Verkehrsentwicklungsplanung Stadt Willich - prr.de
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PLANUNGSBÜRO RICHTER-RICHARD<br />
<strong>Verkehrsentwicklungsplanung</strong> <strong>Willich</strong><br />
(<strong>de</strong>r befestigte Verkehrsraum einschließlich Sicherheitsraum) sollte dabei in Regel<br />
betragen (gilt nur für bestehen<strong>de</strong> Radwege und nicht für neue Anlagen):<br />
" baulich angelegte Radwege 1,50 m<br />
" Radfahrstreifen (einschließlich Markierung)1,50 m<br />
" gemeinsamer Fuß- und Radweg innerorts 2,50 m<br />
" gemeinsamer Fuß- und Radweg außerorts 2,00 m<br />
" getrennter Fuß- und Radweg für <strong>de</strong>n Radweg 1,50 m<br />
" Zweirichtungsradweg 2,00 m<br />
Der Abstand zwischen punktuellen Einbauten, die in <strong>de</strong>n Sicherheitsraum hineinragen,<br />
sollte größer als 30 m sein. Selbst an kurzen Engstellen ist für die Radfahrer<br />
ein Verkehrsraum von min<strong>de</strong>stens 1,00 m sicherzustellen.<br />
# Die VwV-StVO [18] verlangt, dass die Verkehrsfläche "in einem <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen<br />
<strong>de</strong>s Radverkehrs genügen<strong>de</strong>n Zustand gebaut und unterhalten" wer<strong>de</strong>n. Eine Konkretisierung<br />
dieser Anfor<strong>de</strong>rung erfolgt nicht. Starke Unebenheiten, schlecht befahrbare<br />
Bordsteinkanten, Aufbrüche, Aufwölbungen, Absackungen und Längsrillen<br />
sind jedoch mit <strong>de</strong>r Benutzungspflicht nicht vereinbar. Der Oberflächenbelag sollte<br />
vielmehr <strong>de</strong>r Qualität <strong>de</strong>r nebenliegen<strong>de</strong>n Fahrbahn entsprechen. Ausschlaggebend<br />
ist <strong>de</strong>r Gesamteindruck beim Befahren mit einem Fahrrad.<br />
# Die "Linienführung im Streckenverlauf und die Radwegführung an Kreuzungen und<br />
Einmündungen [soll] auch für <strong>de</strong>n Ortsfrem<strong>de</strong>n ein<strong>de</strong>utig erkennbar, im Verlauf<br />
stetig und insbeson<strong>de</strong>re an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen<br />
Grundstückszufahrten sicher gestaltet" sein. Nach <strong>de</strong>r VwV-StVO [18] sollten daher<br />
abrupte Richtungswechsel und enge Radien (Anhaltswert min<strong>de</strong>stens 6,00 m) vermie<strong>de</strong>n<br />
wer<strong>de</strong>n. Zu<strong>de</strong>m sollte sich die Radverkehrsanlage optisch ein<strong>de</strong>utig von <strong>de</strong>n<br />
angrenzen<strong>de</strong>n Verkehrsflächen absetzen. Die Radverkehrsanlage dürfen weiterhin<br />
nicht abrupt en<strong>de</strong>n, z.B. ungesichert auf die Fahrbahn führen. An Knotenpunkten ist<br />
eine ein<strong>de</strong>utige Erkennbarkeit, eine ausreichen<strong>de</strong> Sicht zwischen Kraftfahrzeugen<br />
und Fahradfahrern und eine sichere Gestaltung <strong>de</strong>r Radverkehrsführung notwendig.<br />
Als Anhalt können die Aussagen <strong>de</strong>r ERA 95 [19] zur Führung in Knotenpunkten<br />
dienen.<br />
# Die Anlage eines gemeinsamen Fuß- und Radwegs kommt nach <strong>de</strong>r VwV-StVO [18]<br />
nur in Frage, wenn ein eigenständiger Radweg, Radfahrstreifen o<strong>de</strong>r Schutzstreifen<br />
nicht zu realisieren sind und eine Führung im Mischverkehr mit <strong>de</strong>n Kfz-Verkehr<br />
nicht vertretbar ist. Dies sollte "nach <strong>de</strong>n örtlichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>r Belange <strong>de</strong>r Fußgänger, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r älteren Verkehrsteilnehmer<br />
und <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit vertretbar sein". Innerorts<br />
ist dies nur bei schwachen Rad- und Fußgängerbelastungen sowie geringer<br />
Nutzungsintensität im Seitenraum <strong>de</strong>r Fall. Auch ist die dichte Folge von untergeordneten<br />
Knotenpunkten, Grundstückszufahrten sowie Hauseingängen zu mei<strong>de</strong>n.<br />
Eine Min<strong>de</strong>stbreien von innerorts 2,50 m und außerorts 2,00 m muss eingehalten<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
# "Links angelegte Radwege können [...] im Einzelfall zur Benutzung durch die Radfahrer<br />
auch in Gegenrichtung freigegeben wer<strong>de</strong>n. Davon soll außerorts bei nur<br />
einseitig angelegten Radwegen in <strong>de</strong>r Regel und innerorts nur in beson<strong>de</strong>ren Ausnahmefällen<br />
Gebrauch gemacht wer<strong>de</strong>n. Die Prüfung auch an<strong>de</strong>rer Maßnahmen ist<br />
<strong>de</strong>shalb unabdingbar." Voraussetzung <strong>de</strong>r VwV-StVO [18] sind zu<strong>de</strong>m eine Breite<br />
von min<strong>de</strong>stens 2,00 m und eine ein<strong>de</strong>utige und beson<strong>de</strong>rs gesicherte Führung an<br />
BER_VEP-W<br />
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