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QM-Handbuch - Hochschule Hannover

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Fakultät II<br />

Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik<br />

5.01.01 Entwicklung von Studiengängen<br />

Zweck:<br />

Erstellt und inhaltlich geprüft: Freigabe:<br />

Datum: Name: Datum: Name:<br />

2.10.2010 Greife 2.10.2010 Haussmann<br />

5.01.01 Entwicklung von Studiengängen.doc<br />

Qualitätsmanagementhandbuch<br />

der FHH<br />

Die Entwicklung neuer Studiengänge hat zum Ziel, das Lehrangebot der Fakultät II<br />

Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik an geänderte Anforderungen der<br />

Arbeitswelt und der Wissenschaft anzupassen. Dieser Prozess wird in<br />

unregelmäßigen Abständen gestartet. Der Anstoß kann von Unternehmen, durch<br />

Veränderungen der Arbeitswelt oder durch Entwicklung und Einführung neuer<br />

Technologien ausgelöst werden. Der Prozess wird durch einen Studiengangsbeauftragten<br />

betreut, der neben den fachlichen Inhalten auch für einen ordnungsgemäßen<br />

Informationsfluss in der Fakultät und der FHH sowie für ein ordnungsgemäßes<br />

Akkreditierungsverfahren sorgen muss. In der Regel wird der<br />

Studiengangsbeauftragte durch eine Arbeitsgruppe interessierter Professoren<br />

unterstützt.<br />

Beschreibung:<br />

Die Aktivitäten werden von einem Studiengangsbeauftragten in Abstimmung mit dem<br />

Studiendekan und fachkompetenten Professoren durchgeführt. Der Beauftragte<br />

muss ein fundiertes Interesse an dem Projekt dargelegt haben und über die<br />

notwendigen Erfahrungen verfügen. Nach der Analyse des Arbeitsmarktes und der<br />

Festlegung der Ziele wird eine modellhafte Vorstellung des neuen Studiengangs<br />

entwickelt.<br />

Zu den weiteren Schritten gehört die abgestimmte Planung der Studieninhalte und<br />

des Studienplans. Das vorhandene Lehrangebot wird in die Planungen einbezogen.<br />

Hierbei wird der Aufwand, der zur Umsetzung des neuen Studiengangs in Form von<br />

Personal-kapazitäten, Finanzmitteln, Räumen usw. notwendig ist, mit Hilfe der<br />

Lehrverflechtungsmatrix abgeschätzt. Studieninhalt, Studienplan und<br />

Kapazitätsabschätzung werden den zuständigen Gremien in der Fakultät zur<br />

Abstimmung vorgelegt und im Fakultätsrat beschlossen. Stimmt das Präsidium dem<br />

geplanten Studiengang grundsätzlich zu, so wird er in die Zielvereinbarungen mit<br />

dem Ministerium aufgenommen.<br />

Zur Vorbereitung des Akkreditierungsverfahrens muss ein Akkreditierungsantrag mit<br />

Anlagen erarbeitet, von den zuständigen Gremien der Fakultät genehmigt und dem<br />

Senat zur Stellungnahme vorgelegt werden. Wird der Studiengang unter Auflagen<br />

akkreditiert, so sind diese durch den Fakultätsrat umzusetzen. Nach abschließender<br />

Genehmigung des akkreditierten Studiengangs durch das Präsidium kann dieser<br />

durch die Fakultät eingeführt werden.<br />

:<br />

Mitgeltende Dokumente:<br />

keine<br />

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