QM-Handbuch - Hochschule Hannover
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teln jährlich bildet. Aus diesem<br />
Pool werden Maßnahmen und<br />
Entwicklungen der Fakultäten,<br />
aber auch der <strong>Hochschule</strong> insgesamt<br />
mitfinanziert. Beispielsweise<br />
gehört hierzu die Unterstützung<br />
zur Einrichtung von<br />
Kompetenzzentren, die Implementierung<br />
eines Zentralen<br />
Qualitätmanagement-Systems<br />
und der hiermit verbundene<br />
Zertifizierung nach ISO 9001 ff.<br />
Weitere strategische Ziele –<br />
wie die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags<br />
(§ 3 Abs. 3 NHG)<br />
und die Erhöhung des Drittmittelaufkommens<br />
der <strong>Hochschule</strong><br />
– werden ebenso durch die<br />
jeweiligen Pools unterstützt.<br />
2.3.4<br />
Kosten- und Leistungsrechnung<br />
Bereits die zwingend vorgeschriebene<br />
Kostenrechnung<br />
bringt Informationen über die<br />
Kostenstruktur der <strong>Hochschule</strong>,<br />
die für den <strong>Hochschule</strong>ntwicklungsplan<br />
Konsequenzen<br />
haben muss. Ihre Ergebnisse<br />
fließen daher in die Planungsentscheidungen<br />
des Präsidiums<br />
grundsätzlich ein. Eine effektive<br />
Entscheidungshilfe bei der Aufstellung<br />
des <strong>Hochschule</strong>ntwicklungsplans<br />
wird die Kosten-<br />
<strong>Hochschule</strong>ntwicklungsplan der FHH s. 10<br />
und Leistungsrechnung aber<br />
erst dann sein können, wenn<br />
auch Leistungsvergleiche möglich<br />
sind.<br />
Durch die Einführung eines<br />
landesweiten Hochschulkennzahlensystems<br />
ab 2009 auf der<br />
Basis einer einheitlichen<br />
Kosten- und Leistungsrechnung<br />
ist eine entsprechende Basis<br />
gegeben.<br />
2.3.5<br />
Studienbeiträge und<br />
Studiengebühren<br />
Das Land Niedersachen und die<br />
<strong>Hochschule</strong>n haben im<br />
Zukunftsvertrag geregelt, dass<br />
ab dem Wintersemester<br />
2007/08 die Finanzausstattung<br />
der <strong>Hochschule</strong>n durch Studienbeiträge<br />
verbessert werden<br />
können. Hierbei dürfen die Einnahmen<br />
aus Studienbeiträgen<br />
als zusätzliche Einnahmen<br />
zweckgebunden für die Ver -<br />
besserung der Lehre und der<br />
Studienbedingungen zur Ver -<br />
fügung stehen. Die Studienbeiträge<br />
sind auf einen Betrag von<br />
500,- Euro pro Semester fest -<br />
gesetzt worden.<br />
Das Erheben von Studiengebühren<br />
für Langzeitstudierende<br />
und für das Zweitstudium wird<br />
das studentische Nachfrageund<br />
Studierverhalten deutlich<br />
ändern. Wer nur ein begrenztes<br />
Studienkonto zur Verfügung<br />
hat, wird sich auf das Wesentliche<br />
konzentrieren; wer zahlen<br />
muss, wird in anderer und<br />
neuer Weise Leistung fordern.<br />
Diesen qualitativen Aspekten<br />
wird der <strong>Hochschule</strong>ntwicklungsplan<br />
Rechnung tragen<br />
müssen.<br />
2.4<br />
Politische Vorgaben<br />
2.4.1<br />
Bologna-Prozess<br />
Die aktuellen Studienangebote<br />
der FHH wurden zum Wintersemester<br />
2005/06 auf die<br />
internationalen Bachelor- und<br />
Master-Abschlüsse umgestellt.<br />
Seit dem Wintersemester<br />
2007/08 bietet die FHH Bachelor-<br />
und Master-Studiengänge<br />
in fünf Fakultäten an.<br />
Im Rahmen dieses so genannten<br />
Bologna-Prozesses verändert<br />
sich das Verhältnis von<br />
Universitäten und Fachhochschulen,<br />
da beide Hochschularten<br />
in Zukunft die gleichen<br />
Abschlüsse anbieten. Dadurch<br />
ist eine von der Politik gewollte<br />
Wettbewerbssituation unausweichlich,<br />
in der die FHH ihre