impressum - KOPS - Universität Konstanz
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„überzeugend“ sind Maßstäbe, Tätigkeiten wie Beraten, Vermitteln, Werte<br />
unterscheiden etc. sind Aufgaben. Vor allem bei Dovifat wird das soll mit dem ist<br />
identifiziert und somit ein Kategorienfehler begangen, nach dem jeder schlechten<br />
Rezension abgesprochen werden müßte, daß sie überhaupt eine ist. Im Kern bleibt<br />
von den vorgestellten Definitionen übrig, daß die Rezension eine „Beurteilung“<br />
(Dovifat) oder „Unterrichtung und Beurteilung“ (La Roche) ist (so auch Mast 1994,<br />
Reumann 1989). Demnach wäre T3 keine Rezension, weil Bewertungen fehlen. Und<br />
was heißt „Unterrichtung“? Wird der Ausdruck nur verwendet, wenn der Beitrag ein<br />
Mindestmaß an Zeilen oder Informationen aufweist? Und wie wäre solch eine<br />
Grenzziehung zu begründen? Oder wird mit allen vier Texten „unterrichtet“? Und wie<br />
ließen sich dann die Unterschiede benennen? Auch neueste Handbücher zum<br />
Kulturjournalismus (Heß 1994, Reus 1995) helfen in diesen Fragen nicht weiter. Sie<br />
kritisieren zwar ausführlich die Rezensionspraxis, legen Aufgaben fest und machen<br />
konkrete Verbesserungsvorschläge, doch eine Definition dessen, worüber sie<br />
ausführlich schreiben, suchen ihre Leser vergebens.<br />
Am weitesten führen bisher linguistische Ansätze. Auf sprechakttheoretischer<br />
Grundlage hat Werner Zillig die Textsorte Rezension durch bestimmte „situative<br />
Voraussetzungen“ und „konstitutive Textakte“ definiert (Zillig 1982). Zur typischen<br />
Situation gehöre, daß der Rezensent einen veröffentlichten Text eines Autors als<br />
Leser mit besonderen Aufgaben seinen Lesern zu vermitteln habe. Dies geschehe<br />
durch „einfache konstitutive Textakte“ wie das Informieren und Urteilen sowie durch<br />
„komplexe konstitutive Textakte“ wie die Urteilsverknüpfung oder Urteilsbegründung.<br />
Damit sind grundlegende und nützliche Kriterien genannt, doch reichen sie nicht<br />
aus. Zilligs Versuch leidet darunter, daß er auf empirisch allzu schmaler und<br />
spezifischer Basis (fünfzig Fachrezensionen sprachwissenschaftlicher Bücher) steht.<br />
Die Situationen und Aufgaben der Zeitungsrezensenten sind vielfältiger und die<br />
konstitutiven Akte zahlreicher (vgl. 2.3). Den „Textakten“ Zilligs ähneln die an<br />
Intentionen gebundenen sprachlichen Handlungen in der Textklassifikation Lügers,<br />
der darüberhinaus grundsätzlich „weitere konstitutive Faktoren wie Zeitbezug,<br />
Textthema u.ä.“ nennt (Lüger 1995: 74). Über das Ziel hinaus schießt Klauser, die<br />
als konstitutiv für die Rezension nicht nur eine Reihe von Handlungen anführt, die<br />
zum Teil nicht einmal typisch sind, sondern auch sprachliche Spezifika (Klauser<br />
1991: 113-147). Sie setzt unzulässig die an ebenfalls fünfzig Rezensionen aus dem<br />
englischen „Times Literary Supplement“ beobachteten Regelmäßigkeiten ineins mit<br />
konstitutiven Regeln einer Textsorte. Dieser empirische Fehlschluß zeigt, daß bei<br />
der Beschreibung von Textsorten zwischen konstitutiven, typischen, fakultativen und<br />
ausgeschlossenen Elementen zu unterscheiden ist.<br />
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