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Verkehrsentwicklungsplanung Stadt Willich - prr.de

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PLANUNGSBÜRO RICHTER-RICHARD<br />

<strong>Verkehrsentwicklungsplanung</strong> <strong>Willich</strong><br />

# Freigabe Einbahnstraße Peterstraße für Radfahrer im Gegenverkehr<br />

Die Peterstraße ist einer <strong>de</strong>r letzten Einbahnstraßen im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Willich</strong>, die nicht<br />

für <strong>de</strong>n Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben ist. Durch <strong>de</strong>ren Öffnung könnte<br />

jedoch die Erreichbarkeit <strong>de</strong>r Innenstadt für <strong>de</strong>n Radverkehr weiter gesteigert wer<strong>de</strong>n.<br />

Da ein niedriges Geschwindigkeitsniveau gewährleistet ist und selbst an <strong>de</strong>r<br />

kurzen Engstelle an <strong>de</strong>r Einmündung in die Grabenstraße eine Fahrbahnbreite von<br />

3,50 m zur Verfügung steht, sind die erfor<strong>de</strong>rlichen Rahmenbedingungen für eine<br />

Öffnung erfüllt. Die Peterstraße sollte daher für Radfahrer im Gegenverkehr freigegeben<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

# Schutzstreifen Fischelner Straße - Alperhei<strong>de</strong> (Behringstraße - Ortsausgang)<br />

Im Straßenzug Fischelner Straße - Alperhei<strong>de</strong> wird zwischen <strong>de</strong>r Behringstraße und<br />

<strong>de</strong>m Ortsausgang Schutzstreifen vorgeschlagen. Neben <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n jeweils 1,25 m<br />

breiten Schutzstreifen verbleibt eine Fahrbahnbreite von 4,60 m. Zu<strong>de</strong>m sind am<br />

Beginn <strong>de</strong>s außerörtlichen Zweirichtungsradweges Querungssicherungen vorzusehen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Errichtung <strong>de</strong>s Schutzstreifens muss jedoch das Parken am Fahrbahnrand<br />

unterbun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Route: Kreuzstraße - Neusser Straße - Martin- Rieffert- Straße - Krefel<strong>de</strong>r Straße<br />

# Senkung <strong>de</strong>r zulässigen Höchstgeschwindigkeit / Querungssicherung Kreuzstraße<br />

(Ortseingang - Dammstraße)<br />

Im innerörtlichen Abschnitt <strong>de</strong>r Kreuzstraße wur<strong>de</strong>n bereits bauliche Maßnahmen<br />

zur Verkehrsberuhigung errichtet, die zulässige Höchstgeschwindigkeit jedoch noch<br />

nicht auf <strong>de</strong>m gesamten Straßenabschnitt auf 30 km/h gesenkt. Um eine fahrradfreundliches<br />

Geschwindigkeitsniveau zu erreichen, sollte diese Regelung eingeführt<br />

wer<strong>de</strong>n. Zu<strong>de</strong>m ist am Beginn <strong>de</strong>s geplanten außerörtlichen Zweirichtungsradwegs<br />

eine Querungssicherung vorzusehen.<br />

# Schutzstreifen in <strong>de</strong>r Krefel<strong>de</strong>r Straße (Diespeskreuz - L 382)<br />

Auf <strong>de</strong>r Krefel<strong>de</strong>r Straße existiert zwischen <strong>de</strong>r Parkstraße und <strong>de</strong>r L 382 gegenwärtig<br />

nur auf <strong>de</strong>r Ostseite ein Radfahrstreifen. Im Abschnitt zwischen <strong>de</strong>r Parkstraße<br />

und <strong>de</strong>r Straße Diespeskreuz ist aufgrund <strong>de</strong>s sehr engen Straßenraums die Errichtung<br />

von weiteren Radverkehrsanlagen nicht möglich. Radfahrer auf <strong>de</strong>r Westseite<br />

müssen trotzt <strong>de</strong>s hohen Verkehrsaufkommens und hohen Geschwindigkeitsniveaus<br />

weiterhin auf <strong>de</strong>r Fahrbahn geführt wer<strong>de</strong>n. Um eine verträgliche Führung <strong>de</strong>r Radfahrer<br />

im Mischverkehr sicherzustellen sollte die zulässige Höchstgeschwindigkeit in<br />

<strong>de</strong>r Krefel<strong>de</strong>r Straße auf 30 km/h beschränkt wer<strong>de</strong>n (siehe auch Planfall 1 Kapitel<br />

3.2.2) Im Abschnitt zwischen <strong>de</strong>r Straße Diespeskreuz und <strong>de</strong>r L 382 reicht die Fahrbahnbreite<br />

jedoch für die Errichtung eines zusätzlichen 1,25 m breiten Schutzstreifens<br />

aus. Dem Kfz-Verkehr verbleibt eine Fahrbahn von 5,40 m. Für <strong>de</strong>n zukünftig<br />

ab <strong>de</strong>r Kiefernstraße bis zur <strong>Stadt</strong>grenze entfallen<strong>de</strong>n Radfahrstreifen ist ebenfalls<br />

eine sichere und attraktive Alternative anzubieten. Die alleinige Ausweisung eines<br />

gemeinsamen Fuß- und Radweges ist aus Sicht <strong>de</strong>r Fahrradför<strong>de</strong>rung abzulehnen.<br />

Als kurzfristige Übergangslösung ist die Führung <strong>de</strong>r Radfahrer im Mischverkehr auf<br />

<strong>de</strong>r Fahrbahn sowie die parallele Freigabe <strong>de</strong>s Gehwegs für Radfahrer anzustreben.<br />

Dadurch können die Sicherheits- und Komfortansprüche sowohl <strong>de</strong>r geübten als<br />

auch ungeübten Fahrradfahrer erfüllt wer<strong>de</strong>n.<br />

BER_VEP-W<br />

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