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Sicherheit im Sport Ein Leben mit Sport – aber sicher

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3 Europäische Richtlinie zu PSA<br />

H.-H. Lehnecke<br />

Bei einer Europäischen Richtlinie handelt es sich um einen Rechtsakt der Europäischen<br />

Gemeinschaft, der an die Mitgliedsstaaten gerichtet ist und sie zur Verwirklichung eines<br />

best<strong>im</strong>mten Ziels verpflichtet. Als spezieles Instrument <strong>im</strong> Bereich der technischen Harmonisierung<br />

wurden in den letzten Jahren Richtlinien nach der Neuen Konzeption (New<br />

Approach) erlassen.<br />

Für PSA gilt die Richtlinie 89/686/EWG aus dem Jahre 1989. Sie enthält <strong>im</strong> Anhang II<br />

grundlegende Gesundheits- und <strong>Sicherheit</strong>sanforderungen.<br />

Durch die Richtlinien nach der Neuen Konzeption werden nur die wesentlichen Anforderungen<br />

festgelegt, die durch die Produkte erfüllt werden müssen, die in der EU in den Verkehr<br />

gebracht werden. Die technischen Spezifikationen für Produkte, die den in der Richtlinie<br />

enthaltenen wesentlichen Anforderungen entsprechen, werden in harmonisierten<br />

Normen festgelegt.<br />

Diese Richtlinien, und da<strong>mit</strong> auch die PSA-Richtlinie, sehen grundsätzlich eine CE-<br />

Kennzeichnung vor. Bei dieser Kennzeichnung handelt es sich nicht <strong>–</strong> wie vielfach fälschlicherweise<br />

angenommen wird - um eine Aussage zur Qualität eines Produktes oder um<br />

eine vertragsähnliche Garantie, sondern um eine Kennzeichnung für Behörden, <strong>mit</strong> dem<br />

ihnen gegenüber die Übereinst<strong>im</strong>mung eines Produktes <strong>mit</strong> einer EG-Richtlinie dokumentiert<br />

werden soll, um den freien Warenverkehr innerhalb des Binnenmarktes zu ermöglichen.<br />

Die PSA-Richtlinie enthält keine Liste der Produkte, bei denen es sich um PSA handelt.<br />

Als Orientierungshilfe dient hier ein so genannter Leitfaden für die Kategorisierung von<br />

PSA. Die <strong>Ein</strong>teilung erfolgt in drei Kategorien. So gehören z.B. alle <strong>Sport</strong>schutzhelme zur<br />

Kategorie 2. <strong>Ein</strong>e Anforderung dieser Kategorie besteht darin, dass die entsprechenden<br />

PSA einer Baumusterprüfung unterzogen werden müssen, bevor sie in den Verkehr gebracht<br />

werden.<br />

4 Geräte- und Produkt<strong>sicher</strong>heitsgesetz (GPSG) und PSA<br />

Bereits <strong>im</strong> ehemaligen Geräte<strong>sicher</strong>heitsgesetz wurde die PSA-Richtlinie als 8. Verordnung<br />

in deutsches Recht umgesetzt. Das hat sich auch nicht durch das Geräte- und<br />

Produkt<strong>sicher</strong>heitsgesetz aus dem Jahre 2004 geändert.<br />

Mit dem GPSG werden auch die Verantwortlichkeiten für das Inverkehrbringen von PSA<br />

festgelegt. Hierbei handelt es sich um das erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung<br />

einer PSA auf dem Markt innerhalb der EU für den Vertrieb oder die Benut-<br />

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