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FORSCHUNGSBERICHT 2004 - am Fachbereich ...

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WiSo-Forschungsbericht <strong>2004</strong> - Lehrstuhl für Öffentliches Recht 202<br />

3.3 Buch: "Steuerverfassungsrechtliche Probleme der Betriebsaufspaltung<br />

und der verdeckten Gewinnausschüttung. Rechtsgrundsätze versus Ge-<br />

richtspraxis"<br />

Bearbeiter: Prof. Dr. K. A. Schachtschneider<br />

Projektstart und –ende: Februar – September <strong>2004</strong><br />

Charakterisierung: siehe 4.<br />

3.4 Aufsatz: "Rechtsgrenzen der Gewaltdarstellungen"<br />

Bearbeiter: Prof. Dr. K. A. Schachtschneider<br />

Projektstart und –ende: Mai – Juni <strong>2004</strong><br />

Charakterisierung: Vor allem die elektronischen Medien kennen kaum noch<br />

3.5 Aufsatz: "Gewaltenteilung"<br />

Grenzen der Gewaltdarstellungen. Gewaltdarstellungen<br />

verletzen das Ethos des Grundgesetzes und mißachten die<br />

Grenzen der Medienfreiheiten (vor allem die Pflicht des<br />

Staates, die Jugend zu schützen). Die Gewaltdarstellungen<br />

dringen tief in die Persönlichkeit der Menschen ein und ha-<br />

ben Einfluß auf die Handlungen der Menschen. Wenn der<br />

Staat die Gewaltdarstellungen zuläßt, mißachtet er seine<br />

Friedensaufgabe. Die kommerziellen Interessen an den<br />

Gewaltdarstellungen, insbesondere die Finanzierung des<br />

privaten Fernsehens durch Werbung, rechtfertigen die Ge-<br />

waltdarstellungen nicht.<br />

Bearbeiter: Prof. Dr. K. A. Schachtschneider<br />

Projektstart und –ende: September – Oktober <strong>2004</strong><br />

Charakterisierung: Die Gewaltenteilung ist nach wie vor eine wichtige, wenn<br />

nicht die wichtigste Einrichtung zum Schutz des Rechts vor<br />

der Macht. Die Ausübung der Staatsgewalt ist horizontal,<br />

nämlich die zwischen Legislative, Exekutive und Judikative,<br />

aber auch vertikal, nämlich die zwischen dem Bund, den<br />

Ländern und den Gemeinden geteilt (Gewaltenteilung). Als<br />

vertikale Komponente der Gewaltenteilung ist die Europäi-<br />

sche Union, aber auch die globale Rechtsordnung hinzuge-

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