QM-Handbuch - Hochschule Hannover
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verstanden werden, Prioritäten<br />
zu setzen und Qualitätskontrolle<br />
zu üben. Sie wird allerdings<br />
nur dann wirksam werden,<br />
wenn alle Mitglieder der<br />
<strong>Hochschule</strong> sich verpflichtet<br />
fühlen und im Sinne eines<br />
Zugehörigkeits- und Zusammengehörigkeitsgefühls<br />
zum<br />
Wohlergehen der Institution<br />
beitragen.<br />
2.2.1<br />
Akkreditierung<br />
Die dem Ministerium obliegende<br />
Genehmigung von Studiengängen<br />
wurde von der Entscheidung<br />
einer Akkreditierungsagentur<br />
abhängig gemacht. Für<br />
den <strong>Hochschule</strong>ntwicklungsplan<br />
bedeutet dies, dass Studiengangsplanungen<br />
sich auch an<br />
den Vorgaben und Kriterienkatalogen<br />
von Akkreditierungsinstanzen<br />
orientieren müssen.<br />
Die FHH hat frühzeitig den<br />
Bologna-Prozess eingeleitet, so<br />
dass bereits zum Wintersemes -<br />
ter 2005/06 fast alle Studiengänge<br />
akkreditiert wurden und<br />
in der neuen Struktur Bachelor<br />
und Master starten konnten. Die<br />
Erfahrungen der vergangenen<br />
Jahre zeigt, dass die Bachelor-<br />
Studiengänge gut ausgelastet<br />
<strong>Hochschule</strong>ntwicklungsplan der FHH s. 8<br />
sind. Mit Ablauf des Zeitraums<br />
für die Akkreditierung – in der<br />
Regel die Regelstudienzeit plus<br />
zwei Jahre – steht die <strong>Hochschule</strong><br />
nun vor der Reakkreditierung<br />
der Studiengänge. Die<br />
Erfahrungen der ersten Jahre<br />
und die Analyse der marktgerechten<br />
Ausbildung werden als<br />
Korrektiv in die Überarbeitung<br />
der Studienstrukturen einfließen.<br />
Darüber hinaus plant die<br />
<strong>Hochschule</strong>, in Zukunft die<br />
Systemakkreditierung einzuführen.<br />
Eine besondere Bedeutung<br />
kommt hierbei der Implementierung<br />
eines zentralen Qualitätsmanagementsystems<br />
und einer<br />
Gesamtzertifizierung der <strong>Hochschule</strong><br />
nach ISO 9001 ff zu.<br />
2.2.2<br />
Delegation von Personal -<br />
befugnissen<br />
Im Rahmen der Deregulierung<br />
plant das Land eine Verlagerung<br />
von Personalbefugnissen<br />
auf die <strong>Hochschule</strong>n. Relevant<br />
ist hier vor allem die Übertragung<br />
der Letztentscheidung bei<br />
der Berufung von Professorinnen<br />
und Professoren auf die<br />
<strong>Hochschule</strong>n. Falls dieser Schritt<br />
wie vorgesehen im Geltungszeitraum<br />
dieses <strong>Hochschule</strong>ntwicklungsplans<br />
erfolgt, wird<br />
dies die Umsetzung vieler Maßnahmen<br />
erheblich erleichtern<br />
und dadurch dieses Planungsinstrument<br />
stärken. Eine Übertragung<br />
des Berufungsrechts auf<br />
die <strong>Hochschule</strong> wird angestrebt.<br />
2.3<br />
Hochschulfinanzierung<br />
Neue hochschul- und haushaltsrechtliche<br />
Bestimmungen<br />
haben zu einer schrittweisen<br />
Öffnung der Hochschulhaushalte,<br />
zu stärkerer Leistungsorientierung<br />
der Zuweisungen<br />
und zur Schaffung neuer finanzieller<br />
Steuerungsinstrumente<br />
für die <strong>Hochschule</strong>ntwicklungsplanung<br />
geführt.<br />
2.3.1<br />
Globalhaushalt und leis -<br />
tungsorientierte formelgebundene<br />
Mittelzuweisung<br />
Das Land Niedersachsen hat in<br />
Abkehr von der Kameralistik die<br />
Einführung der Globalhaushalte<br />
initiiert, um die Autonomie der<br />
<strong>Hochschule</strong>n und deren Eigenverantwortung<br />
zu stärken und<br />
damit einen wichtigen Schritt<br />
von der Input- zur Output-<br />
Steuerung getan.