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SICHER UND MORGEN?

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INLANDSEINSÄTZE DES<br />

B<strong>UND</strong>ESHEERES 2016<br />

Franz Reißner<br />

Die originäre verfassungsgesetzliche Aufgabe des<br />

Bundesheeres ist die militärische Landesverteidigung.<br />

Darüber hinaus kann es zum Schutz der verfassungsmäßigen<br />

Einrichtungen, deren Handlungsfähigkeit<br />

und der demokratischen Freiheiten der<br />

Einwohner sowie zur Aufrechterhaltung der Ordnung<br />

und Sicherheit im Inneren herangezogen werden.<br />

Dies und die Hilfeleistung bei Elementarereignissen<br />

und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges<br />

kommen nur in Form von Assistenzeinsätzen auf Anforderung<br />

von Behörden und Organen des Bundes,<br />

der Länder und Gemeinden zur Wirkung, sofern diese<br />

ihre Aufgaben nur unter Mitwirkung des Bundesheeres<br />

erfüllen können.<br />

Militärische Landesverteidigung<br />

Einsätze zur militärischen Landesverteidigung im Sinne<br />

sche<br />

Kräfte eines anderen Staates in Österreich wirksam<br />

werden, sind 2016 wenig wahrscheinlich.<br />

Die Festlegung des Rechtsstatus für Einsätze gegen andere<br />

von außen kommende Bedrohungen, denen nur<br />

mit militärischen Mitteln begegnet werden kann, obliegt<br />

der politischen Ebene.<br />

Die militärische Luftraumüberwachung nach dem Militärbefugnisgesetz<br />

wird permanent wahrgenommen.<br />

2015 wurden bis Redaktionsschluss 34 Priorität-A-Einsätze<br />

(Einsätze der höchsten Dringlichkeitsstufe)<br />

durchgeführt.<br />

Sicherheitspolitische Jahresvorschau 2016 403

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