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FORSCHUNGSBERICHT 2004 - am Fachbereich ...

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WiSo-Forschungsbericht <strong>2004</strong> - Lehrstuhl für Öffentliches Recht 203<br />

treten. Die Gewaltenteilung setzt sich in der Vielfalt der<br />

Selbstverwaltungseinrichtungen, aber auch in der Vielfalt<br />

der Unternehmen, der freien Berufe usw. fort. Die vielen<br />

Einrichtungen des Gemeinwesens haben bestimmenden<br />

Einfluß auf einander (Gewaltenhemmung). Die Gewalten-<br />

teilung ist in Gefahr, insbesondere durch die Parteien, wel-<br />

che die staatliche Gewaltenteilung durch ihre Bündnishaf-<br />

tigkeit unterlaufen, aber auch durch Bündnisse der Unter-<br />

nehmen usw. Ohne wirks<strong>am</strong>e Gewaltenteilung ist das<br />

Recht nicht gesichert.<br />

3.6 Dissertation: "Europäisiertes Energierecht in Deutschland"<br />

Bearbeiter: Dr. Cederick Allwardt<br />

Projektstart- und –ende: Januar 2000 – November <strong>2004</strong><br />

Charakterisierung: Die Doktorarbeit (Dr. rer. pol.) verschafft einen Einblick<br />

und Überblick in das europäisierte Energierecht Deutsch-<br />

lands, insbesondere in die wichtigsten Gesetze, aber<br />

auch die leitenden rechtlichen Institutionen und Grundsät-<br />

ze dieses Rechtsgebiets. Sie klärt strittige Rechtsfragen<br />

des besonders wichtigen Erneuerbare-Energien-<br />

Gesetzes, das für die Umweltschutzpolitik im energiewirt-<br />

schaftlichen Bereich exemplarisch ist. Zugleich erörtert sie<br />

Rechtsfragen in dem europarechtlich auch für andere<br />

Fragen prekären Spannungsfeld der Warenverkehrsfrei-<br />

heit, des Wettbewerbsrechts, des Beihilferechts und des<br />

Umweltrechts.<br />

3.7 Dissertation: "Der Europäische Gerichtshof als Gericht"<br />

Bearbeiter: Dr. Tobias Mähner<br />

Projektstart- und –ende: Januar 2001 – April <strong>2004</strong><br />

Charakterisierung: Die Doktorarbeit (Dr. iur.) erörtert auf der Grundlage des<br />

Begriffs der Rechtsprechung die Befugnisse des Europäi-<br />

schen Gerichtshofs, der sich durch seine Grundsatz- und<br />

Grundrechtsrechtsprechung außerordentliche Macht ver-

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