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impressum - KOPS - Universität Konstanz

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32<br />

BEITRÄGE ZUR FREMDSPRACHENVERMITTLUNG 31 (1997), 24-32<br />

Wir entbinden zugleich Kurfürsten, Fürsten und Stände und alle Reichsangehörigen,<br />

insonderheit auch die Mitglieder der höchsten Reichsgerichte und<br />

die übrige Reichsdienerschaft von ihren Pflichten, womit sie an Uns, als das<br />

gesetzliche Oberhaupt des Reichs, durch die Konstitution gebunden waren.<br />

Einige Textstellen werden zur Vorentlastung bezüglich des Vokabulars auf<br />

tschechisch erklärt.<br />

Aufgaben zum Text:<br />

1. Lesen Sie den Text, und fassen Sie die Hauptgedanken der Urkunde zusammen.<br />

2. Welche Gründe nennt der Kaiser für seine Abdankung?<br />

3. Wer wird angesprochen? Wen betrifft die Auflösung des Reiches?<br />

4. Formulieren Sie den Text in "modernem" Deutsch.<br />

Literaturangaben zur Lektion:<br />

1. Deutscher Bundestag (Hrsg.) (1988): Fragen an die deutsche Geschichte. Ideen,<br />

Kräfte, Entscheidungen. Von 1800 bis zur Gegenwart. Bonn.<br />

2. Zeuner, K. (1913): Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Reichsverfassung.<br />

Zürich.<br />

5. Zur Arbeit mit dem Lesekurs<br />

Es wird empfohlen, einige oder alle Texte in der Lektion zuerst zu lesen, bevor sie<br />

ausführlicher behandelt werden. Sie passen zum jeweiligen Thema und bieten<br />

Anlässe für Aufgaben und Übungen.<br />

Der Übungsteil bringt Erklärungen nur dort, wo die vorausgesetzten Vorkenntnisse<br />

erweitert werden. Die Übungen sind unterschiedlich schwierig, d.h. also, daβ eventuelle<br />

Oberstufenlerner die wiederholenden und nicht aufbaurelevanten Übungen auslassen<br />

können.<br />

Das Lehrmaterial richtet sich in erster Linie an Nichtphilologen, die sich aus ihrem<br />

fachlichen Interesse heraus die deutsche Sprache in einem Aufbaukurs aneignen<br />

wollen. Die Arbeit selbst hängt natürlich von den Vorkenntnissen der Lerner und der<br />

Zahl der zur Verfügung stehenden Unterrichtsstunden ab. Die Konzeption des<br />

Kurses erfordert jeweils vier Wochenstunden in zwei Semestern.

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