Verkehrsentwicklungsplanung Stadt Willich - prr.de
Verkehrsentwicklungsplanung Stadt Willich - prr.de
Verkehrsentwicklungsplanung Stadt Willich - prr.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
PLANUNGSBÜRO RICHTER-RICHARD<br />
<strong>Verkehrsentwicklungsplanung</strong> <strong>Willich</strong><br />
mündungen eine hohe objektive Sicherheit gewährleistet wird. Zur nachträglichen<br />
Errichtung von Radfahrstreifen wird die Fahrbahnfläche zu lasten <strong>de</strong>s fließen<strong>de</strong>n<br />
und ruhen<strong>de</strong>n Kfz-Verkehrs umverteilt. Radfahrstreifen besitzen eine Regelbreite<br />
von 1,85 m und eine Min<strong>de</strong>stbreite von 1,50 m. Für <strong>de</strong>n Kfz-Verkehr sollte je Fahrtrichtung<br />
eine Fahrstreifenbreite von 3,00 m verbleiben. Bei Längsparkstän<strong>de</strong>n ist ein<br />
Schutzstreifen von 0,50 m vorzusehen. Um Radfahrstreifen vor "wil<strong>de</strong>m Parken" zu<br />
schützen, ist parallel zu <strong>de</strong>ren Realisierung auch eine Ordnung <strong>de</strong>s ruhen<strong>de</strong>n Verkehrs<br />
vorzusehen. Radfahrstreifen können kostengünstig und schnell realisiert wer<strong>de</strong>n.<br />
Diese Maßnahme bietet sich für folgen<strong>de</strong> Strecken an:<br />
" Hauptstraße (Ortseingang Neersen - Rothweg),<br />
" Parkstraße (Krefel<strong>de</strong>r Straße - Am Park).<br />
# Markierung von Schutzstreifen<br />
Zum Schließen von Netzlücken können auch Schutzstreifen zur Anwendung kommen.<br />
Diese wer<strong>de</strong>n ebenfalls auf <strong>de</strong>r Fahrbahn markiert und sind aber nicht ausschließlich<br />
<strong>de</strong>m Radverkehr vorbehalten. Der Kfz-Verkehr orientiert sich zur Fahrbahnmitte<br />
und befährt <strong>de</strong>n Schutzstreifen im Regelfall nicht. In Begegnungsfällen<br />
mit Lkw und Bussen darf <strong>de</strong>r Schutzstreifen jedoch befahren wer<strong>de</strong>n. Dieser wird<br />
damit nur ausnahmsweise und dann nur auf kurzen Abschnitten von Kfz befahren.<br />
Schutzstreifen wer<strong>de</strong>n mit einen unterbrochenen Schmalstrich abgegrenzt und die<br />
Zweckbestimmung durch Radfahrerpiktogramme § 39 (4) StVO (nicht Radwegepiktogramme<br />
Z 237) gekennzeichnet. Die Breite sollte im Regelfall 1,60 m, min<strong>de</strong>stens<br />
jedoch 1,25 m betragen. Für <strong>de</strong>n Kfz-Verkehr ist eine verbleiben<strong>de</strong> Fahrbahnbreite<br />
von 4,50 bis 5,50 m ausreichend.<br />
Schutzstreifen bietet sich an, wenn die Errichtung von Radverkehrsanlagen (Radwege,<br />
Radfahrstreifen usw.) erfor<strong>de</strong>rlich ist, diese jedoch aus Platzgrün<strong>de</strong>n nicht realisiert<br />
wer<strong>de</strong>n können. Erfor<strong>de</strong>rlich ist zu<strong>de</strong>m eine verträgliche Kfz-Menge (Nach <strong>de</strong>r<br />
VwV-StVO sind dies 10.000 Kfz/24 Std. Die Obergrenzen <strong>de</strong>r Kfz-Verkehrsstärke sind<br />
jedoch nach neueren wissenschaftlichen Untersuchungen wie auch vorliegen<strong>de</strong>n<br />
Praxiserfahrungen umstritten. Faktisch belegen die vorliegen<strong>de</strong>n Erkenntnisse, dass<br />
sich durch Schutzstreifen vergleichbare Sicherheitswirkungen wie mit Radfahrstreifen<br />
erzielen lassen und daher auch vergleichbare Einsatzgrenzen (18.000 Kfz/24<br />
Std.) bestehen sollten), ein geringer Lkw-Anteil (nach VwV-StVO unter 5%), ein verträgliches<br />
Geschwindigkeitsniveau sowie die Ordnung <strong>de</strong>s ruhen<strong>de</strong>n Kfz-Verkehrs.<br />
Zahlreiche Straßenabschnitte erfüllen in <strong>Willich</strong> diese Voraussetzungen. Schutzstreifen<br />
wer<strong>de</strong>n für folgen<strong>de</strong> Streckenabschnitte vorgeschlagen:<br />
" Raiffeisenstraße - Bogenstraße - Schottelstraße,<br />
" Schottelstraße (Bogenstraße - Fadhei<strong>de</strong>rstraße),<br />
" Viersener Straße (Hin<strong>de</strong>nburgstraße - Ortsausgang Anrath),<br />
" Hauptstraße (Kickenstraße - Venloer Straße),<br />
" Am Schwarzen Pfuhl,<br />
" Linsellesstraße (Am Nordkanal - Siedlerallee),<br />
" Linsellesstraße (Siedlerallee - Hochstraße),<br />
" Anrather Straße - Bahnstraße (Weststraße - Korschenbroicher Straße),<br />
" Düsseldorfer Straße (Krefel<strong>de</strong>r Straße - Lingesfeld),<br />
" Hülsdonkstraße (Korschenbroicher Straße - Schiefbahner Straße),<br />
" Dammstraße,<br />
" Neusser Straße (Dammstraße - Herzogsweg),<br />
" Schiefbahner Straße (Südstraße - Dammstraße),<br />
" Fischelner Straße - Alperhei<strong>de</strong> (Behringstraße - Ortsausgang <strong>Willich</strong>),<br />
" Krefel<strong>de</strong>r Straße (Diespeskreuz - L 382).<br />
BER_VEP-W<br />
111