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QM-Handbuch - Hochschule Hannover

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2. Hochschulplanung –<br />

Externe Rahmenbedingungen und Vorgaben<br />

Die äußeren Rahmenbedingungen für die Aufstellung<br />

des <strong>Hochschule</strong>ntwicklungsplans ergeben<br />

sich aus dem Zusammenspiel staatlicher Vorgaben<br />

im Sinne gesetzlicher Regelungen und<br />

landespolitischer Zielsetzungen, übergreifender<br />

2.1<br />

Staatliche Vorgaben<br />

Das Niedersächsische Hochschulgesetz<br />

(NHG) in seiner<br />

Novellierung von Februar 2007<br />

bildet die gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />

für die Organisation<br />

und die Hochschulplanung<br />

der FHH.<br />

2.1.1<br />

Der <strong>Hochschule</strong>ntwicklungsplan<br />

§ 37 Abs. 1 des NHG weist<br />

dem Präsidium die planerische<br />

Verantwortung für die gesamte<br />

<strong>Hochschule</strong> zu und verpflichtet<br />

das Präsidium zur Erstellung<br />

eines <strong>Hochschule</strong>ntwicklungsplans,<br />

der vom Senat im Ein -<br />

vernehmen mit dem Präsidium<br />

zu beschließen ist. Dieser<br />

<strong>Hochschule</strong>ntwicklungsplan der FHH s. 6<br />

berücksichtigt die Entwicklungspläne<br />

der Fakultäten, die<br />

von den Dekaninnen und<br />

Dekanen erstellt werden und<br />

über welche die Fakultätsräte<br />

entscheiden. Die Strukturkonzepte<br />

der übrigen Organisationseinheiten<br />

sowie der<br />

Gleichstellungsplan sind Teil<br />

des <strong>Hochschule</strong>ntwicklungsplans.<br />

Das Präsidium sieht in Ableitung<br />

aus dieser gesetzlichen<br />

Vorgabe im <strong>Hochschule</strong>ntwicklungsplan<br />

ein Instrument zur<br />

Profilbildung, das nur durch<br />

eine Zusammenführung von<br />

Partikularinteressen der Mitglieder,<br />

Fächer, Fakultäten,<br />

Institute und Einrichtungen zu<br />

einem gemeinsamen Ganzen<br />

zu erreichen ist.<br />

hochschulpolitischer Entwicklungstrends und<br />

regionaler Standortfaktoren. Die <strong>Hochschule</strong>n in<br />

Niedersachsen stehen in staatlicher Verantwortung<br />

und werden auch in Zukunft überwiegend<br />

aus Steuergeldern finanziert.<br />

2.1.2<br />

Zielvereinbarungen<br />

Die FHH und das Niedersächsische<br />

Ministerium für Wissenschaft<br />

und Kultur (MWK) verhandeln<br />

daher über die mittelund<br />

langfristig geplanten Ziele<br />

sowie die entsprechenden<br />

Maßnahmen zur Erreichung<br />

dieser Absichten. Die endgültige<br />

Fassung der aktuellen Zielvereinbarung<br />

2005 bis 2008<br />

wurde vom FHH-Präsidenten<br />

und vom MWK im Juni 2005<br />

unterzeichnet.<br />

Mit der Einführung der mehrjährigen<br />

Laufzeit der Zielvereinbarungen<br />

wurde für die<br />

Berücksichtigung aktueller Entwicklungen<br />

die Verabschiedung<br />

von Nachträgen zwischen den<br />

<strong>Hochschule</strong>n und dem MWK<br />

vereinbart. Wesentlicher Inhalt

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