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impressum - KOPS - Universität Konstanz

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Argumentation), aber auch mehr, nämlich das Wagnis zu pointierten Formulierungen<br />

und schnellem Urteil ohne langes Überprüfen, Abwägen und Begründen.<br />

Kommentar und Rezension haben die meisten funktionalen Bausteine gemein, nicht<br />

nur das Bewerten, sondern auch das Einordnen, Vergleichen, Erklären, Deuten und<br />

alle Argumentationshandlungen. Beide Textsorten kommen auch in Spielarten ohne<br />

Bewertungshandlungen vor. Der Unterschied besteht in der Textfunktion und ihrer<br />

lokalen Ausgestaltung. Weil Kommentare immer in Konstellationen mit Berichten<br />

oder zumindest Meldungen stehen, verteilen sich die Aufgaben des Informierens<br />

und Bewertens auf zwei Texte und haben Informationen im Kommentar stets nur<br />

subsidiären Stellenwert, etwa zum Stützen von Behauptungen. Eine Hauptfunktion<br />

der Rezension ist dagegen das Informieren, in welcher Weise auch immer. Deshalb<br />

gehören die Berichtshandlungen (siehe 2.3) im Gegensatz zum Kommentar<br />

konstitutiv zur Rezension.<br />

4. Fazit und Ausblick<br />

„Rezension“ heißt der Beitrag in einem öffentlichen Medium (siehe 2.1), mit dem ein<br />

Journalist für möglichst viele Leser ein rezipiertes Kulturereignis (siehe 2.2) unter<br />

anderem beschreibt, erklärt, einordnet, deutet und/oder bewertet (siehe 2.3). Denn<br />

dies sind konstitutive Handlungen des Rezensierens. Auswahl und Anordnung sind<br />

weder regelhaft noch prototypisch. Nicht konstitutiv, aber charakteristisch für die<br />

Rezension ist, daß sie offen ist für vielfältige sprachliche Handlungen (fakultative<br />

Bausteine), auch für solche, die in anderen journalistischen Textsorten unüblich<br />

oder sogar ausgeschlossen sind, etwa das Empfehlen oder Abraten (siehe 2.3).<br />

Diese Bestimmung der Rezension ist Ergebnis der qualitativen Analyse eines<br />

umfassenden Samples (siehe 1.2) und hat sich für dessen quantitative Auswertung<br />

als brauchbar erwiesen. Sie wird der Vielfalt und Offenheit der redaktionellen Praxis<br />

gerecht und ist dennoch trennscharf (siehe 3.3). Demnach ist T1 eine Ankündigung,<br />

wenngleich mit ungewöhnlich ausführlichem Datenblock (sogenannten Credits). Die<br />

Expositionsskizze im mittleren Absatz und auch die Kurzdeutung am Schluß sind<br />

jedoch nicht komplex und dürften „kalt“, allein anhand des Pressematerials,<br />

geschrieben worden sein. Die Wertungen (vor allem mit den Adjektiven) in T2<br />

setzen dagegen die Kenntnis des Films voraus. Das Beispiel ist ein typischer Tip. T3<br />

ist ein Musterexemplar einer analytisch-deskriptiven Rezension ohne Wertung. T4<br />

ist ein lustvoller Verriß.<br />

Der nächste Schritt wäre, für die Rezension neben den Konstitutiva die<br />

Charakteristika systematisch zu beschreiben, also jene Phänomene, die viele<br />

Exemplare auszeichnen, aber nicht die Textsorte definieren. Dazu gehört<br />

beispielsweise das Befolgen der Prinzipien Originalität und Unterhaltsamkeit in der<br />

Sprache. Dazu zählt auch die große Offenheit für nichtjournalistische Handlungen<br />

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