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Sicherheit im Sport Ein Leben mit Sport – aber sicher

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Rechtliche Regelungen zur <strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> organisierten und freien<br />

Skiraum <strong>im</strong> Rechtsvergleich<br />

D. Kocholl<br />

1 Freiheitsgewährende Schadensprävention<br />

Die Nutzung des Skiraumes <strong>im</strong> Bereich von Aufstiegshilfen ist ein Millionengeschäft.<br />

Immer mehr Rechtsnormen regeln die Schneesportarten in den Alpenländern, belassen<br />

<strong>aber</strong> auch eigenverantwortlich vom Schneesportler zu tragendes Risiko. 1 Die Kollisionsverhütungsregeln<br />

der Fédération Internationale de Ski (FIS) idF 2002 machen nur einen<br />

Teil der Schadenvermeidungsregeln aus, da nur ein kleiner Prozentsatz der Unfälle Kollisionsunfälle<br />

sind. Wenn zwei Schneesportler nebeneinander herfahren, hat keiner von beiden<br />

Vorrang. <strong>Ein</strong> sorgfältiger Skifahrer sollte in so einer Situation nach Pichler 2 bemüht<br />

sein, „den Seitenabstand zu vergrößern bzw durch Beschleunigung oder Verzögern der<br />

Geschwindigkeit einen entsprechenden Tiefenabstand zu schaffen, um der Kollisionsgefahr<br />

zu begegnen.“ Hier werden ausdrücklich schadenspräventive Gesichtspunkte angesprochen.<br />

Zu beachten ist bei Schadensvermeidungsdiskussionen stets, dass jede Erhöhung der <strong>Sicherheit</strong><br />

zwangsläufig eine Verminderung der Freiheit <strong>mit</strong> sich bringt. Der Skifahrer auf<br />

Massenverkehrswegen ist so<strong>mit</strong> zwangsläufig weniger frei als der Alpinist. Um die Freiheit<br />

zu bewahren, hat die Handlungsfreiheit in die Interessensabwägung bei der Beurteilung<br />

der Rechtswidrigkeit eines Verhaltens einzufließen. 3 Schadensprävention und Freiheit<br />

können nur über eine Verschuldenshaftung und nicht über Ver<strong>sicher</strong>ungslösungen<br />

oder generalklauselartige Gefährdungshaftungen erreicht werden. 4 <strong>Ein</strong>er obligatorischen<br />

Haftpflichtver<strong>sicher</strong>ung der Schneesportler wie auch einer Ver<strong>sicher</strong>ungsdeckung, die <strong>im</strong><br />

Liftkartenpreis inkludiert ist, ist eine Absage zu erteilen. <strong>Ein</strong> Notfall-Fonds für Kollisionsgeschädigte,<br />

die Ersatzansprüche hätten, diese jedoch nicht erhalten können, wäre jedoch<br />

begrüßenswert.<br />

Die aktuellen Rahmenbedingungen haben sich geändert. Die Urlaubsdauer wird deutlich<br />

kürzer gewählt. <strong>Ein</strong> Ziel der Gäste ist es daher mehr Fun und Action in weniger Zeit zu<br />

1<br />

Im Zweifel wird die österreichische Rechtslage besprochen.<br />

2<br />

Pichler, Wer hat Vorrang, wer hat Nachrang be<strong>im</strong> Skifahren, SpuRt 2005, 4.<br />

3<br />

Vgl Welser, Haftungsprobleme der Wintersportausübung in Sprung/König, Das österreichische Schirecht<br />

(1977) 440.<br />

4 3<br />

Vgl Stiffler, Schweizerisches Schneesportrecht (2002) 8f.<br />

<strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>Sport</strong> "<strong>Ein</strong> <strong>Leben</strong> <strong>mit</strong> <strong>Sport</strong> <strong>–</strong> <strong>aber</strong> <strong>sicher</strong>"<br />

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