144Mehrere Anhänger Gregors, welche das Zölibatsgesetz mit Gewalt durchsetzen wollten, verlorenbeinahe das Leben darüber. Als Bischof Altmann <strong>von</strong> Passau den Befehl des Papstes <strong>von</strong> derKanzel verkündigte, mußten ihn die anwesenden vornehmen Laien vor den wütenden Priesternschützen, die ihn in Stücke reißen wollten. - Der Bischof Heinrich <strong>von</strong> Chur geriet durch seinenEifer für das Zölibat ebenfalls in Gefahr. Als Erzbischof Johann <strong>von</strong> Rouen auf einer Synode dasGesetz verlas, entstand ein Tumult; man bombardierte den Erzbischof mit Steinen, so daß er in großerEile die Kirche verlassen mußte.In England fand Gregors Gesetz ebenfalls bedeutenden Widerstand; aber einer der englischen Prälatentröstete sich, indem er sagte: "Man kann wohl den Priestern die Weiber, aber nicht den Weiberndie Priester nehmen."Bis zum Tode Heinrichs IV. <strong>von</strong> Deutschland wurden hier die beweibten Priester auf das grausamsteverfolgt, und da es den Päpsten nur um Ausrottung der Priesterehe zu tun war, so wurden außerehelicheUnzucht und oft daraus entstehende Verbrechen weniger hart bestraft.Auf die Anfrage des Abts Rudolf <strong>von</strong> Saëz, was einem Mönch geschehen solle, der es versucht hatte,einen Ehemann zu vergiften, antwortete Anselm, Erzbischof <strong>von</strong> Canterbury - man solle ihnnicht zum Diakonat oder Presbyteriat befördern!Die englischen Geistlichen zeichneten sich ganz besonders durch ihre Liederlichkeit aus, und ehrenhalbermußte der Papst endlich offiziell dagegen einschreiten. Auf der Synode zu London (1125)wurde also bei Strafe der Absetzung den Priestern das Zusammenleben mit Weibern verboten. DerLegat des Papstes, Kardinal Johann <strong>von</strong> Crema, hatte große Mühe gehabt, diesen Beschluß durchzukämpfen,und noch am Abend desselben Tages, wo es ihm gelungen war, ertappte man ihn miteiner feilen Dirne. Er war unverschämt genug, sich damit zu entschuldigen, "daß er nur ein Zuchtmeisterder Priester sei".Bischof Ranulph <strong>von</strong> Durham, genannt Flambard oder Passaflaberer, war vielleicht der liederlichsteGeistliche in der Welt. Er lebte wie ein türkischer Sultan. Schöne Mädchen in üppiger Entkleidungkredenzten ihm bei Tische den Wein, und damit er stets die Mittel hatte, flott zu leben, so bedrückteund plünderte er seine geistlichen Pflegekinder.Sein Ruf war auch zu dem päpstlichen Legaten gedrungen. Dieser ließ ihn vor die Synode nachLondon zitieren; allein Ranulph fand es nicht für gut, diesem Ruf zu folgen, und der Kardinal Johannentschloß sich, selbst nach Durham zu gehen, um sich hier durch den Augenschein <strong>von</strong> derWahrheit der Gerüchte zu überzeugen.Ranulph wußte zu leben. Er empfing den Legaten Sr. Heiligkeit auf das freundlichste, veranstalteteein großes Gastmahl, bei dem alle Leckereien der Welt und die feinsten Weine aufgetragen wurden,so daß der Kardinal ganz außer sich vor Entzücken war, besonders da eine schöne "Nichte" des Bischofs,die auf ihre Rolle einstudiert war, sich alle mögliche Mühe gab, ihn vortrefflich zu unterhalten,ja, sich endlich bewegen ließ, bei dem päpstlichen Legaten zu schlafen.Nachdem dieser wie ein Gimpel in die ihm gestellte Falle gegangen war, versammelte der Bischofseine Kleriker und Knaben, welche Becher und Lichter trugen, und begab sich jetzt in feierlicherProzession an das Bett. Der Chorus rief: Heil! Heil!Der verwirrte Legat fragte erstaunt: "Soll dies eine Ehrenbezeugung für den heiligen Petrus sein?""Mein Herr", antwortete der Bischof, "es ist in unserem Lande Sitte, daß, wenn ein Vornehmer heiratet,man ihm diese Ehre erzeigt. Stehet auf und trinket, was in diesem Kelche ist. Weigerst dudich, so sollst du den Kelch trinken, nach welchem du nicht mehr dürsten wirst."
145Der Legat mußte gute Miene zum bösen Spiel machen; er erhob sich, "nackt bis zur Hälfte desLeibes", und trank den dargereichten Becher seiner Bettgenossin zu. Darauf entfernte sich der Zugmit dem Bischofe, der nun wegen seines Bistums unbesorgt war.Die Veranlassung zu dem Streite zwischen König Heinrich <strong>von</strong> England und Thomas Becket warauch ein liederlicher Priester zu Worcestershire, der die Tochter eines Pächters geschändet und diesenermordet hatte und welchen der König trotz allen Protestierens des Erzbischofs vor den weltlichenRichterstuhl zog.In Frankreich trieben es die Geistlichen ungefähr ebenso wie in England. Der Erzbischof <strong>von</strong> Besançonzum Beispiel machte sich aller möglichen Verbrechen schuldig. Um seinen Geiz zu befriedigen,verkaufte er alles, was Käufer fand, und plünderte seine Geistlichen dermaßen aus, daß sie inärmlicher Kleidung wie Bauern umhergehen mußten. Nonnen und Geistlichen gestattete er für Gelddie Ehe. Er selbst lebte mit einer Verwandten, der Abtissin <strong>von</strong> Reaumair Mont, hatte ein Kind <strong>von</strong>einer Nonne und nebenbei die Tochter eines Priesters als Konkubine; kurz, er gestattete sich allegeschlechtlichen Ausschweifungen, und seine Geistlichen hielten sich Konkubinen.Der Erzbischof <strong>von</strong> Bordeaux unterhielt eine Räuberbande, die er zu seinem Vorteil auf Expeditionenaussandte. Einst kam er mit einer Menge liederlicher Mädchen und Kerle in die Abtei des heiligenEparchius, lebte hier drei Tage in Saus und Braus und zog endlich ab, nachdem er das Klosterrein ausgeplündert hatte. "Seine übrigen Verbrechen verbietet die Schamhaftigkeit zu nennen", sagtPapst Innonez III. in seinen Briefen. Wer die Schandtaten der Pfaffen in jener Zeit studieren will,der lese diese päpstlichen Briefe. Dem Papste wurden so viele berichtet, daß er bald allein würdehaben Messen lesen müssen, wenn er sie alle nach Verdienst bestraft hätte; er hielt es daher für besser,Milde zu üben, so sehr und oft diese schlecht angebrachte Milde auch empören mußte.Ein Mönchpriester hatte mit einem Mädchen verbotenen Umgang gehabt. Als die Dirne schwangerwar, ergriff er sie, als wolle er mit ihr scherzen, am Gürtel und verletzte sie so hart, daß eine Fehlgeburterfolgte. Der Fall kam vor Papst Innozenz III., und dieser entschied: "daß, wenn die Fehlgeburtnoch kein Leben gehabt habe, der Mönch den Altardienst auch ferner verrichten könne; daß eraber, wenn diese schon Leben gehabt habe, des Altardienstes sich enthalten müsse".Schon im Jahre 428 hatte Papst Cölestin es für nötig gefunden, Strafe darauf zu setzen, wenn Geistlicheihre Beichtkinder zur Unzucht verführten. Dergleichen Fälle kommen unendlich oft vor, undich werde im letzten Kapitel ausführlicher über die Beichte reden.Einem starken Affen in einer Menagerie zu nahe zu kommen war für eine Frau nicht so gefährlich,wie mit einem Pfaffen in Berührung zu geraten. Da diese ein faules Leben hatten, so erhitzten sieTag und Nacht ihre Phantasie mit üppigen Bildern und dachten an nichts anderes, als wie sie ihregeilen Triebe befriedigen könnten. Fälle der Notzucht kamen unendlich viele vor.Unter Heinrich VI. baten die Geistlichen in England um Erlassung der Strafen wegen begangenerNotzucht. - Zu Basel hatte im Jahre 1297 ein Geistlicher eine Jungfrau mit Gewalt geschändigt.Man kastrierte ihn zur Strafe und hing das Corpus delicti zum abschreckenden Beispiel für anderePfaffen mitten in der Stadt an einer frequenten Passage auf. - Die Venezianer ließen in späterer Zeiteinen Augustiner zu Brecia, der ein elfjähriges Mädchen genotzüchtigt und dann ermordet hatte,vierteilen.Sodomiterei und Knabenschändung waren unter den Geistlichen ganz gewöhnlich, und das schonseit den ältesten Zeiten der christlichen Kirche, wie die Konzilienbeschlüsse beweisen, <strong>von</strong> denenich einige angeführt habe. Im Jahre 1212 wurde auf einem Konzil den Mönchen und reguliertenKanonikern verboten, zusammen in einem Bett zu liegen und Sodomiterei zu treiben.
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