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Verkehrsentwicklungsplanung Stadt Willich - prr.de

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PLANUNGSBÜRO RICHTER-RICHARD<br />

<strong>Verkehrsentwicklungsplanung</strong> <strong>Willich</strong><br />

raummanagement zu erwarten (siehe Kapitel 5.). Zu<strong>de</strong>m sind in <strong>de</strong>n Knotenpunkten<br />

Radfahrerfurten vorzusehen. Eine Alternative zur Markierung <strong>de</strong>r Schutzstreifen ist<br />

eine Beschränkung <strong>de</strong>r zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h. Dieses Geschwindigkeitsniveau<br />

ermöglicht eine verträgliche Führung <strong>de</strong>r Radfahrer auf <strong>de</strong>r<br />

Fahrbahn.<br />

# Querungssicherung Viersener Straße (Ortsausgang Anrath)<br />

Am Ortsausgang Viersener Straße ist eine Mittelinsel für Radfahrer vorzusehen.<br />

Durch die Maßnahmen wird das sichere Erreichen bzw. Verlassen <strong>de</strong>s auf <strong>de</strong>r Ostseite<br />

gelegenen Zweirichtungsradweges gewährleistet. Da <strong>de</strong>r Beginn <strong>de</strong>s gemeinsamen<br />

Fuß- und Radwegs in einer unübersichtlichen Kurve liegt, ist <strong>de</strong>r Standort <strong>de</strong>r<br />

Mittelinsel in Richtung Sü<strong>de</strong>n zu verlagern.<br />

Route: Kirchplatz - Neersener Straße<br />

# Verkehrsberuhigung Neersener Straße (Kirchplatz - Kremmerspfad)<br />

Da über die Neersener Straße zahlreiche stadtteilverbin<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Routen verlaufen,<br />

kommt <strong>de</strong>n Maßnahmen eine hohe Be<strong>de</strong>utung zu. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit<br />

wur<strong>de</strong> bereits auf 30 km/h beschränkt. Weitere Verbesserungsmöglichkeiten<br />

bieten folgen<strong>de</strong> Maßnahmen:<br />

" Auf <strong>de</strong>m sehr engen Abschnitt <strong>de</strong>r Neersener Straße (zwischen Kirchplatz und<br />

Lorenz-Schmitz-Straße stellenweise Fahrbahnbreite von nur 4,00 m) ist die<br />

zulässige Höchstgeschwindigkeit weiter zu senken (z.B. verkehrsberuhigter<br />

Bereich mit Schrittgeschwindigkeit o<strong>de</strong>r zulässige Höchstgeschwindigkeit 20<br />

km/h). Um die Einhaltung <strong>de</strong>s niedrigen Geschwindigkeitsniveaus sicherzustellen,<br />

sind bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung (z.B. Fahrbahnaufpflasterung<br />

mit beidseitigen Durchlässen für Radfahrer) vorzusehen. Aufgrund<br />

<strong>de</strong>r hohen Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n Fahrradverkehr (zahlreiche stadtteilverbin<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Radrouten) könnte dieser Streckenabschnitt auch als Fahrradstraße<br />

ausgewiesen wer<strong>de</strong>n. Durch die Kennzeichnung als Fahrradstraße mit <strong>de</strong>n<br />

Zeichen 244/244a StVO wird <strong>de</strong>m Fahrradverkehr Vorrang eingeräumt und<br />

<strong>de</strong>r Kfz-Verkehr von <strong>de</strong>r Nutzung ausgeschlossen. Um die Erreichbarkeit Anraths<br />

für <strong>de</strong>n Kfz-Verkehr sicherzustellen, müsste jedoch (wie allgemein bei<br />

Fahrradstraßen üblich) die Mitbenutzung <strong>de</strong>r Fahrradstraße mittels Zusatzzeichen<br />

“Kfz frei” zugelassen wer<strong>de</strong>n. Die Fahrradstraße steht dabei <strong>de</strong>m Fahrradverkehr<br />

auf <strong>de</strong>r gesamten Breite zur Verfügung. Die Fahrradfahrer bestimmten<br />

auch das Geschwindigkeitsniveau, so dass ein hoher Komfort und<br />

eine hohe Sicherheit gewährleistet wird. Der Abschnitt <strong>de</strong>r Neersener Straße<br />

müsste dafür so umgestaltet wer<strong>de</strong>n, dass er für alle Verkehrsteilnehmer ein<strong>de</strong>utig<br />

als Fahrradstraße erkennbar ist (Beschil<strong>de</strong>rung, Ver<strong>de</strong>utlichung <strong>de</strong>r<br />

Eingangsbereiche usw.). Durch bauliche Gestaltung ist zu<strong>de</strong>m ein niedriges<br />

Geschwindigkeitsniveau sicherzustellen.<br />

" Im Abschnitt zwischen <strong>de</strong>r Lorenz-Schmitz-Straße und <strong>de</strong>m Kremmerspfad ist<br />

<strong>de</strong>r Zweirichtungsradweg auf <strong>de</strong>r Nordseite aufgrund <strong>de</strong>r beschränkten Platzverhältnisse<br />

aufzugeben. Der Seitenraum bleibt dann allein <strong>de</strong>n Fußgängern<br />

vorbehalten. Radfahrer in Richtung Westen sind bereits in Höhe <strong>de</strong>s Kremmerspfa<strong>de</strong>s<br />

sicher auf die Fahrbahn überzuleiten (Sicherung durch Sperrfläche<br />

und Schutzstreifen).<br />

" Radfahrer in Richtung Osten sind bis zum Kremmerspfad auf <strong>de</strong>r Fahrbahn zu<br />

führen. In Höhe <strong>de</strong>r Einmündung ist eine Querungssicherung vorzusehen,<br />

damit Radfahrer <strong>de</strong>n gegenüberliegen<strong>de</strong>n Radweg erreichen können. Soweit<br />

dies die beengten Platzverhältnisse zulassen, ist eine Mittelinsel sowie ein<br />

BER_VEP-W<br />

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