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QM-Handbuch - Hochschule Hannover

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4.05 Berufung von Professoren<br />

Qualitätsmanagement–<strong>Handbuch</strong> der FHH<br />

Zweck:<br />

Der Prozess beschreibt das Berufungsverfahren einer freien Professorenstelle mit<br />

einem adäquaten Bewerber sowie die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses<br />

mit einem künftigen Professor.<br />

Geltungsbereich:<br />

Zentralverwaltung, Dezernat I und alle Fakultäten der Fachhochschule <strong>Hannover</strong><br />

Beschreibung:<br />

Die Fakultät strebt an eine neue oder nachzubesetzende Stelle auszuschreiben. Ab<br />

diesem Zeitpunkt ist die Fakultätsgleichstellungsbeauftragte (FGB) am Verfahren zu<br />

beteiligen.Der Fakultätsrat beschließt die Denomination der Stelle sowie einen Text<br />

für die Stellenausschreibung. Das Dezernat I beantragt beim Nds. Ministerium für<br />

Wissenschaft und Kultur (MWK) die Genehmigung der Stellenausschreibung. Nach<br />

entsprechender Genehmigung veranlasst es über die Werbeagentur deren Veröffentlichung<br />

in den von der Fakultät gewünschten Medien.<br />

Der Fakultätsrat wählt eine Berufungskommission, deren Aufgabe es ist, das Berufungsverfahren<br />

im Detail durchzuführen; insbesondere dem Fakultätsrat eine Entscheidungsvorlage<br />

für eine Berufungsliste vorzulegen, die Befürwortung der Berufungsliste<br />

durch den Fakultätsrat und den Senat der Fachhochschule <strong>Hannover</strong> vorzubereiten<br />

und den Berufungsordner zu erstellen.<br />

Die Bewerbungsunterlagen werden im Dekanat der Fakultäten gesammelt und an<br />

den Vorsitzenden der Berufungskommission weitergeleitet. Die Berufungskommission<br />

sichtet die Unterlagen, erstellt eine Synopse und lädt geeignete Bewerber zu einer<br />

hochschulöffentlichen Probelehrveranstaltung mit anschließendem Kolloquium<br />

ein. Von den Bewerberinnen / Bewerbern, die in der Probelehrveranstaltung und dem<br />

Kolloquium besonders geeignet zur Besetzung der Stelle erscheinen, werden Gutachten<br />

gemäß §26 IV i.V.m. §3 BerufO, die nicht vom Doktorvater stammen, eingeholt.<br />

Die Berufungskommission erarbeitet eine Entscheidungsvorlage für den Fakultätsrat.<br />

Stimmt der Fakultätsrat der vorgelegten Berufungsliste zu, so wird diese an<br />

die Hochschulleitung zur Vorlage beim Senat der Fachhochschule <strong>Hannover</strong> weitergeleitet.<br />

Erstellt und inhaltlich geprüft: Freigabe:<br />

Datum: Name: Datum: Name:<br />

30.03.2004 Petersen 15.04.2004 Wesols<br />

Änderungsdatum: Seite 1 von 2<br />

07.04.2005 Petersen 23.05.2005 Dreesmann<br />

04.04.2006 Dreesmann 24.04.2006 Höhn<br />

03.08.2007 Wulff 03.08.2007 Dreesmann<br />

15.10.2008 Weinrich 15.10.2008 Bietendüwel<br />

05.10.2009 Rüdiger 06.10.2009 Bietendüwel

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