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Sicherheit im Sport Ein Leben mit Sport – aber sicher

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H.-H. Lehnecke<br />

besondere die <strong>Sport</strong>ler von großem Interesse sein. So werden z.B. in den Normen Anforderungen<br />

an Produkte für den <strong>Sport</strong> und die Freizeitaktivität festgelegt, die <strong>mit</strong> solchen<br />

Fragen wie <strong>Sicherheit</strong>, Funktionalität und Tragekomfort eng verbunden sind. Fortschritt<br />

und Normung schließen sich nicht aus, wenn die Norm nicht lediglich als Vorschrift, sondern<br />

auch als Maßstab des Handels angesehen werden.<br />

Jeder Unternehmer in Deutschland ist <strong>mit</strong> seinem Unternehmen in einer für ihn zuständigen<br />

Berufsgenossenschaft Pflicht<strong>mit</strong>glied. Nach dem Sozialgesetzbuch VII gilt auch jeder<br />

<strong>Sport</strong>verein als Unternehmen. Der Vorstand eines <strong>Sport</strong>vereins ist für den <strong>sicher</strong>en Vereinsbetrieb<br />

verantwortlich. Diese Verantwortung gilt für Beschäftigte und beschäftigten<br />

ähnlich tätige Mitglieder sowie für "normale Mitglieder" und Dritte.<br />

Diese Personengruppe hat Anspruch darauf, dass der Vorstand die entsprechenden Pflichten<br />

einhält. Die bestehen u.a. darin, zu prüfen, ob der <strong>Ein</strong>satz von persönlichen Schutzausrüstungen<br />

be<strong>im</strong> <strong>Sport</strong>treiben und bei der Arbeit <strong>im</strong> Verein erforderlich ist. Es müssen entsprechende<br />

<strong>Ein</strong>satzrichtlinien festgelegt und den Trainern bzw. Übungsleitern sowie den<br />

Profis die für ihre Tätigkeit erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen auf Vereinskosten<br />

zur Verfügung gestellt werden.<br />

Viele Trainer und Übungsleiter wissen auch nicht, dass sie auf Grund der berufsgenossenschaftlichen<br />

Vorschriften<br />

- die <strong>Sport</strong>ler über die zur Ausübung ihrer <strong>Sport</strong>art erforderlichen persönlichen<br />

<strong>Sport</strong>ausrüstungen informieren müssen,<br />

- den <strong>Sport</strong>ler oder die <strong>Sport</strong>lerin nicht am Training oder an Wettkämpfen teilnehmen<br />

lassen dürfen, wenn diese nicht die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen<br />

tragen,<br />

- vor Trainings- und Wettkampfbeginn für die Überprüfung der jeweiligen persönlichen<br />

Schutzausrüstung sorgen müssen.<br />

7 Literaturverzeichnis<br />

Lehnecke, H.-H., Klindt, Th. (2005) Praxishandbuch <strong>–</strong> Persönliche Schutzausrüstungen<br />

<strong>im</strong> <strong>Sport</strong>- und Freizeitbereich. Beuth-Verlag e.V. Berlin.<br />

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, (2004), <strong>Sport</strong>vereine <strong>–</strong> präventive Gestaltung des<br />

Vereinsbetriebes. Hamburg.<br />

Gesetz über technische Arbeits<strong>mit</strong>tel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produkt<strong>sicher</strong>heitsgesetz),<br />

(2004).<br />

Richtlinie 89/686/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für<br />

persönliche Schutzausrüstungen, 1989<br />

<strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>Sport</strong> "<strong>Ein</strong> <strong>Leben</strong> <strong>mit</strong> <strong>Sport</strong> <strong>–</strong> <strong>aber</strong> <strong>sicher</strong>"

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