14.12.2012 Aufrufe

Integriertes Klimaschutzkonzept des ... - Landkreis Coburg

Integriertes Klimaschutzkonzept des ... - Landkreis Coburg

Integriertes Klimaschutzkonzept des ... - Landkreis Coburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4 Effizienzsteigerung<br />

Die Potenziale zur Effizienzsteigerung werden für die Betrachtungsfelder Wohnungsbau, kommunale<br />

Liegenschaften, Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie sowie für den Einsatz erneuerbarer<br />

Energien und Kraft-Wärme-Kopplung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Coburg</strong> dargestellt.<br />

4.1 Wohnungsbau<br />

Die Effizienzpotenziale im Wohnungsbau werden durch eine detaillierte Betrachtung <strong>des</strong><br />

Gebäudebestan<strong>des</strong> ermittelt. Dabei werden auf Basis der vorhandenen Wohnfläche, gegliedert nach<br />

ihrer Altersstruktur, der vorherrschenden Sanierungsrate, dem jeweiligen Bedarf an Warmwasser und<br />

der Verteilung der eingesetzten Energieträger der jeweilige Energiebedarf und die CO2-Emissionen<br />

berechnet. Für die Zukunft werden in zwei Szenarien die Effizienzpotenziale dargestellt.<br />

4.1.1 Ausgangslage<br />

Vom Gesamtenergieverbrauch der Privathaushalte entfallen ca. 85 % auf die Raumheizung und<br />

Warmwasserbereitung. 29 Das größte Einsparpotenzial liegt somit in der energetischen<br />

Gebäu<strong>des</strong>anierung und Optimierung der Anlagentechnik.<br />

Während frühere Dämmvorschriften allein die Verhinderung von Schäden durch Kondensat in den<br />

Bauteilen im Blickfeld hatten, sollte durch die Einführung der Wärmeschutzverordnung (WSVO) 1977<br />

zum ersten Mal der Endenergiebedarf der Gebäude gesenkt werden. Die erste und zweite WSVO<br />

definieren erstmals Wärmeschutzstandards für einzelne Bauteile. Seit der 3. WSVO von 1995 wird für<br />

Neubauten der Jahres-Heizwärmebedarf auf ca. 95 kWh/a je m² Wohnfläche begrenzt. In der<br />

Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2002 werden die Regelwerke für die Qualität der Gebäudehülle<br />

und der Effizienz der Anlagentechnik zusammengefasst. Die EnEV definiert einen einzuhaltenden<br />

Jahres-Primärenergiebedarf. Eine Novellierung der EnEV im Jahr 2009 führte zu einer weiteren<br />

Reduzierung <strong>des</strong> zulässigen Energiebedarfs im Gebäudebereich. Weitere Novellierungen der EnEV sind<br />

für 2013 und 2016 geplant, ab 2020 könnte der Passivhausstandard für Neubauten zur Regel<br />

werden. 30 Die Novellierungen der Wärmeschutzverordnung und der Energieeinsparverordnung<br />

bewirkten eine Reduzierung <strong>des</strong> Jahres-Heizwärmebedarfs bei Neubauten von durchschnittlich über<br />

160 kWh/(m²a) vor 1977 auf 60 kWh/(m²a) im Jahr 2009. Die Neubauten benötigen nur noch ca. 60<br />

% <strong>des</strong> Heizenergiebedarfs vergleichbarer Gebäude aus den 1950er, 1960er und 1970er Jahren.<br />

Darüber hinaus wurde Anfang 2009 das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für<br />

Neubauten eingeführt, das den Einsatz Erneuerbarer Energien vorschreibt. Entsprechend dem<br />

29 OBB (2011) Oberste Baubehörde im Bay. Staatsministerium <strong>des</strong> Inneren: Broschüre Modernisieren und Sparen, Oberste<br />

Baubehörde im Bay. Staatsministerium <strong>des</strong> Inneren, 3. Auflage, München, Juni 2011<br />

30 (EPBD) EU- Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD- Energy Performance of Building Directive): alle<br />

Neubauten ab 2021 „nearly zero energy buildings“. Ab 2019 soll dies schon für Gebäude der öffentlichen Hand gelten.<br />

Seite 51 von 166

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!