Verkehrsentwicklungsplanung Stadt Willich - prr.de
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PLANUNGSBÜRO RICHTER-RICHARD<br />
<strong>Verkehrsentwicklungsplanung</strong> <strong>Willich</strong><br />
raummanagement zu erwarten (siehe Kapitel 5.). Zu<strong>de</strong>m sind in <strong>de</strong>n Knotenpunkten<br />
Radfahrerfurten vorzusehen. Eine Alternative zur Markierung <strong>de</strong>r Schutzstreifen ist<br />
eine Beschränkung <strong>de</strong>r zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h. Dieses Geschwindigkeitsniveau<br />
ermöglicht eine verträgliche Führung <strong>de</strong>r Radfahrer auf <strong>de</strong>r<br />
Fahrbahn.<br />
# Querungssicherung Viersener Straße (Ortsausgang Anrath)<br />
Am Ortsausgang Viersener Straße ist eine Mittelinsel für Radfahrer vorzusehen.<br />
Durch die Maßnahmen wird das sichere Erreichen bzw. Verlassen <strong>de</strong>s auf <strong>de</strong>r Ostseite<br />
gelegenen Zweirichtungsradweges gewährleistet. Da <strong>de</strong>r Beginn <strong>de</strong>s gemeinsamen<br />
Fuß- und Radwegs in einer unübersichtlichen Kurve liegt, ist <strong>de</strong>r Standort <strong>de</strong>r<br />
Mittelinsel in Richtung Sü<strong>de</strong>n zu verlagern.<br />
Route: Kirchplatz - Neersener Straße<br />
# Verkehrsberuhigung Neersener Straße (Kirchplatz - Kremmerspfad)<br />
Da über die Neersener Straße zahlreiche stadtteilverbin<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Routen verlaufen,<br />
kommt <strong>de</strong>n Maßnahmen eine hohe Be<strong>de</strong>utung zu. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit<br />
wur<strong>de</strong> bereits auf 30 km/h beschränkt. Weitere Verbesserungsmöglichkeiten<br />
bieten folgen<strong>de</strong> Maßnahmen:<br />
" Auf <strong>de</strong>m sehr engen Abschnitt <strong>de</strong>r Neersener Straße (zwischen Kirchplatz und<br />
Lorenz-Schmitz-Straße stellenweise Fahrbahnbreite von nur 4,00 m) ist die<br />
zulässige Höchstgeschwindigkeit weiter zu senken (z.B. verkehrsberuhigter<br />
Bereich mit Schrittgeschwindigkeit o<strong>de</strong>r zulässige Höchstgeschwindigkeit 20<br />
km/h). Um die Einhaltung <strong>de</strong>s niedrigen Geschwindigkeitsniveaus sicherzustellen,<br />
sind bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung (z.B. Fahrbahnaufpflasterung<br />
mit beidseitigen Durchlässen für Radfahrer) vorzusehen. Aufgrund<br />
<strong>de</strong>r hohen Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n Fahrradverkehr (zahlreiche stadtteilverbin<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />
Radrouten) könnte dieser Streckenabschnitt auch als Fahrradstraße<br />
ausgewiesen wer<strong>de</strong>n. Durch die Kennzeichnung als Fahrradstraße mit <strong>de</strong>n<br />
Zeichen 244/244a StVO wird <strong>de</strong>m Fahrradverkehr Vorrang eingeräumt und<br />
<strong>de</strong>r Kfz-Verkehr von <strong>de</strong>r Nutzung ausgeschlossen. Um die Erreichbarkeit Anraths<br />
für <strong>de</strong>n Kfz-Verkehr sicherzustellen, müsste jedoch (wie allgemein bei<br />
Fahrradstraßen üblich) die Mitbenutzung <strong>de</strong>r Fahrradstraße mittels Zusatzzeichen<br />
“Kfz frei” zugelassen wer<strong>de</strong>n. Die Fahrradstraße steht dabei <strong>de</strong>m Fahrradverkehr<br />
auf <strong>de</strong>r gesamten Breite zur Verfügung. Die Fahrradfahrer bestimmten<br />
auch das Geschwindigkeitsniveau, so dass ein hoher Komfort und<br />
eine hohe Sicherheit gewährleistet wird. Der Abschnitt <strong>de</strong>r Neersener Straße<br />
müsste dafür so umgestaltet wer<strong>de</strong>n, dass er für alle Verkehrsteilnehmer ein<strong>de</strong>utig<br />
als Fahrradstraße erkennbar ist (Beschil<strong>de</strong>rung, Ver<strong>de</strong>utlichung <strong>de</strong>r<br />
Eingangsbereiche usw.). Durch bauliche Gestaltung ist zu<strong>de</strong>m ein niedriges<br />
Geschwindigkeitsniveau sicherzustellen.<br />
" Im Abschnitt zwischen <strong>de</strong>r Lorenz-Schmitz-Straße und <strong>de</strong>m Kremmerspfad ist<br />
<strong>de</strong>r Zweirichtungsradweg auf <strong>de</strong>r Nordseite aufgrund <strong>de</strong>r beschränkten Platzverhältnisse<br />
aufzugeben. Der Seitenraum bleibt dann allein <strong>de</strong>n Fußgängern<br />
vorbehalten. Radfahrer in Richtung Westen sind bereits in Höhe <strong>de</strong>s Kremmerspfa<strong>de</strong>s<br />
sicher auf die Fahrbahn überzuleiten (Sicherung durch Sperrfläche<br />
und Schutzstreifen).<br />
" Radfahrer in Richtung Osten sind bis zum Kremmerspfad auf <strong>de</strong>r Fahrbahn zu<br />
führen. In Höhe <strong>de</strong>r Einmündung ist eine Querungssicherung vorzusehen,<br />
damit Radfahrer <strong>de</strong>n gegenüberliegen<strong>de</strong>n Radweg erreichen können. Soweit<br />
dies die beengten Platzverhältnisse zulassen, ist eine Mittelinsel sowie ein<br />
BER_VEP-W<br />
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