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Sicherheit im Sport Ein Leben mit Sport – aber sicher

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Rechtliche Regelungen zur <strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> organisierten und freien Skiraum<br />

touristischen Transportanlagen kann in dieser Arbeit nicht erörtert werden. Bei einem<br />

Transport in ausgesprochene Tourengebiete (Ski plus) ist ausdrücklich darauf aufmerksam<br />

zu machen, dass freier Skiraum betreten/befahren wird. <strong>Ein</strong>e Warnung vor Lawinen ist<br />

nicht nötig. 35<br />

6.1 Alkohol<br />

Alkohol ist ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor zahlreicher Skigebiete. Mit <strong>Sport</strong> und Prävention<br />

und den da<strong>mit</strong> verbundenen rechtlichen Wertungen ist ein übermäßiger Alkoholgenuss<br />

be<strong>im</strong> Skifahren jedoch nur schwer in Verbindung zu bringen. Alkohol verursacht<br />

zahlreiche gesellschafts- und gesundheitspolitische Probleme, baut Hemmungen ab, vermindert<br />

die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit sowie die Körperbeherrschung. Zwar<br />

gelten die Berauschungsgrenzwerte der StVO nicht be<strong>im</strong> Skifahren, dennoch ist die Alkoholisierung<br />

eines Skifahrers rechtlich bedeutsam. Verursacht er einen Unfall, so ist ein<br />

Blutalkoholgehalt von über 0,8 Promille strafrechtlich wie auch zivilrechtlich relevant.<br />

§ 81 Z 1 und 2 StGB qualifizieren/verschärfen das Delikt der Körperverletzung. Durch<br />

Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Schneesportler verstoßen gegen die FIS-Regel 1. 36<br />

§ 14 Abs 6 Vorarlberger <strong>Sport</strong>G ermöglicht laut Pichler/Holzer 37 die zwangsweise Abnahme<br />

der <strong>Sport</strong>geräte und Fahrausweise <strong>im</strong> Fall von Trunkenheit. Solange der Skifahrer<br />

jedoch keinen Unfall herbeiführt, wird es schwer sein, ihm eine entsprechende Gefährdungshandlung<br />

infolge seiner Alkoholisierung nachzuweisen, was allerdings ein Beweisproblem<br />

und kein Rechtsproblem darstellt. Allerdings gibt es <strong>im</strong>mer häufiger Beförderungsverbote<br />

für betrunkene Fahrgäste.<br />

7 Der freie Skiraum<br />

Freier Skiraum ist jeder Skiraum, der nicht organisierter Skiraum ist. Er umfasst also auch<br />

das gesamte (echte) Skitourengelände. Varianten und wilde Abfahrten (<strong>mit</strong> der Sonderform<br />

wilder Pisten) gehören genauso zum freien Skiraum wie der Bereich, der mehr als<br />

etwa 5 m seitlich von den Skiroutentafeln abweicht. Diese Gebiete sind weder präpariert<br />

noch markiert. Hier ist oft der heißbegehrte Tiefschnee <strong>–</strong> der powder - zu finden. Im freien<br />

Gelände treten die alpinen Gefahren, wie die Lawinen- oder Absturzgefahr, <strong>im</strong> vergletscherten<br />

Gelände auch die Spaltensturzgefahr ungemindert auf. Die Risiken einer Befahrung<br />

hat der Wintersportler alleine zu tragen. <strong>Ein</strong> Befahren des freien Skiraums darf und<br />

kann der Schigebietsbetreiber in der Regel nicht verhindern. Der freie Skiraum ist vom<br />

35 Vgl Stiffler, Schweizerisches Schneesportrecht3 (2002) 127.<br />

36 Vgl Stiffler, Schweizerisches Schneesportrecht3 (2002) 20.<br />

37 Pichler/Holzer, Handbuch des österreichischen Skirechts (1987) 197.<br />

<strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>Sport</strong> "<strong>Ein</strong> <strong>Leben</strong> <strong>mit</strong> <strong>Sport</strong> <strong>–</strong> <strong>aber</strong> <strong>sicher</strong>"<br />

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