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QM-Handbuch - Hochschule Hannover

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5.02.02 Freistellung für Forschung<br />

Zweck:<br />

Zentrum für Weiterbildung<br />

und Technologietransfer (ZWT)<br />

Die Fachhochschule <strong>Hannover</strong> (FHH) fördert nachhaltig die Durchführung von<br />

Vorhaben zur Forschung und Entwicklung an der <strong>Hochschule</strong>; dabei werden auch<br />

gestalterische Vorhaben unter dem Begriff Forschung und Entwicklung (FuE)<br />

subsumiert. Die Ermäßigung oder Befreiung von der Lehrverpflichtung von<br />

Professoren/innen und die Gewährung von Finanzmitteln zur Unterstützung von FuE-<br />

Vorhaben bearbeitet die Forschungskommission. Als Förderung werden<br />

Forschungssemester und Lehrdeputats-ermäßigungen und die Übernahme der<br />

Kosten für Lehrbeauftragte sowie die Genehmigung von Sachmitteln gewährt. Die<br />

Beihilfen werden vom Präsidenten auf Empfehlung der Forschungskommission<br />

ausgesprochen. Die dazu notwendigen administrativen Abläufe werden von ZWT<br />

durchgeführt. Die Forschungskommission setzt sich aus Mitgliedern, die vom Senat<br />

gewählt werden, aus 5 Professoren/innen, 1 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in, 1<br />

Mitarbeiter/in aus dem Technischen Bereich und 1 Studenten/in zusammen und wird<br />

vom dafür zuständigen Vizepräsidenten geleitet.<br />

Geltungsbereich:<br />

Dieser Prozess gilt für alle Bereiche der ZWT einschließlich der Hilfskräfte, den<br />

Kommissionsmitgliedern deren Vertreter mit Vorsitzendem. Ein geplantes<br />

Forschungsprojekt wird in Antragsform der Forschungskommission vorgelegt. In<br />

ihren Sitzungen berät die Kommission über jedes Forschungsvorhaben.<br />

Beschreibung:<br />

Die Forschungskommission hat das Ziel, positive Rahmenbedingungen für FuE-<br />

Vorhaben an der FHH zu schaffen. Die Sitzungen finden regelmäßig, mindestens<br />

aber 1 Mal pro Semester und falls erforderlich, bei dringenden Anlässen, statt. Die<br />

Arbeit der Kommission erfolgt nach den Leitlinien zur Förderung von Vorhaben zur<br />

Forschung und Entwicklung. Die zuständige Mitarbeiterin von ZWT gibt nach<br />

Absprache mit der Hochschulleitung die Termine zur Einreichung von Anträgen<br />

bekannt, fordert hierzu auf, erstellt und verschickt die Einladungen nach Absprache<br />

mit dem VP für die Sitzung und fertigt das Sitzungsprotokoll. Außerdem ist sie das<br />

ausführende Organ der Kommission. Sie bereitet für den Präsidenten die<br />

persönlichen Anschreiben an die beantragenden Personen vor.<br />

Erstellt und inhaltlich geprüft: Freigabe: Seite 1 von 1<br />

Datum: Name: Datum: Name:<br />

31.07.2007 Fangmann 28.09.2008 Bietendüwel<br />

Änderungsdatum:<br />

11.09.2008 Fangmann 30.09.2008 Bietendüwel<br />

11.10.2010 Askinn 29.10.2010 Bietendüwel

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