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Verkehrsentwicklungsplanung Stadt Willich - prr.de

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PLANUNGSBÜRO RICHTER-RICHARD<br />

<strong>Verkehrsentwicklungsplanung</strong> <strong>Willich</strong><br />

# Aufhebung Zweirichtungsradwege<br />

Außerorts ist <strong>de</strong>r Zweirichtungsverkehr auf Radwegen (meist gemeinsame Fuß- und<br />

Radwege) weitgehend ohne Konflikte möglich. In Ortschaften sollten Zweirichtungsradwege<br />

hingegen nur in begrün<strong>de</strong>ten Ausnahmefällen eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Unfallanalyse in <strong>Willich</strong> (siehe Kapitel 4.1.6) bestätigt die allgemeine Erfahrung,<br />

dass die "linksfahren<strong>de</strong>n" Radfahrer insbeson<strong>de</strong>re an untergeordneten Knotenpunkten<br />

gefähr<strong>de</strong>t sind, weil ein- und abbiegen<strong>de</strong>n Kraftfahrer häufig nicht mit aus<br />

<strong>de</strong>r "falschen" Richtungen kommen<strong>de</strong>n Radfahrern rechnen. Ein weiterer Nachteil<br />

sind die problematischen Abbiegemöglichkeiten an Knotenpunkten. Die im <strong>Stadt</strong>gebiets<br />

<strong>Willich</strong> zahlreich anzutreffen<strong>de</strong>n innerörtlichen Zweirichtungsradwege sollten<br />

daher entschil<strong>de</strong>rt und durch an<strong>de</strong>re Radverkehrsanlagen ersetzt wer<strong>de</strong>n:<br />

" Neersener Straße (Lorenz-Schmitz-Straße - Kremmerspfad),<br />

" Hauptstraße (Ortseingang Neersen - Rothweg),<br />

" Hauptstraße (Kickenstraße - Venloer Straße),<br />

" Linsellesstraße (Am Nordkanal - Siedlerallee).<br />

# Aufhebung Radwegebenutzungspflicht<br />

Für die innerörtlichen Zweirichtungsradwege, gemeinsamen Fuß- und Radwege<br />

sowie Radwege, die die Min<strong>de</strong>stbreiten unterschreiten ist, zu prüfen, ob diese als<br />

benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen ausgewiesen wer<strong>de</strong>n dürfen. So müssen<br />

benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen nach <strong>de</strong>r StVO und <strong>de</strong>r VwV-StVO bestimmte<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen erfüllen (siehe Kapitel 4.1.3). Wenn die Führung im Mischverkehr<br />

auf <strong>de</strong>r Fahrbahn aus Sicherheitserwägungen grundsätzlich möglich ist,<br />

bietet sich als Alternative an, "an<strong>de</strong>re Radwege" o<strong>de</strong>r Gehwege mit <strong>de</strong>m Zusatz<br />

"Radfahrer frei" einzurichten. Radfahrer sind dann nicht mehr verpflichtet, diese mit<br />

Sicherheits- und Komfortmängel behafteten Radverkehrsanlagen zu benutzen. Insbeson<strong>de</strong>re<br />

geübte Radfahrer können dann auf <strong>de</strong>r Fahrbahn fahren. Unsicheren<br />

Radfahrern stehen die "an<strong>de</strong>ren Radwege" und freigegebenen Gehwege hingegen<br />

weiterhin zur Verfügung. Dies ist für folgen<strong>de</strong> Straßenabschnitte <strong>Willich</strong>s zu prüfen:<br />

" Seitenstreifen Kickenstraße (Ortsausgang Neersen - Nehnhof),<br />

" Gehweg Kickenstraße (Nehnhof - Alte Poststraße).<br />

# Einrichtung von Fahrradstraßen<br />

Auf Verbindungen, die hochfrequentiert sind, bietet sich die Ausweisung von Fahrradstraßen<br />

(Z 244) an. In Fahrradstraßen ist <strong>de</strong>r Kfz-Verkehr grundsätzlich ausgeschlossen,<br />

kann jedoch mittels Zusatzzeichen freigegeben wer<strong>de</strong>n. Der Radverkehr<br />

bestimmt jedoch das Geschwindigkeitsniveau und kann die gesamte Fahrbahnbreite<br />

(z.B. im Pulk) nutzen. Die übrigen Fahrzeuge müssen sich an die Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>s<br />

Radverkehrs anpassen und dürfen Fahrradstraßen nur mit mäßiger Geschwindigkeit<br />

befahren. Die Ausweisung von Fahrradstraßen ist in <strong>Willich</strong> für folgen<strong>de</strong> Strecken zu<br />

prüfen:<br />

" Fichtenstraße (Albert-Oetker-Straße - Knickelsdorf),<br />

" Goethestraße (Bahnstraße bis Kantstraße),<br />

" Straßenzug Wilhelm-Busch-Straße - Diepenbroich.<br />

# Ausweitung verkehrsberuhigter Bereiche / Tempo 30-Zonen<br />

Zahlreiche Abschnitte <strong>de</strong>s Radverkehrsnetzes <strong>Willich</strong>s verlaufen bereits in Tempo 30-<br />

Zonen und verkehrsberuhigten Bereichen. Diese fahrradfreundlichen Straßen bil<strong>de</strong>n<br />

eine wesentliche Basis, <strong>Willich</strong> für <strong>de</strong>n Radverkehr zu erschließen. Für einzelne Straßenabschnitte<br />

ist zu prüfen, ob diese Möglichkeit auszuweiten ist:<br />

BER_VEP-W<br />

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