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Sicherheit im Sport Ein Leben mit Sport – aber sicher

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Schadensvermeidende "Standards" be<strong>im</strong> <strong>Sport</strong>klettern<br />

kletterausbildung. <strong>Ein</strong>er entsprechend guten und „dynamischen“ Sicherung, kommt dabei<br />

besondere Bedeutung zu. Fehler des Kletterpartners in diesem Bereich werden nicht bewusst<br />

in Kauf genommen. Das dynamische Sichern verlängert den Sturzweg, kann also<br />

insbesondere in Bodennähe nicht angebracht sein.<br />

3.3<br />

Arbeitsteilung <strong>–</strong> Toprope Richtung H<strong>im</strong>mel?<br />

<strong>Ein</strong>e Kirche klagt die geleisteten Gehaltsfortzahlungen für einen abgestürzten Pfarrer be<strong>im</strong><br />

Sichernden ein. Der Pfarrer wurde in einer Kletterhalle toprope per HMS ge<strong>sicher</strong>t. Wegen<br />

eines Sicherungsfehlers <strong>–</strong> insbesondere fehlerhafter Handkoordination <strong>–</strong> kam es zum<br />

Unfall <strong>mit</strong> mehrfachen Frakturen der Sprunggelenke. Für die Verletzungsfolgen haftet laut<br />

dem OLG Karlsruhe 11 der Sichernde, da eine strikte Aufgabenteilung und Verantwortung<br />

seinerseits vorliege. Top-rope (Hallen)klettern sei nicht <strong>mit</strong> alpinem Klettern vergleichbar.<br />

<strong>Ein</strong> Mitverschulden seitens des Pfarrers durch ein überraschendes „Ins-Seil-Setzen“ liege<br />

nicht vor, der Sichernde habe da<strong>mit</strong> stets zu rechnen. <strong>Ein</strong> konstruktives Zusammenwirken<br />

<strong>mit</strong> dem <strong>sicher</strong>nden Seilpartner ist wichtig. Jeder verlässt sich auf den anderen, da seine<br />

Gesundheit auf dem Spiel steht.<br />

3.4 Schmelzverbrennung<br />

In der Salvenklamm bei Tarrenz fädelte 1990 der Vorsteiger das Seil am Ende der Route<br />

durch eine alte 7 mm Reepschnur, die zwei Bohrhaken verband, und seilte sich daran aktiv<br />

ab. Sodann <strong>sicher</strong>te er seinen Kletterpartner toprope über diesen Umlenkpunkt. Die Reepschnur<br />

riss nach nur 3 Ablassmetern auf Grund der Schmelzverbrennung. Das Gericht befand,<br />

dass eine Schmelzverbrennung allgemein bekannt und die Gefahr auch ohne besondere<br />

Ausbildung erkennbar sei. Der Nachsteigende Kletterer durfte darauf vertrauen, dass<br />

sein Partner eine fachgemäße Umlenkung eingerichtet hat. 12 Schmelzverbrennungen treten<br />

bei allen Reepschnur-, Seil- und Band(schlingen)materialien auf.<br />

3.5 Partnercheck und Selbstkontrolle<br />

Es ist in Kürze zu erwarten, dass der Partnercheck auch per Gericht festgestellte Verkehrsnorm<br />

werden wird. Länger bekannt ist ein Partnercheck als sogenannter „Buddycheck“<br />

be<strong>im</strong> Flaschentauchen. Im Klettern kennt man ihn seit ca. 8 Jahren. Nach Britschgi<br />

13 ist der Partnercheck be<strong>im</strong> Klettern bereits weitverbreitet und sollte stets auch manuell<br />

11<br />

OLG Karlsruhe 13,10.2004, 7 U 207/02.<br />

12<br />

BG Imst, U 126/90.<br />

13<br />

Britschgi, Elementare Sicherungsfehler und 3-Bein-Logik (2), berg&steigen 3/04, 40.<br />

<strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>Sport</strong> "<strong>Ein</strong> <strong>Leben</strong> <strong>mit</strong> <strong>Sport</strong> <strong>–</strong> <strong>aber</strong> <strong>sicher</strong>"<br />

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