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QM-Handbuch - Hochschule Hannover

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verstanden werden, Prioritäten<br />

zu setzen und Qualitätskontrolle<br />

zu üben. Sie wird allerdings<br />

nur dann wirksam werden,<br />

wenn alle Mitglieder der<br />

<strong>Hochschule</strong> sich verpflichtet<br />

fühlen und im Sinne eines<br />

Zugehörigkeits- und Zusammengehörigkeitsgefühls<br />

zum<br />

Wohlergehen der Institution<br />

beitragen.<br />

2.2.1<br />

Akkreditierung<br />

Die dem Ministerium obliegende<br />

Genehmigung von Studiengängen<br />

wurde von der Entscheidung<br />

einer Akkreditierungsagentur<br />

abhängig gemacht. Für<br />

den <strong>Hochschule</strong>ntwicklungsplan<br />

bedeutet dies, dass Studiengangsplanungen<br />

sich auch an<br />

den Vorgaben und Kriterienkatalogen<br />

von Akkreditierungsinstanzen<br />

orientieren müssen.<br />

Die FHH hat frühzeitig den<br />

Bologna-Prozess eingeleitet, so<br />

dass bereits zum Wintersemes -<br />

ter 2005/06 fast alle Studiengänge<br />

akkreditiert wurden und<br />

in der neuen Struktur Bachelor<br />

und Master starten konnten. Die<br />

Erfahrungen der vergangenen<br />

Jahre zeigt, dass die Bachelor-<br />

Studiengänge gut ausgelastet<br />

<strong>Hochschule</strong>ntwicklungsplan der FHH s. 8<br />

sind. Mit Ablauf des Zeitraums<br />

für die Akkreditierung – in der<br />

Regel die Regelstudienzeit plus<br />

zwei Jahre – steht die <strong>Hochschule</strong><br />

nun vor der Reakkreditierung<br />

der Studiengänge. Die<br />

Erfahrungen der ersten Jahre<br />

und die Analyse der marktgerechten<br />

Ausbildung werden als<br />

Korrektiv in die Überarbeitung<br />

der Studienstrukturen einfließen.<br />

Darüber hinaus plant die<br />

<strong>Hochschule</strong>, in Zukunft die<br />

Systemakkreditierung einzuführen.<br />

Eine besondere Bedeutung<br />

kommt hierbei der Implementierung<br />

eines zentralen Qualitätsmanagementsystems<br />

und einer<br />

Gesamtzertifizierung der <strong>Hochschule</strong><br />

nach ISO 9001 ff zu.<br />

2.2.2<br />

Delegation von Personal -<br />

befugnissen<br />

Im Rahmen der Deregulierung<br />

plant das Land eine Verlagerung<br />

von Personalbefugnissen<br />

auf die <strong>Hochschule</strong>n. Relevant<br />

ist hier vor allem die Übertragung<br />

der Letztentscheidung bei<br />

der Berufung von Professorinnen<br />

und Professoren auf die<br />

<strong>Hochschule</strong>n. Falls dieser Schritt<br />

wie vorgesehen im Geltungszeitraum<br />

dieses <strong>Hochschule</strong>ntwicklungsplans<br />

erfolgt, wird<br />

dies die Umsetzung vieler Maßnahmen<br />

erheblich erleichtern<br />

und dadurch dieses Planungsinstrument<br />

stärken. Eine Übertragung<br />

des Berufungsrechts auf<br />

die <strong>Hochschule</strong> wird angestrebt.<br />

2.3<br />

Hochschulfinanzierung<br />

Neue hochschul- und haushaltsrechtliche<br />

Bestimmungen<br />

haben zu einer schrittweisen<br />

Öffnung der Hochschulhaushalte,<br />

zu stärkerer Leistungsorientierung<br />

der Zuweisungen<br />

und zur Schaffung neuer finanzieller<br />

Steuerungsinstrumente<br />

für die <strong>Hochschule</strong>ntwicklungsplanung<br />

geführt.<br />

2.3.1<br />

Globalhaushalt und leis -<br />

tungsorientierte formelgebundene<br />

Mittelzuweisung<br />

Das Land Niedersachsen hat in<br />

Abkehr von der Kameralistik die<br />

Einführung der Globalhaushalte<br />

initiiert, um die Autonomie der<br />

<strong>Hochschule</strong>n und deren Eigenverantwortung<br />

zu stärken und<br />

damit einen wichtigen Schritt<br />

von der Input- zur Output-<br />

Steuerung getan.

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