strong>de</strong>stens<br />

jedoch 1,25 m betragen. Für <strong>de</strong>n Kfz-Verkehr ist eine verbleiben<strong>de</strong> Fahrbahnbreite<br />

von 4,50 bis 5,50 m ausreichend.<br />

Schutzstreifen bietet sich an, wenn die Errichtung von Radverkehrsanlagen (Radwege,<br />

Radfahrstreifen usw.) erfor<strong>de</strong>rlich ist, diese jedoch aus Platzgrün<strong>de</strong>n nicht realisiert<br />

wer<strong>de</strong>n können. Erfor<strong>de</strong>rlich ist zu<strong>de</strong>m eine verträgliche Kfz-Menge (Nach <strong>de</strong>r<br />

VwV-StVO sind dies 10.000 Kfz/24 Std. Die Obergrenzen <strong>de</strong>r Kfz-Verkehrsstärke sind<br />

jedoch nach neueren wissenschaftlichen Untersuchungen wie auch vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Praxiserfahrungen umstritten. Faktisch belegen die vorliegen<strong>de</strong>n Erkenntnisse, dass<br />

sich durch Schutzstreifen vergleichbare Sicherheitswirkungen wie mit Radfahrstreifen<br />

erzielen lassen und daher auch vergleichbare Einsatzgrenzen (18.000 Kfz/24<br />

Std.) bestehen sollten), ein geringer Lkw-Anteil (nach VwV-StVO unter 5%), ein verträgliches<br />

Geschwindigkeitsniveau sowie die Ordnung <strong>de</strong>s ruhen<strong>de</strong>n Kfz-Verkehrs.<br />

Zahlreiche Straßenabschnitte erfüllen in <strong>Willich</strong> diese Voraussetzungen. Schutzstreifen<br />

wer<strong>de</strong>n für folgen<strong>de</strong> Streckenabschnitte vorgeschlagen:<br />

" Raiffeisenstraße - Bogenstraße - Schottelstraße,<br />

" Schottelstraße (Bogenstraße - Fadhei<strong>de</strong>rstraße),<br />

" Viersener Straße (Hin<strong>de</strong>nburgstraße - Ortsausgang Anrath),<br />

" Hauptstraße (Kickenstraße - Venloer Straße),<br />

" Am Schwarzen Pfuhl,<br />

" Linsellesstraße (Am Nordkanal - Siedlerallee),<br />

" Linsellesstraße (Siedlerallee - Hochstraße),<br />

" Anrather Straße - Bahnstraße (Weststraße - Korschenbroicher Straße),<br />

" Düsseldorfer Straße (Krefel<strong>de</strong>r Straße - Lingesfeld),<br />

" Hülsdonkstraße (Korschenbroicher Straße - Schiefbahner Straße),<br />

" Dammstraße,<br />

" Neusser Straße (Dammstraße - Herzogsweg),<br />

" Schiefbahner Straße (Südstraße - Dammstraße),<br />

" Fischelner Straße - Alperhei<strong>de</strong> (Behringstraße - Ortsausgang <strong>Willich</strong>),<br />

" Krefel<strong>de</strong>r Straße (Diespeskreuz - L 382).<br />

BER_VEP-W<br />

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