Verkehrsentwicklungsplanung Stadt Willich - prr.de
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PLANUNGSBÜRO RICHTER-RICHARD<br />
<strong>Verkehrsentwicklungsplanung</strong> <strong>Willich</strong><br />
Verkehrsberuhigung<br />
" Schottelstraße - Viersener Straße (Fadhei<strong>de</strong>rstraße - Hin<strong>de</strong>nburgstraße),<br />
" Neersener Straße (Kirchplatz - Lorenz-Schmitz-Straße),<br />
Tempo 30-Zonen / Straßen mit zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h<br />
" Viersener Straße (Hin<strong>de</strong>nburgstraße - Ortsausgang Anrath),<br />
" Ulmenstraße (Albert-Oetker-Straße - Eschenweg),<br />
" Tupshei<strong>de</strong> (Korschenbroicher Straße - Bertzweg),<br />
" Linsellesstraße (Siedlerallee - Hochstraße),<br />
" Schiefbahner Straße (Südstraße - Dammstraße),<br />
" Kreuzstraße (Ortseingang <strong>Willich</strong> - Dammstraße).<br />
" Kickenstraße (Rothweg - Ortsausgang Neersen)<br />
# Öffnung von Einbahnstraßen<br />
In <strong>Willich</strong> wur<strong>de</strong>n bereits zahlreiche Einbahnstraßen für <strong>de</strong>n Radverkehr in Gegenrichtung<br />
geöffnet. Dies gewährleistet eine hohe Durchlässigkeit <strong>de</strong>s Erschließungsstraßennetzes.<br />
Voraussetzung für die Freigabe sind ein geringes Verkehrsaufkommen,<br />
die Begrenzung <strong>de</strong>r Geschwindigkeit auf maximal 30 km/h, eine übersichtliche<br />
Straßenraumgestaltung und eine Fahrbahnbreite (von einzelnen kurzen Engstellen<br />
abgesehen) von min<strong>de</strong>sten 3,50 m. Der Radverkehr kann insbeson<strong>de</strong>re an <strong>de</strong>n Einund<br />
Ausfahrten <strong>de</strong>r Einbahnstraße durch Radverkehrsanlagen gesichert wer<strong>de</strong>n. Für<br />
die gegenwärtig nicht freigegebenen Einbahnstraßen in <strong>Willich</strong> (insbeson<strong>de</strong>re Peterstraße)<br />
ist zu prüfen, ob diese geöffnet wer<strong>de</strong>n können.<br />
# Beseitigung Mängel Fahrbahn<strong>de</strong>cke<br />
In <strong>Willich</strong> entspricht <strong>de</strong>r Fahrbahnbelag <strong>de</strong>r Radverkehrsanlagen nicht auf allen Streckenabschnitten<br />
<strong>de</strong>n Komfortansprüchen. Radverkehrsanlagen mit Rillen, Aufwerfungen,<br />
abgesackten Rän<strong>de</strong>rn, einer welligen Oberfläche o<strong>de</strong>r Einbrüchen wer<strong>de</strong>n<br />
aufgrund <strong>de</strong>s damit verbun<strong>de</strong>nen mangeln<strong>de</strong>n Fahrkomforts gemie<strong>de</strong>n. In <strong>Willich</strong><br />
sind folgen<strong>de</strong> Streckenabschnitte zu Instand zu setzen:<br />
" Seitenstreifen Kickenstraße (Ortsausgang Neersen - Nehnhof),<br />
" Hauptstraße (Ortseingang Neersen - Rothweg).<br />
Führung an Knotenpunkten<br />
Die meisten Unfälle mit Radfahrerbeteiligung ereignen sich beim Einbiegen, Abbiegen und Kreuzen.<br />
Die Sicherung <strong>de</strong>s Fahrradverkehrs an Einmündungen, Knotenpunkten und Grundstückszufahrten<br />
ist daher vordringlich. Maßnahmen sind an zahlreichen Knotenpunkten und Einmündungen<br />
für eine sichere und komfortable Führung erfor<strong>de</strong>rlich. Beim Neubau von Radverkehrsanlagen<br />
sollten diese Maßnahmen selbstverständlich sein. Im bestehen<strong>de</strong>n Radwegenetz sind<br />
diese nachträglich zu ergänzen:<br />
# Markierung Radfahrerfurten<br />
Für geradaus fahren<strong>de</strong> Radfahrer sind an Knotenpunkten und Einmündungen Radfahrerfurten<br />
zu markieren. Um gute Sichtbeziehung zwischen Kraftfahrern und Radfahrer<br />
zu ermöglichen, sollten diese nicht von <strong>de</strong>r durchgehen<strong>de</strong>n Straße abgesetzt<br />
wer<strong>de</strong>n. Hierdurch wird zu<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Vorrang <strong>de</strong>r geradausfahren<strong>de</strong>n Radfahrer gegenüber<br />
<strong>de</strong>n abbiegen<strong>de</strong>n Kfz ver<strong>de</strong>utlicht. Bei Radfahrstreifen ergibt sich die nicht<br />
abgesetzte Führung automatisch. Radwege müssen vor <strong>de</strong>n Knotenpunkten an <strong>de</strong>n<br />
Fahrbahnrand herangeführt wer<strong>de</strong>n. Bei Lichtsignalanlagen sollte die Haltelinie für<br />
Radfahrer <strong>de</strong>utlich vor <strong>de</strong>r Haltelinie <strong>de</strong>s Kfz-Verkehrs angeordnet wer<strong>de</strong>n (min<strong>de</strong>-<br />
BER_VEP-W<br />
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