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Sicherheit im Sport Ein Leben mit Sport – aber sicher

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G. Weber, H. Ziegler, P. Schaff<br />

• Ausbildung der Beschäftigten zu den besonderen Aufgaben <strong>im</strong> Brandfall, bei weiteren<br />

Notfällen und bei der schnellstmöglichen Evakuierung der <strong>Sport</strong>stätte<br />

• Abst<strong>im</strong>mung, <strong>Ein</strong>weisung und Schulung der Verantwortlichen der Fremdnutzer<br />

(z.B. Vereine) über deren Aufgaben bei Unfällen und Notfällen.<br />

Zu den laufenden Aufgaben des <strong>Sicherheit</strong>smanagements gehört daneben unbedingt auch<br />

die Planung, Organisation und Durchführung der regelmäßigen Instandhaltungsarbeiten.<br />

Darin integriert sind insbesondere die notwendigen Wartungsarbeiten durch Fachfirmen<br />

oder eigenes Fachpersonal sowie Inspektionen und <strong>sicher</strong>heitstechnische Prüfungen durch<br />

zugelassene Überwachungsstellen und befähigte Personen.<br />

Prüfpflichten in <strong>Sport</strong>stätten basieren auf detaillierten Vorgaben des Baurechts (z.B. technische<br />

Prüfverordnungen der Länder), Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Betriebs<strong>sicher</strong>heitsverordnung),<br />

Vorschriften und Regeln der Unfallver<strong>sicher</strong>ungsträger (z.B. GUV-V<br />

und GUV-R der Unfallkassen), Richtlinien der Schadensver<strong>sicher</strong>er (VdS-Richtlinien)<br />

bzw. Technische Regeln und europäisch harmonisierte sowie nationale Normen.<br />

Liberalisierung und Deregulierung der Vorschriften führen seit einiger Zeit einerseits zu<br />

mehr Freiraum für den Betreiber bei der Festlegung der Prüffristen, allerdings auch zu<br />

deutlich mehr Verantwortung bei der individuellen Risikobeurteilung und rechts<strong>sicher</strong>en<br />

Festlegung von Art, Umfang und Durchführung der Prüfungen sowie der Prüfenden, verbunden<br />

<strong>mit</strong> einem erhöhten Dokumentationsaufwand.<br />

Schwerpunkte von <strong>sicher</strong>heitstechnischen Prüfungen in <strong>Sport</strong>stätten:<br />

• Prüfung der baulichen Anlagen der <strong>Sport</strong>stätten hinsichtlich<br />

o Ausreichender und dauerhafter Tragfähigkeit und Stand<strong>sicher</strong>heit der baulichen<br />

Anlagen selbst (z.B. der Trag- und Dachkonstruktionen),<br />

o Funktionsfähigkeit aller technischen Anlagen und <strong>Ein</strong>richtungen der Gebäudetechnik,<br />

die für die <strong>Sicherheit</strong> von Personen von wesentlicher Bedeutung sind,<br />

der Brandbekämpfung oder der Benutzung von Flucht- oder Rettungswegen <strong>im</strong><br />

Brandfall dienen.<br />

• Prüfung der technischen Arbeits- und Betriebs<strong>mit</strong>tel, z.B.<br />

o aller <strong>Sicherheit</strong>seinrichtungen zur Erkennung, Verhütung oder Beseitigung von<br />

Gefahren, insbesondere <strong>Sicherheit</strong>sbeleuchtungen, Feuerlöscheinrichtungen,<br />

Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen,<br />

o elektrische Anlagen und Betriebs<strong>mit</strong>tel,<br />

o kraftbetätigte Türen und Tore, Geräteraumtore,<br />

<strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>Sport</strong> "<strong>Ein</strong> <strong>Leben</strong> <strong>mit</strong> <strong>Sport</strong> <strong>–</strong> <strong>aber</strong> <strong>sicher</strong>"

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