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Sicherheit im Sport Ein Leben mit Sport – aber sicher

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R. Meierjürgen<br />

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass <strong>mit</strong> dem Thema „<strong>Sicherheit</strong> und Gesundheit“<br />

für die gesetzlichen Krankenkassen unterschiedliche Fragestellungen und Aufgaben verbunden<br />

sind.<br />

1 Zentrale Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen<br />

1.1 Gesundheitliche Information, Aufklärung und Beratung<br />

Da körperlich-sportliche Aktivierung nicht per se gesund sein muss, liegt eine Aufgabe<br />

der gesetzlichen Krankenkassen darin, ihre Ver<strong>sicher</strong>ten über etwaige Risiken des <strong>Sport</strong>s<br />

zu informieren und zu beraten. Das Spektrum der Maßnahmen reicht von der Herausgabe<br />

von Informationsbroschüren und <strong>–</strong>faltblättern, Aufklärungsaktionen und <strong>–</strong>kampagnen bis<br />

hin zur Unterstützung von Trainingsangeboten (z. B. <strong>Ein</strong>führung in das Inline-Skating).<br />

Die gesundheitliche Information, Aufklärung und Beratung durch Krankenkassen wird<br />

häufig in Kooperation <strong>mit</strong> Partnern durchgeführt, z. B. <strong>Sport</strong>verbänden oder Unfallkassen.<br />

Krankenkassen unterstützen darüber hinaus Initiativen, die die <strong>Sicherheit</strong> und Gesundheit<br />

<strong>im</strong> <strong>Sport</strong> fördern. So gibt es in der Bundesrepublik ca. 6000 <strong>Sport</strong>- und Fitnessstudios <strong>mit</strong><br />

unterschiedlicher Qualität. Um den „Spreu vom Weizen“ zu trennen, unterstützt etwa die<br />

BARMER, bereits seit Anfang der 90-iger Jahre des vergangenen Jahrhunderts Initiativen,<br />

die Qualität von <strong>Sport</strong>- und Fitnessstudios zu fördern. Im Mittelpunkt steht dabei die Entwicklung<br />

von Kriterien und Standards zum gesundheitsorientierten Training sowie zur<br />

personellen, apparativen und räumlichen Ausgestaltung von <strong>Ein</strong>richtungen.<br />

1.2 Förderung der Qualität der Leistungen zur körperlichen Aktivierung<br />

Gesundheitseffekte von präventiven, kurativen und rehabilitativen Maßnahmen zur körperlichen<br />

Aktivierung stellen sich nicht „automatisch“ ein; sie sind vielmehr abhängig von<br />

den Qualitäten der Aktivitäten bzw. von den Qualitäten der Interventionen. Von zentraler<br />

Bedeutung sind dabei z. B. die Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen sowie<br />

die richtige Dosierung der Belastung.<br />

Die gesetzliche Krankenver<strong>sicher</strong>ung hat die Aufgabe, die Gesundheit der Ver<strong>sicher</strong>ten zu<br />

erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern (§ 1 SGB V).<br />

Die Leistungen müssen dabei ausreichend, zweckmäßig sowie wirtschaftlich sein und dürfen<br />

das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§ 12 SGB V). Wie die Umsetzung der<br />

gesetzlichen Regelungen erfolgt, lässt sich exemplarisch an den Leistungen zur Pr<strong>im</strong>ärprävention<br />

nach § 20 SGB V aufzeigen.<br />

<strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>Sport</strong> "<strong>Ein</strong> <strong>Leben</strong> <strong>mit</strong> <strong>Sport</strong> <strong>–</strong> <strong>aber</strong> <strong>sicher</strong>"

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