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impressum - KOPS - Universität Konstanz

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„überzeugend“ sind Maßstäbe, Tätigkeiten wie Beraten, Vermitteln, Werte<br />

unterscheiden etc. sind Aufgaben. Vor allem bei Dovifat wird das soll mit dem ist<br />

identifiziert und somit ein Kategorienfehler begangen, nach dem jeder schlechten<br />

Rezension abgesprochen werden müßte, daß sie überhaupt eine ist. Im Kern bleibt<br />

von den vorgestellten Definitionen übrig, daß die Rezension eine „Beurteilung“<br />

(Dovifat) oder „Unterrichtung und Beurteilung“ (La Roche) ist (so auch Mast 1994,<br />

Reumann 1989). Demnach wäre T3 keine Rezension, weil Bewertungen fehlen. Und<br />

was heißt „Unterrichtung“? Wird der Ausdruck nur verwendet, wenn der Beitrag ein<br />

Mindestmaß an Zeilen oder Informationen aufweist? Und wie wäre solch eine<br />

Grenzziehung zu begründen? Oder wird mit allen vier Texten „unterrichtet“? Und wie<br />

ließen sich dann die Unterschiede benennen? Auch neueste Handbücher zum<br />

Kulturjournalismus (Heß 1994, Reus 1995) helfen in diesen Fragen nicht weiter. Sie<br />

kritisieren zwar ausführlich die Rezensionspraxis, legen Aufgaben fest und machen<br />

konkrete Verbesserungsvorschläge, doch eine Definition dessen, worüber sie<br />

ausführlich schreiben, suchen ihre Leser vergebens.<br />

Am weitesten führen bisher linguistische Ansätze. Auf sprechakttheoretischer<br />

Grundlage hat Werner Zillig die Textsorte Rezension durch bestimmte „situative<br />

Voraussetzungen“ und „konstitutive Textakte“ definiert (Zillig 1982). Zur typischen<br />

Situation gehöre, daß der Rezensent einen veröffentlichten Text eines Autors als<br />

Leser mit besonderen Aufgaben seinen Lesern zu vermitteln habe. Dies geschehe<br />

durch „einfache konstitutive Textakte“ wie das Informieren und Urteilen sowie durch<br />

„komplexe konstitutive Textakte“ wie die Urteilsverknüpfung oder Urteilsbegründung.<br />

Damit sind grundlegende und nützliche Kriterien genannt, doch reichen sie nicht<br />

aus. Zilligs Versuch leidet darunter, daß er auf empirisch allzu schmaler und<br />

spezifischer Basis (fünfzig Fachrezensionen sprachwissenschaftlicher Bücher) steht.<br />

Die Situationen und Aufgaben der Zeitungsrezensenten sind vielfältiger und die<br />

konstitutiven Akte zahlreicher (vgl. 2.3). Den „Textakten“ Zilligs ähneln die an<br />

Intentionen gebundenen sprachlichen Handlungen in der Textklassifikation Lügers,<br />

der darüberhinaus grundsätzlich „weitere konstitutive Faktoren wie Zeitbezug,<br />

Textthema u.ä.“ nennt (Lüger 1995: 74). Über das Ziel hinaus schießt Klauser, die<br />

als konstitutiv für die Rezension nicht nur eine Reihe von Handlungen anführt, die<br />

zum Teil nicht einmal typisch sind, sondern auch sprachliche Spezifika (Klauser<br />

1991: 113-147). Sie setzt unzulässig die an ebenfalls fünfzig Rezensionen aus dem<br />

englischen „Times Literary Supplement“ beobachteten Regelmäßigkeiten ineins mit<br />

konstitutiven Regeln einer Textsorte. Dieser empirische Fehlschluß zeigt, daß bei<br />

der Beschreibung von Textsorten zwischen konstitutiven, typischen, fakultativen und<br />

ausgeschlossenen Elementen zu unterscheiden ist.<br />

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