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QM-Handbuch - Hochschule Hannover

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teln jährlich bildet. Aus diesem<br />

Pool werden Maßnahmen und<br />

Entwicklungen der Fakultäten,<br />

aber auch der <strong>Hochschule</strong> insgesamt<br />

mitfinanziert. Beispielsweise<br />

gehört hierzu die Unterstützung<br />

zur Einrichtung von<br />

Kompetenzzentren, die Implementierung<br />

eines Zentralen<br />

Qualitätmanagement-Systems<br />

und der hiermit verbundene<br />

Zertifizierung nach ISO 9001 ff.<br />

Weitere strategische Ziele –<br />

wie die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags<br />

(§ 3 Abs. 3 NHG)<br />

und die Erhöhung des Drittmittelaufkommens<br />

der <strong>Hochschule</strong><br />

– werden ebenso durch die<br />

jeweiligen Pools unterstützt.<br />

2.3.4<br />

Kosten- und Leistungsrechnung<br />

Bereits die zwingend vorgeschriebene<br />

Kostenrechnung<br />

bringt Informationen über die<br />

Kostenstruktur der <strong>Hochschule</strong>,<br />

die für den <strong>Hochschule</strong>ntwicklungsplan<br />

Konsequenzen<br />

haben muss. Ihre Ergebnisse<br />

fließen daher in die Planungsentscheidungen<br />

des Präsidiums<br />

grundsätzlich ein. Eine effektive<br />

Entscheidungshilfe bei der Aufstellung<br />

des <strong>Hochschule</strong>ntwicklungsplans<br />

wird die Kosten-<br />

<strong>Hochschule</strong>ntwicklungsplan der FHH s. 10<br />

und Leistungsrechnung aber<br />

erst dann sein können, wenn<br />

auch Leistungsvergleiche möglich<br />

sind.<br />

Durch die Einführung eines<br />

landesweiten Hochschulkennzahlensystems<br />

ab 2009 auf der<br />

Basis einer einheitlichen<br />

Kosten- und Leistungsrechnung<br />

ist eine entsprechende Basis<br />

gegeben.<br />

2.3.5<br />

Studienbeiträge und<br />

Studiengebühren<br />

Das Land Niedersachen und die<br />

<strong>Hochschule</strong>n haben im<br />

Zukunftsvertrag geregelt, dass<br />

ab dem Wintersemester<br />

2007/08 die Finanzausstattung<br />

der <strong>Hochschule</strong>n durch Studienbeiträge<br />

verbessert werden<br />

können. Hierbei dürfen die Einnahmen<br />

aus Studienbeiträgen<br />

als zusätzliche Einnahmen<br />

zweckgebunden für die Ver -<br />

besserung der Lehre und der<br />

Studienbedingungen zur Ver -<br />

fügung stehen. Die Studienbeiträge<br />

sind auf einen Betrag von<br />

500,- Euro pro Semester fest -<br />

gesetzt worden.<br />

Das Erheben von Studiengebühren<br />

für Langzeitstudierende<br />

und für das Zweitstudium wird<br />

das studentische Nachfrageund<br />

Studierverhalten deutlich<br />

ändern. Wer nur ein begrenztes<br />

Studienkonto zur Verfügung<br />

hat, wird sich auf das Wesentliche<br />

konzentrieren; wer zahlen<br />

muss, wird in anderer und<br />

neuer Weise Leistung fordern.<br />

Diesen qualitativen Aspekten<br />

wird der <strong>Hochschule</strong>ntwicklungsplan<br />

Rechnung tragen<br />

müssen.<br />

2.4<br />

Politische Vorgaben<br />

2.4.1<br />

Bologna-Prozess<br />

Die aktuellen Studienangebote<br />

der FHH wurden zum Wintersemester<br />

2005/06 auf die<br />

internationalen Bachelor- und<br />

Master-Abschlüsse umgestellt.<br />

Seit dem Wintersemester<br />

2007/08 bietet die FHH Bachelor-<br />

und Master-Studiengänge<br />

in fünf Fakultäten an.<br />

Im Rahmen dieses so genannten<br />

Bologna-Prozesses verändert<br />

sich das Verhältnis von<br />

Universitäten und Fachhochschulen,<br />

da beide Hochschularten<br />

in Zukunft die gleichen<br />

Abschlüsse anbieten. Dadurch<br />

ist eine von der Politik gewollte<br />

Wettbewerbssituation unausweichlich,<br />

in der die FHH ihre

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