FORSCHUNGSBERICHT 2004 - am Fachbereich ...
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WiSo-Forschungsbericht <strong>2004</strong> - Lehrstuhl für BWL, insbes. Steuerlehre 107<br />
die Angaben zur Bewertung von Unternehmensvermögen (Einzelunternehmen), An-<br />
teilen an Kapitalgesellschaften, Grundvermögen und der übrigen Vermögenswerte<br />
sowie die für die betreffende Vermögensart geltenden Vergünstigungen (Steuerbe-<br />
freiungen, Freibeträge, Bewertungsabschläge). In der Untersuchung bildet das deut-<br />
sche Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht den Ausgangspunkt und den Ver-<br />
gleichsmaßstab. Weiterhin wurden ausgewählte EU-Staaten (Spanien, Frankreich,<br />
Belgien, Niederlande, Luxemburg, Vereinigtes Königreich, Irland, Dänemark, Schwe-<br />
den, Österreich), europäische Staaten, die nicht Mitglied der EU sind (Schweiz [Kan-<br />
ton Genf], Liechtenstein) sowie außereuropäische Industriestaaten (USA, Japan) un-<br />
tersucht.<br />
Die Untersuchung basiert auf zwei aufeinander aufbauenden Fragestellungen. Die<br />
Bestandsaufnahme der steuerrechtlichen Regelungen wird zu einer Gegenüberstel-<br />
lung der wichtigsten Einflussfaktoren verdichtet (verbaler Steuerbelastungsvergleich).<br />
Darauf aufbauend wird analysiert, wie sich die Haupteinflussfaktoren in den einzel-<br />
nen Ländern auf die Höhe der bei einer unentgeltlichen Übertragung von Vermögen<br />
anfallenden Erbschaft- und Schenkungsteuer auswirken. Nach einer Vorstellung der<br />
untersuchten Modellfälle und der berücksichtigten Einflussfaktoren wird die Übertra-<br />
gung von Unternehmensvermögen sowie die Übertragung von privatem Vermögen<br />
analysiert. Bei der Übertragung von Unternehmensvermögen werden nach der<br />
Rechtsform Einzelunternehmen und Anteile an Kapitalgesellschaften unterschieden.<br />
Hinsichtlich der persönlichen Beziehung wird danach differenziert, ob das Vermögen<br />
an den Ehegatten oder ein Kind übergeht.<br />
Erkenntnisse<br />
Das Erbschaftsteueraufkommen spielt im internationalen Vergleich eine untergeord-<br />
nete Rolle. In Relation zum ges<strong>am</strong>ten Steueraufkommen variieren die jeweiligen An-<br />
teile zwischen 0,17% (Österreich) und 1,25% (USA). Die Regelungen in den einzel-<br />
nen Ländern unterscheiden sich sehr stark und es lässt sich bei deren Ausgestaltung<br />
keine einheitliche Leitlinie feststellen. Die gilt vor allem in Bezug auf die subjektive<br />
und die objektive Steuerpflicht, die Bestimmungen zur Bewertung der verschiedenen<br />
Vermögensarten, die für die einzelnen Vermögensarten gewährten sachlichen Ver-<br />
günstigungen, die dem Erben bzw. dem Beschenkten eingeräumten persönlichen<br />
Begünstigungen, den Steuertarif, die Maßnahmen zur Vermeidung der internationa-<br />
len Doppelbesteuerung sowie verfahrensrechtliche Regelungen (insbesondere Zah-<br />
lungsmodalitäten wie Ratenzahlung oder Stundung).